Reform der Erbschaftsteuer

Die meisten Apotheken bleiben verschont

Berlin - 21.06.2016, 15:00 Uhr

Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer verlässt am 16. Juli 2016 das Finanzministerium in Berlin. Zuvor hatte er sich mit Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) und dem SPD-Vorsitzenden Gabriel verständigt. (Foto: dpa)

Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer verlässt am 16. Juli 2016 das Finanzministerium in Berlin. Zuvor hatte er sich mit Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) und dem SPD-Vorsitzenden Gabriel verständigt. (Foto: dpa)


Der Streit um die Neugestaltung der Erbschaftsteuer ist beendet. Dank Befreiungsmöglichkeiten für kleinere Unternehmen und Familienbetriebe können viele Apotheken weiterhin ohne Steuerzahlungen an die nächste Generation übergeben werden. Mit einer kleinen Einschränkung.

Kleine Betriebe und insbesondere Familienunternehmen sollen weiterhin bei der Erbschaftsteuer begünstigt werden, denn sie seien das „Rückgrat unserer mittelständischen Wirtschaft“, erklärten Finanzminister Schäuble (CDU), Wirtschaftsminister Gabriel (SPD) und der bayerische Ministerpräsident Seehofer (CSU) am Montag. An Seehofer war ein Kompromiss in frühren Runden zunächst gescheitert. Doch nun herrscht Einigkeit. Man wolle vermeiden, dass die Zahlung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer die Existenz des Unternehmens gefährde. Einige Einschränkungen der bisher sehr großzügigen Regelungen kommen auf Unternehmenserben allerdings zu.

Schon ab sechs Mitarbeitern keine Steuerbefreiung

So sinkt die Zahl der Beschäftigten, bis zu der eine Befreiung von der Erbschaftsteuer praktisch „automatisch“ erteilt wird, von 20 auf fünf Arbeitnehmer. Damit dürften zukünftig deutlich mehr Erben einer Apotheke grundsätzlich von der Steuer betroffen sein als bisher. Denn laut ABDA-Zahlen sind in einer Apotheke durchschnittlich 7,6 Menschen beschäftigt. 

Doch auch wer eine Apotheke mit mehr als fünf Mitarbeitern erbt oder geschenkt bekommt, kann ohne Steuer davonkommen. Hier greifen in den allermeisten Fällen das „Verschonungsmodell“ und die so genannte Lohnsummenregelung. Danach wird ein Unternehmensübergang steuerlich begünstigt, wenn die Zahl der Beschäftigten und die Summe der bezahlten Gehälter – die Lohnsumme – über fünf oder sieben Jahre nicht sinkt. Erst bei einem vererbten oder verschenkten Vermögen von mehr als 90 Millionen Euro wird keine „Verschonung“ mehr gewährt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die bisherige Regelung als nicht verfassungsgemäß beurteilt, weil die Befreiung von fast 90 Prozent der Unternehmensnachlässe unverhältnismäßig sei. Das Urteil hatte der Regierung eine Frist bis zum 30. Juni 2016 eingeräumt, um eine neue Regelung zu finden – das jetzige Gesetz soll deshalb nach Verabschiedung rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten. Auf Änderungen am ursprünglichen Regierungsentwurf einigten sich CDU, CSU und SPD am 20. Juni.


Dr. Benjamin Wessinger (wes), Apotheker / Herausgeber / Geschäftsführer
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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1 Kommentar

"geeinigt" ? weiter Schonung der Reichen, ein schlechter Witz.

von Karl Friedrich Müller am 21.06.2016 um 15:35 Uhr

"Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die bisherige Regelung als nicht verfassungsgemäß beurteilt, ..."

und wird es auch diese nicht.
Die Art und Weise, wie Politiker versuchen, Volk und Gericht ein Mal mehr hinters Licht zu führen, ist unerträglich.

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