ABDA zum Anti-Korruptionsgesetz

Apotheker haben nun einmal eine Sonderstellung

Berlin - 14.04.2016, 16:35 Uhr

Friedemann Schmidt zum Anti-Korruptionsgesetz: Patientenschutz ist gewährleistet. (Foto: ABDA)

Friedemann Schmidt zum Anti-Korruptionsgesetz: Patientenschutz ist gewährleistet. (Foto: ABDA)


Während Krankenkassen es kritisch sehen, dass Apotheker vom Anti-Korruptionsgesetz nicht mehr so umfassend erfasst sind wie anfänglich geplant, kann die ABDA die Änderungen nur begrüßen.

Anlässlich der Verabschiedung im Bundestag hat sich auch die ABDA erstmals zu den geänderten Straftatbeständen geäußert. Erwartungsgemäß ist sie zufrieden.  „Das Antikorruptionsgesetz ist richtig und wichtig, der heute eingebrachte Entwurf ist in Ordnung“, erklärte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Er ist überzeugt, dass der Schutz des Patienten vor falscher, durch Vorteilnahme geleiteter Beratung damit in jedem Falle gewährleistet ist – einen Rückgriff auf landesrechtlich teilweise abweichende berufsrechtliche Vorschriften brauche das Gesetz dazu nicht. Auch die Rechtspolitiker hatten ein Einsehen, dass die Bezugnahme auf das Berufsrecht verfassungsrechtlich problematisch ist – und verzichteten daher darauf.

Apotheker sind auch Kaufleute

„Konsequent“ ist es aus Schmidts Sicht, dass Einkaufsvorteile wie Boni nun nicht mehr in Korruptionsverdacht kommen können. Der Gesetzgeber habe hier die Besonderheiten des Apothekenwesens berücksichtigt. Schmidt: „Die Gesundheitspolitik hat vor langer Zeit die Richtungsentscheidung getroffen, dass Apotheker auch als Heilberufler im Wettbewerb stehen und kaufmännisch agieren müssen. Gerade im Selbstmedikationsbereich sind sie gehalten, rezeptfreie Arzneimittel möglichst marktgerecht einzukaufen, damit Preisvorteile an Patienten weitergegeben werden können.“ Er weist allerdings auch darauf hin, dass solche Rabatte nicht stets weitergegeben werden können, wie die Gesetzesbegründung suggerieren mag. Denn bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln gebe die Arzneimittelpreisverordnung einen engen, aber sinnvollen Rahmen der Preisneutralität vor, um Apotheker und Patienten gleichermaßen vor Nachteilen in der Versorgung zu schützen.  

Ein Schutzlücke sieht er dadurch nicht: „Dieser Bereich ist durch ärztliche Verordnung, Rabattverträge und Festbetragsregelungen ohnehin so stark reguliert, dass die Apotheke keinen Spielraum für abweichendes Verhalten hat“, so Schmidt.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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4 Kommentare

Konsequent selbstmörderisch?

von Reinhard Rodiger am 15.04.2016 um 0:09 Uhr

Es ist schon ein seltsames Verständnis von kaufmännischer Praxis, die Einkaufsvorteile an die Kunden weiter zu geben, ohne Überleben des Geschäfts zu sichern.Das gilt besonders beim GKV-Zuschussgeschäft nach Abschaffung wirksamer Querfinanzierung.
Dafür bleibt die Macht-Missbrauchspraxis der Krankenkassen und die kontinuierlichen Unterstellungen genausowenig unerwähnt wie die fehlende Bezahlung für erpresste Dienstleistungung via Rabattvermittlung.Natürlich ist Erpressung keine Korruption. Doch beides ist nicht gerade rechtskonform. Erpressung heisst hier.der Zwang zur Erbringung von Dienstleistung ohne Bezahlung.
Warum merkt niemand, dass die laute Vorwärtsverteidigung der Kassen ein Hinweis auf eigene (korruptive?) Probleme ist.? Rein sachlich liegen die nahe.Nur eben nicht nachgefragt.

Aber ,daher braucht sich niemand wundern , wenn niemand die Problemlage verstehen kann.Sie wird nicht vermittelt.

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AW: Korrektur!!!

von Reinhard Rodiger am 15.04.2016 um 0:17 Uhr

..es heisst natürlich: genauso UNERWÄHNT (bitte das ...WENIG streichen)

Antikorruptionsgesetz

von Dr. Gunter Seyffarth am 14.04.2016 um 18:07 Uhr

Wo bitte schön sollten wir denn noch korrupt sein? Wenn die Hochpreiser noch gedeckelt werden, fällt der letzte klägliche Rest des Kaufmannsdaseins!

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So!

von Christiane Patzelt am 14.04.2016 um 17:22 Uhr

Danke für die Klarstellung!

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