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ABDA zum Anti-Korruptionsgesetz
Apotheker haben nun einmal eine Sonderstellung
Während Krankenkassen es kritisch sehen, dass Apotheker vom Anti-Korruptionsgesetz nicht mehr so umfassend erfasst sind wie anfänglich geplant, kann die ABDA die Änderungen nur begrüßen.
Anlässlich
der Verabschiedung im Bundestag hat sich auch die ABDA erstmals zu den
geänderten Straftatbeständen geäußert. Erwartungsgemäß ist sie zufrieden. „Das Antikorruptionsgesetz ist richtig und
wichtig, der heute eingebrachte Entwurf ist in Ordnung“, erklärte ABDA-Präsident
Friedemann Schmidt. Er ist überzeugt, dass der Schutz des Patienten vor
falscher, durch Vorteilnahme geleiteter Beratung damit in jedem Falle
gewährleistet ist – einen Rückgriff auf
landesrechtlich teilweise abweichende berufsrechtliche Vorschriften brauche das
Gesetz dazu nicht. Auch die Rechtspolitiker hatten ein Einsehen, dass die Bezugnahme auf das Berufsrecht verfassungsrechtlich problematisch ist – und verzichteten daher darauf.
Apotheker sind auch Kaufleute
„Konsequent“ ist es aus Schmidts Sicht, dass Einkaufsvorteile wie Boni nun nicht mehr in Korruptionsverdacht kommen können. Der Gesetzgeber habe hier die Besonderheiten des Apothekenwesens berücksichtigt. Schmidt: „Die Gesundheitspolitik hat vor langer Zeit die Richtungsentscheidung getroffen, dass Apotheker auch als Heilberufler im Wettbewerb stehen und kaufmännisch agieren müssen. Gerade im Selbstmedikationsbereich sind sie gehalten, rezeptfreie Arzneimittel möglichst marktgerecht einzukaufen, damit Preisvorteile an Patienten weitergegeben werden können.“ Er weist allerdings auch darauf hin, dass solche Rabatte nicht stets weitergegeben werden können, wie die Gesetzesbegründung suggerieren mag. Denn bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln gebe die Arzneimittelpreisverordnung einen engen, aber sinnvollen Rahmen der Preisneutralität vor, um Apotheker und Patienten gleichermaßen vor Nachteilen in der Versorgung zu schützen.
Ein Schutzlücke sieht er dadurch nicht: „Dieser Bereich ist durch ärztliche Verordnung, Rabattverträge und Festbetragsregelungen ohnehin so stark reguliert, dass die Apotheke keinen Spielraum für abweichendes Verhalten hat“, so Schmidt.
4 Kommentare
Konsequent selbstmörderisch?
von Reinhard Rodiger am 15.04.2016 um 0:09 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Korrektur!!!
von Reinhard Rodiger am 15.04.2016 um 0:17 Uhr
Antikorruptionsgesetz
von Dr. Gunter Seyffarth am 14.04.2016 um 18:07 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
So!
von Christiane Patzelt am 14.04.2016 um 17:22 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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