EU-Kommission

Portugal und Slowakei sollen mehr Arzneimittel exportieren

Berlin - 31.05.2016, 15:00 Uhr

Importeure bei der Arbeit: Aus Sicht der EU-Kommission gibt es in Portugal und der Slowakei zu viele Hindernisse für Arzneimittel-Exporte. (Foto: VAD)

Importeure bei der Arbeit: Aus Sicht der EU-Kommission gibt es in Portugal und der Slowakei zu viele Hindernisse für Arzneimittel-Exporte. (Foto: VAD)


Die EU-Kommission ist der Meinung, dass Großhändler in Portugal und der Slowakei mit zu strikten Regulierungen für Arzneimittel-Exporte leben müssen. In einer mit Gründen versehenen Stellungnahme ermahnt die Kommission die beiden Länder offiziell, diese Hindernisse abzubauen – und droht mit dem Europäischen Gerichtshof.

Insbesondere die sogenannten „Hochpreisländer“, wie etwa Deutschland, importieren viele Arzneimittel, um die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen zu senken. Eine Studie des Verbandes der Arzneimittelimporteure in Deutschland (VAD) aus dem Jahr 2014 zeigte, dass 2013 mehr als 170 Millionen Euro durch Importe eingespart wurden. Der Studie zufolge hatten die Importarzneimittel damals einen Umsatztanteil von rund 17 Prozent am Gesamtmarkt. 2014 lagen die Einsparungen des VAD sogar schon bei 241 Millionen Euro.

Die EU-Kommission möchte den freien Handel zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten stärken und Barrieren möglichst verringern. Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU) ist daher beispielsweise vorgesehen, dass mengenmäßige Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedsstaaten verboten sind. Allerdings gilt auch für diese europäische Grundfreiheit – wie für den Apothekenmarkt – dass die einzelnen Länder zum Schutz der Gesundheit davon abweichende Regeln festlegen können.

EU: Großhändler haben unangemessene Meldepflichten

Trotzdem ist die EU-Kommission davon überzeugt, dass Portugal und die Slowakei „nicht gerechtfertigte und unangemessene“ Regulierungen haben. Konkret geht es der EU-Kommission um Benachrichtigungspflichten in den beiden Ländern. In Portugal müssen Großhändler den Export von Arzneimitteln behördlich melden. Betroffen sind insbesondere solche Präparate, die vom Staat in die Kategorie „durch einen Lieferengpass bedroht“ eingestuft werden. Außerdem müssen portugiesische Großhändler den Behörden den genauen Exportvorgang beschreiben.

In der Slowakei müssen die Großhändler sogar jeden einzelnen Export vorher genehmigen lassen. Hinzu kommt laut EU-Kommission, dass die Großhändler die Medikamente erst einen Monat nach Behördengenehmigung ausführen dürfen. „Die EU-Kommission ist der Meinung, dass diesen Benachrichtigungsprozeduren keine klaren und transparenten Kriterien für die Vermeidung von Lieferengpässen zugrunde liegen“, heißt es in der Stellungnahme. Außerdem seien die Meldepflichten für Großhändler unangemessen. Insbesondere in der Slowakei sei die Wartepflicht unangemessen lang. Die Kommission fordert die beiden Länder daher auf, ihre Gesetze zu ändern und weniger restriktive Regelungen vorzunehmen.

Beiden Ländern droht eine Klage vor dem EU-Gerichtshof

Die mit Gründen versehene Stellungnahme ist der zweite Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren. Betroffene Länder bekommen nach Eingang der Stellungnahme zwei Monate Zeit, um das nationale Recht zu ändern. Wenn die Kommission die Antwort oder die Rechtsänderungen als nicht zufriedenstellend einstuft, klagt sie vor dem EuGH. In den vergangenen Jahren konnten jedoch 85 Prozent aller Verfahren außergerichtlich geklärt werden.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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