- DAZ.online
- News
- Politik
- Bundesregierung unterstü...
EU-Verordnung
Bundesregierung unterstützt Homöopathie in der Tiermedizin
Ein Entwurf für die geplante EU-Verordnung über Tierarzneimittel sieht Einschränkungen bei homöopathischen Präparaten vor. Eine Petition sammelte knapp 80.000 Unterschriften dafür, dass Tierheilpraktiker diese flexibel verschreiben dürfen. Die Bundesregierung unterstützt die Pläne teilweise.
Die Bundesregierung ist für eine „möglichst große Vielfältigkeit in der Tiermedizin“ – und will sich auf EU-Ebene für Erleichterungen für Homöopathie in der Tiermedizin einsetzen, wie die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Maria Flachsbarth (CDU), am Montag im Petitionsausschuss sagte. „Unter bestimmten Umständen und bei bestimmten Anwendungen“ seien Erleichterungen nötig. Auch habe sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass für homöopathische Mittel, die nicht umfangreich eingesetzt werden, keine Registrierung nötig sein soll – „um die Verfügbarkeit homöopathischer Arzneimittel zu verbessern“. Die Regierung hoffe auf eine Mehrheit für die Vorschläge.
Eine Petition um die Tierheilpraktikerin Anja Krüger, die auch im Vorstand des Vereins „Artgerechte Tiergesundheit“ ist, hatte knapp 80.000 Stimmen gegen die Pläne der EU gesammelt, aufwändigere Zulassungen als bisher für naturheilkundliche Arzneimittel zu verlangen. Zwar gäbe es seit dem Beginn der Petition vor zwei Jahren Änderungsanträge, die laut Krüger in die richtige Richtung gehen. Aber es sei „unverhältnismäßig, dass bereits registrierte homöopathische Einzelmittel zusätzlich registriert werden müssen, um sie im Bereich der lebensmittelliefernden Tiere anwenden zu können, obwohl diese Mittel im Humanbereich verwendet werden“.
Wann ist die Verdünnung ausreichend?
Konkret geht es um Mittel ab dem Verdünnungsgrad D4 – also einer Verdünnung von ungefähr einem Tropfen auf einen halben Liter Lösungsmittel. „Es ist unumgänglich, dass alle homöopathischen Arzneimittel ab D4 für alle Tiere freigegeben werden“, fordert Krüger mit Blick auf das „Wohl der Tiere“. Die Petitenden forderten, „dass es allen Tieren ermöglicht werden muss, einen uneingeschränkten Zugang zur risikolosen Therapievielfalt zu haben“. Schon die Bio-Verordnung der EU von 2007 forderte, dass die Anwendung von alternativen und komplementären Präparaten Vorrang vor chemisch-synthetischen Substanzen haben müsse. „Sollte es Bedenken geben, kann man immer noch die First Safe Dilution anwenden“, sagte Krüger – also einen Verdünnungsgrad, bei dem keine Vergiftungserscheinungen auftreten können.
Laut Flachsbarth habe sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen, dass „über D4“ Erleichterungen durchgesetzt werden. „Oberhalb bestimmter Verdünnungsgrade“ könne es bestimmte Freiheiten geben, sagte die Staatssekretärin.
Untergang der Komplementärmedizin?
Zweites großes Ziel der Petition ist es, dass sowohl Tierhalter als auch Tierheilpraktiker weiterhin Alternativmedizin selber einsetzen können. Krügers Einschätzung nach enthält der Entwurf der EU-Verordnung ein „indirektes Verbot von Tierheilpraktikern“, da das Gesetz – dessen Schwerpunkt eigentlich die Verminderung des Einsatzes von Antibiotika in der Tiermast ist – die Anwendung nicht-zugelassener Präparate Tierärzten zuschreibt. „Das gesamte Know-how und Erfahrungswissen der kompletten Komplementärmedizin wäre dem Untergang preisgegeben, wenn es nur noch eine Berufsgruppe gäbe, die dieses Berufsfeld bearbeiten darf“, sagte sie. Deshalb setzt sich Krüger dafür ein, das die Auswahl von Berufsgruppen dem Mitgliedsstaat offenbleibt.
Auch Birgit Weidacher-Bauer vom Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands setzte sich dafür ein, dass Tierhalter selber entscheiden sollten, wem sie bei Fragen „um die Tiere, ihr wichtigstes Kapital“ vertrauen. Sie verwies auf die lange Tradition ihres Berufsstands, als eingewendet wurde, dieser sei nicht reguliert.
Laut Staatssekretärin Flachsbarth sollten jedoch auch zukünftig für den Menschen zugelassene Präparate nur von Tierärzten umgewidmet werden dürfen. „Wir glauben, dass das mit Blick auf das Tierwohl und die Verbrauchersicherheit eine vernünftige Regelung ist“, sagte sie.
2 Kommentare
Petition pro Unsinn
von Udo Endruscheit am 22.06.2016 um 19:15 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Homöopathie Tier
von Dr. E. Berndt am 22.06.2016 um 18:47 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.