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Austausch retaxsicher verhindern
Auf keinen Fall ein Import – geht das?
Import und Original werden als identisch angesehen. Auch ein Aut-idem-Kreuz mit Angabe des Herstellers oder der PZN kann einen Austausch in der Regel nicht verhindern. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass der Patient auf jeden Fall das Original erhält?
Kein Sicherheitssystem bei Fertigspritzen, die Wochentage auf einer Kalenderpackung in einer fremden Sprache – es gibt manchmal gute Gründe, lieber das Originalpräparat abzugeben als einen Import. Aber wie geht man dabei retaxsicher vor?
Denn ein Aut-idem-Kreuz kann nur sicher den Austausch zwischen Generika und dem verordneten Original bzw. verschiedener Generika untereinander verhindern. Import- und Bezugs-Arzneimittel hingegen werden als identisch angesehen. Ein mit „Aut-idem-Kreuz“ verordnetes (nicht rabattiertes) Original kann gegen einen Import ausgetauscht werden (gilt für alle Ersatzkassen, bei Regionalkassen gelten regionale Lieferverträge). Ist der Import rabattiert, muss es das sogar.
Sonderziffer oder besonderer Vermerk
Es gibt aber Möglichkeiten, den Austausch zu verhindern. Zum einen kann der Apotheker „pharmazeutische Bedenken“ geltend machen. Neben der Sonderziffer darf auf keinen Fall die schriftliche Begründung mit Datum und Unterschrift für die Nichtabgabe des Rabattartikels fehlen. Diese wird am besten in der Kundendatei vermerkt, damit bei der nächsten Verordnung dieselbe Begründung angegeben wird.
Aber auch der Arzt kann einen Austausch des Originals gegen einen rabattierten Import verhindern, indem er ein Aut-idem-Kreuz setzt und zusätzlich vermerkt, dass der Austausch aus medizinisch-therapeutischen Gründen untersagt ist.
Allerdings gilt diese Vereinbarung flächendeckend nur bei Ersatzkassen. Sie findet sich in § 4 Abs. 12 vdek-Arzneiversorgungsvertrag. Bei Regionalkassen müssen die regionalen Lieferverträge beachtet werden.
Rabattverträge haben immer Vorrang
Grundsätzlich gilt bei Verordnungen über Originale oder Importe, zu denen noch keine Generika auf dem Markt sind:
- Rabattartikel haben immer Vorrang, auch wenn ein anderes, nicht rabattiertes Präparat mit Aut-idem-Kreuz (ohne zusätzlichen Vermerk) verordnet ist.
- Wenn keine Rabattverträge bestehen, ist der
Preisanker (Netto-VK!!
Apothekenverkaufspreis minus Herstellerrabatte) zu beachten. Ansonsten hat man freie Wahl zwischen Original und Import.
- Sind Original und Import rabattiert, hat man freie Wahl zwischen den Rabattpräparaten.
Weiter Hinweise zur Abgabe „Original versus Import“ finden sie in der Arbeitshilfe des Deutschen Apothekenportals.
2 Kommentare
Keine "Pharmazeutischen Bedenken" bei Importen!
von Thomas Luft am 17.05.2016 um 15:32 Uhr
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pharmazeutische Bedenken
von Christiane Patzelt am 13.05.2016 um 17:17 Uhr
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