Ambulante Altenpflege

Regierung plant scharfe Kontrollmöglichkeiten für die Kassen

Berlin - 23.06.2016, 10:27 Uhr

Im April waren Fälle systematischen Abrechnungsbetrugs in der ambulanten Altenpflege bekannt geworden. (Foto: Robert Kneschke / Fotolia)

Im April waren Fälle systematischen Abrechnungsbetrugs in der ambulanten Altenpflege bekannt geworden. (Foto: Robert Kneschke / Fotolia)


Nach dem Betrugsskandal um Pflegedienstbetreiber hat die Bundesregierung schärfere Kontrollen als Gesetz formuliert. Eine Änderung: Kontrolleure der Krankenversicherung sollen auch Dienste begutachten können, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten.

Die Bundesregierung plant schärfere Auflagen für Unternehmen und Personen, die in der Pflege engagiert sind: Danach dürften die gesetzlichen Krankenkassen künftig die Abrechnungen sämtlicher ambulanter Pflegedienstbetreiber überprüfen - und zwar unabhängig davon, ob die versorgten Patienten Geld aus der Kranken- oder der Pflegekasse beziehen, berichtet die „Welt“ am Donnerstag unter Berufung auf den neuen Entwurf für das Pflegestärkungsgesetz.

Um Abrechnungsbetrug besser bekämpfen zu können, haben die Experten im Gesundheitsministerium nach Informationen des Blattes mehrere Paragrafen in den bereits länger vorliegenden Gesetzestext eingefügt. Der Regierungsentwurf soll demnach am kommenden Dienstag in einer vorgezogenen Sitzung des Kabinetts verabschiedet werden. Bisher konnten die Kontrolleure der Krankenversicherung nur bei Diensten der ambulanten Altenpflege tätig werden, nicht aber bei solchen, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte die Gesetzesverschärfung bereits vor einigen Tagen angekündigt. Zudem würden die Pflegekassen verpflichtet, schon bei der Zulassung von Pflegediensten sicherzustellen, dass sich kriminelle Dienste nicht einfach unter neuem Namen oder über Strohmänner eine neue Zulassung erschleichen könnten, hatte Gröhe den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag) erklärt.

Im April waren betrügerische Machenschaften in der Krankenpflege bekannt geworden. Damals hatte die Bundesregierung die gesetzliche Krankenversicherung aufgefordert, Vorschläge zur Eindämmung von Betrügereien in der Pflege zu machen. Auslöser waren die Einschätzungen des Bundeskriminalamts, wonach den deutschen Sozialkassen durch betrügerische Abrechnungen ein deutlicher finanzieller Schaden entsteht. 

In einem Brief an den im GKV-Spitzenverband für Pflege zuständigen Vorstand Gernot Kiefer bat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), ihm „mitzuteilen, wie unangemeldete Prüfungen konkret und durch wen umgesetzt werden können“. Zuvor hatte Kiefer beklagt, dass die Kassen keine Möglichkeit für unangemeldete Prüfungen in der Krankenpflege hätten.


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