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Nacht- und Notdienstfonds 2015
113 Millionen Euro Notdienstpauschale
Der Nacht- und Notdienstfonds hat 2015 insgesamt 113,14 Millionen Euro an Apotheken ausgezahlt. Pro Notdienst ergibt das eine durchschnittliche Pauschale von 271,36 Euro.
2015 „war ein gutes Jahr für den Nacht- und Notdienstfonds des DAV“ (NNF), kommentierte der Geschäftsführer Rainer Gurski den am heutigen Donnerstag veröffentlichten Geschäftsbericht des NNF. Die Unternehmensprozesse und die Zusammenarbeit zwischen Apotheken, Rechenzentren und Landesapothekerkammern hätten sich weiter stabilisiert, der NNF liefere ab, „was wir Ihnen versprochen haben.“
Leider nicht so zuverlässig liefert die Politik. Und so lag die ausgezahlte Gesamtsumme auch im zweiten vollständigen Jahr des Bestehens des Fonds unter den ursprünglich zugesagten 120 Millionen Euro. Eingenommen hat der NNF 2015 insgesamt 114,78 Millionen Euro, nach Abzug aller Ausgaben wurden 113,14 Millionen Euro an die Apotheken ausgeschüttet. Damit lag die Summe leicht über den 112,13 Millionen Euro, die 2014 ausgeschüttet wurden.
Diese Steigerung kam zum einen durch eine leicht gestiegene Packungszahl (+ 0,9 Prozent auf 717 Millionen Packungen) und zum anderen durch die gleichzeitig leicht zurückgegangene Zahl an Notdiensten zustande. 2015 haben die deutschen Apotheken insgesamt 417.011 „volle“ Nacht- und Notdienste geleistet (für die in manchen Bezirken üblichen „Spätdienste“ oder stundenweise Öffnungen an Wochenende wird keine Pauschale ausgezahlt). Das sind 1,1 Prozent weniger als 2014. Im Schnitt waren 2015 also jeden Tag und jede Nacht über 1140 Apotheken dienstbereit.
Schwankende Pauschale zur Unterstützung
Wegen der von Quartal zu Quartal unterschiedlichen Zahl an geleisteten Notdiensten und an abgegebenen Packungen, für die die 16 Cent Notdienstabgabe abgeführt werden, schwankt die Höhe der ausgezahlten Pauschale pro Notdienst. Im ersten Quartal 2015 betrug sie 279,15 Euro, im zweiten 266,12 Euro, im dritten 261,97 Euro und im letzten Quartal 278,19. Insgesamt ergibt sich so eine durchschnittliche Unterstützung pro abgeleistetem Nacht- und Notdienst von 271,36 Euro. Damit stieg diese Durchschnittspauschale im Vergleich zum Vorjahr um 2 Prozent (2014: 2 65,94 Euro).
Der Nacht- und Notdienstfonds wurde mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) eingeführt, das am 1. August 2013 in Kraft trat. Mit dem NNF soll der Notdienst der Apotheken finanziell unterstützt und damit sichergestellt werden. „Krankheiten halten sich nicht an die Öffnungszeiten unserer Apotheken. Daher wollen wir den Notdienst nachhaltig stärken und haben dabei besonders die ländlichen Apotheken im Blick“, sagte 2013 die damalige parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP).
Der Fonds ist beim Deutschen Apothekerverband (DAV) angesiedelt, untersteht aber der rechtlichen und finanziellen Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums.
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