- DAZ.online
- News
- Wirtschaft
- Mindestlohn steigt auf 8,...
Apotheker und Großhändler müssen sich auch im kommenden Jahr auf steigende Lohnkosten einstellen: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt Anfang 2017 um 34 Cent - mehr als erwartet.
Die sogenannte Mindestlohnkommission hat am heutigen Dienstag erstmals eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns bekannt gegeben. Der Mindestlohn gilt seit 2015. Der Gesetzgeber hatte damals festgelegt, dass eine Kommission, die sich paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt, regelmäßig alle zwei Jahre über Anpassungen entscheidet.
In Deutschland haben laut Bundesarbeitsministerium rund 4 Millionen Menschen von der Einführung des Mindestlohns profitiert. In den Apotheken betrifft dies insbesondere Hilfskräfte oder Reinigungshilfen. Auswirkungen hatte der Mindestlohn auch auf die Bezahlung von angestellten Pharmazeuten während der Notdienste: Die Apothekergewerkschaft Adexa und die Arbeitgebergemeinschaft Deutscher Apotheken (ADA) hatten sich 2015 darauf geeinigt, dass die Bezahlung von durchschnittlich 7,90 Euro auf 8,50 steigen sollte. Betroffen von den Lohnsteigerungen sind Apotheker, Pharmazie-Ingenieure und Apothekerassistenten, wenn sie zwischen 22 Uhr und 8 Uhr des Folgetages ein Dienst leisten.
Großhändler führten Mindestlohn-Pauschale ein
Großhändler mussten nach der Einführung der neuen Lohngrenze tiefer in die Tasche greifen: Tausende Lagerarbeiter und Fahrer profitierten von dem Gesetz. Im September 2015 hatte Alliance Healthcare als Reaktion auf den Mindestlohn bekannt gegeben, den Apothekern einen Extra-Zuschlag von 1,35 Euro in Rechnung zu stellen. „Nur so können wir unsere Leistungsfähigkeit erhalten und die Apotheken weiterhin konsequent in Ihrem Versorgungsauftrag unterstützen“, teilte der zum Walgreens Boots Alliance gehörenden Großhändler mit. Alliance Healthcare sprach von „massiven Kosten“ die sich durch das Mindestlohngesetz zum 1. Januar 2015 ergeben hatten. Schon zuvor hatten auch die Großhändler Gehe und Phoenix solche Zuschläge eingeführt.
Die Grundlage für Anpassungen am Mindestlohn ist der Tarifindex des Statistischen Bundesamtes. Dort werden alle Lohnentwicklungen aus mehreren hundert Tarifabschlüssen eingerechnet und ein Entwicklungsindex gebildet. Der Kommissionsvorsitzende Jan Zilius sagte, die Entscheidung sei einstimmig gefallen. Die Bundesregierung kann die Entscheidung zwar noch ablehnen. Wahrscheinlicher ist aber, dass sie den Vorschlag annimmt.
1 Kommentar
Mindestlohn
von Alexander Zeitler am 29.06.2016 um 1:09 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.