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Die Krankenhausreform, die Bund und Länder ausgehandelt haben, ist gut ein halbes Jahr in Kraft, die Kritik an dem Gesetz von Gesundheitsminister Gröhe verstummt nicht. Ausschließlich ambulante Einrichtungen an Kliniken sollen nach dem Willen von KBV-Chef Andreas Gassen Patienten abfangen, die keiner stationären Behandlung bedürfen.
Die Krankenhausreform der Bundesregierung verfehlt nach Einschätzung der Kassen-Ärzte die beabsichtigte Wirkung. Die Anfang des Jahres in Kraft getretene Reform werde kein Problem der Klinikstrukturen in Deutschland wirklich lösen, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Vielmehr sorge sie dafür, dass einige für die Patientenversorgung unnötigen Krankenhäuser weiter mit durchgeschleppt würden.
Ein wesentliches Ziel der Reform von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ist der Abbau von kostspieligen Überkapazitäten bei den rund 2000 Krankenhäusern in Deutschland, ohne die Versorgung in der Fläche gerade für Notfälle zu beeinträchtigen. Nicht nur niedergelassene Ärzte, sondern auch Krankenkassen kritisieren, dass das Reformgesetz hier nicht genügend Druck auf die für die Bedarfsplanung zuständigen Ländern aufbaue.
Gassen: Keine Honorarküchelchen verteilen
Gassen unterstrich, es sei unstrittig, dass Deutschland eine starke stationäre Struktur mit Hochleistungskliniken brauche. Und man brauche leistungsstarke Universitätskliniken. „Das kann aber nicht dadurch geschehen, dass ich jetzt Universitätskliniken vertragsärztliche Versorgung machen lasse und Honorarküchelchen verteile.“ Inzwischen hätten die Krankenhäuser ambulante Leistungen mit einem Finanzvolumen von drei bis fünf Milliarden Euro an sich gezogen.
Insbesondere über die Notfallversorgung von Patienten gelingt es den Krankenhäusern, ambulante Leistungen, die grundsätzlich in den Katalog niedergelassener Ärzte fallen, an sich zu ziehen. Doch Probleme wie Bauchschmerzen oder ein Bienenstich am Wochenende müssen nicht im Krankenhaus, sondern können in einer Arztpraxis mit Bereitschaftsdienst behandelt werden.
Das Gesetz schlägt nun vor, dass die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für Notfälle vertragsärztliche Notdienstpraxen, sogenannte Portalpraxen in oder an Krankenhäusern als erste Anlaufstelle einrichten. Diese sollen dann entscheiden, ob ein Notfall von einem niedergelassenen Arzt behandelt werden kann oder stationär in die Klinik muss. Eine andere Möglichkeit wäre, Notfallambulanzen der Krankenhäuser unmittelbar in den Notdienst einzubinden.
Für den Patienten ist allerdings die bundesweite Rufnummer des ärztlichen Bereitschafts- oder Notdienstes 116 117 weitaus weniger geläufig, als die 112 des Rettungsdienstes. Und im Zweifel unterscheidet er auch nicht zwischen Rettungs- und Notdienst.
Gassen unterstrich, es gelte, nicht notwendige Krankenhausstrukturen, „und die sind identifizierbar“, durch kostengünstigere ambulante Strukturen zu ersetzen. Im Zusammenhang mit der Krankenhausplanung sollten die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen mehr Kompetenz erhalten. „Wir machen da keine Front gegen die Kollegen im Krankenhaus auf, sondern streben eine bessere Kooperation an. So müsste ambulantes Operieren deutlich mehr gefördert werden“, sagte Gassen.
1 Kommentar
KBV macht sich lächerlich
von doc_montpellier am 25.07.2016 um 15:36 Uhr
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