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Uni Mainz & Boehringer-Stiftung
Politiker fordern Konsequenzen aus umstrittenem Millionen-Vertrag
Nachdem der Mainzer Uni-Präsident in Sachen Forschungs-Kooperation Fehler eingeräumt und Änderungen angekündigt hat, fordern Landes- und Bundespolitiker Konsequenzen. Transparenzpflichten sollen sicherstellen, dass die Forschungsfreiheit gewahrt bleibt. Die Boehringer Ingelheim Stiftung will die Korrekturwünsche aus Mainz abwarten.
In einem denkwürdigen Termin hatte Anfang vergangener Woche der
Mainzer Uni-Präsident Georg Krausch erstmalig Fehler in Verträgen über
insgesamt 150 Millionen Euro eingestanden, die die Boehringer Ingelheim
Stiftung der Uni über zehn Jahre zukommen lassen will. Die Verträge waren in
die Kritik geraten, da sie der Stiftung Einflussmöglichkeiten bei Berufungen,
Publikationen und weiteren Aspekten einräumen. Da die Regeln – laut
Krausch unbeabsichtigt – die Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigen können, will
die Uni die Verträge nun überarbeiten.
Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein Journalist, der – wie zuvor nur ausgewählte Kollegen – auch die Verträge einsehen wollte. Da die Universität dies aufgrund von Gleichbehandlungsgrundsätzen hätte erlauben müsste, gab ihm ein Gericht Recht. Daraufhin lud Krausch mehrere Journalisten zur Einsichtnahme ein. Die „Tageszeitung“, die Deutsche Presseagentur oder auch DAZ.online berichteten.
Intransparenz als größter Fehler
„Die aktuellen Veröffentlichungen zeigen, wie Transparenz wirkt“, sagte die forschungspolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion und ehemalige Wirtschaftsministerin Eveline Lemke auf Nachfrage. Sie fordert, dass das Landestransparenzgesetz überarbeitet wird, um zukünftig auch derartige Kooperationsverträge zu erfassen. „Leider fehlten hier bislang die politischen Mehrheiten“, erklärt sie.
Zwei Bundespolitiker unterstützen ähnliche Pläne: Auch der SPD-Forschungspolitiker René Röspel setzt sich gegenüber DAZ.online für „größtmögliche Transparenz“ ein. „Es muss klar sein, wer wofür Geld bezahlt und was damit gemacht werden darf oder untersagt wird“, sagt der Bundestagsabgeordnete. Wenn wie vor zehn Jahren bei einer Forschungskooperation der Deutschen Bank mit Berliner Universitäten wichtige Klauseln geheim gehalten werden, sei dies der „größte Fehler, den man machen kann“.
Gesetzliche Regeln reichen nicht aus
Ähnlich sieht es die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, Kathrin Vogler. „Um weitere derartige Skandale zu verhindern, reicht allerdings eine verbindliche gesetzliche Regelung allein nicht aus“, erklärt sie. Vogler will die Mechanismen beseitigen, die derartige Vereinbarungen erst ermöglicht. „Die öffentliche Hand muss wieder eine ausreichende und verlässliche Grundfinanzierung der Hochschulen sicherstellen, so dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen können“, sagt sie – die Abhängigkeit von Drittmitteln müsse abgebaut werden.
„Nur so kann sich öffentliche Forschung wieder am Gemeininteresse statt an Unternehmensinteressen orientieren“, erklärt Vogler. Ihrer Einschätzung nach sind weder die Universität Mainz noch das Landesforschungsministerium ihren Pflichten zur rechtlichen Prüfung ausreichend nachgekommen.
Das Ministerium hat aus Studentensicht „vollkommen versagt“
Die 150-Millionen-Spende ist für den Forschungsstandort von großer Bedeutung, wie auch Wissenschaftsminister Konrad Wolf betont. Er verweist auf die „anerkannt hervorragende wissenschaftliche Arbeit“ des mit Stiftungs-Mitteln gegründeten Instituts für Molekulare Biologie. „Wir können als Land stolz auf diese Arbeit sein und zugleich der Stiftung sehr dankbar“, sagte Wolf in einer Stellungnahme.
Sein Haus räumte auf Nachfrage zwar ein, dass Regeln gegen das Landeshochschulgesetz verstoßen, die Dritten wie der Boehringer-Ingelheim-Stiftung bei der Auswahl von Professoren ein Vetorecht gewähren. Doch das Ministerium bewertet die Verträge deutlich anders als Uni-Präsident Krausch, der eingeräumt hatte, dass die Veto-Möglichkeit besteht. Es wurde „nichts gefunden, was irgendwie mit dem Landeshochschulgesetz in Konflikt stehen würde“, sagte ein Ministeriumssprecher zu den Verträgen. Daher bestünde auch kein Änderungsbedarf. Dies sehen einige Juristen oder auch der Deutsche Hochschulverband, der knapp 30.000 Professoren und Dozenten vertritt, deutlich anders.
Bärendienst für die Wissenschaft
Als „unverständlich und kritikwürdig“ bewertet der Hochschulverband die Position des Ministeriums. Das faktische Vetorecht hätte vom Ministerium gerügt und unterbunden werden müssen, erklärt Geschäftsführer Michael Hartmer. „Statt Fehler zuzugeben und die Universität Mainz zu stützen, weist das Ministerium nach ‚Basta‘-Methode jede Verantwortung von sich“, sagt er DAZ.online. „Damit wird der Unabhängigkeit der Wissenschaft ein Bärendienst erwiesen.“ Präsident Krausch habe hingegen durch die Einräumung der Fehler Souveränität bewiesen.
Dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Uni reichen die Schritte des Rektorats als „symbolische Korrekturen“ hingegen nicht aus. „Der Schaden ist bereits angerichtet, daher muss jetzt eine massive Aufdeckung der kommunikativen Vorgänge zwischen der Universität und der Stiftung erfolgen, um überprüfen zu können, inwieweit bisher eine Beeinflussung stattfand“, fordert Manuel Lautenbacher, Referent für Hochschulpolitik. Das Ministerium als Überwachungsinstanz habe nach Einschätzung der Studierendenschaft in dieser Sache „vollkommen versagt“.
Was sagt die Stiftung?
Offen ist noch, wie die Boehringer Ingelheim Stiftung weiter vorgehen wird. Diese habe nicht die Absicht, Hochschulregelungen zu beeinträchtigen, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage. „Wir warten nun auf mögliche Änderungen, die die Universität Mainz vornehmen möchte.“
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