Schock für Patientin

Eingabefehler führt zu falscher Todesdiagnose

Stuttgart - 09.08.2016, 17:10 Uhr

Kleine Verwechslung, großer Unterschied: Eine 79-jährige Patientin erhielt versehentlich eine ungünstige Diagnose. (Foto: Stasique / Fotolia)

Kleine Verwechslung, großer Unterschied: Eine 79-jährige Patientin erhielt versehentlich eine ungünstige Diagnose. (Foto: Stasique / Fotolia)


Nach einem Klinik-Fehler informierte die Krankenkasse die Erben einer 79-jährigen Patientin über den Tod ihrer Verwandten. Diese ist durch den Vorfall geschockt, lebt aber noch.

Dass sie einmal digital wiederbelebt werden müsse, hat die 79-jährige Anneliese D. sicher nicht gedacht. Doch auf dem Schreiben ihrer Krankenversicherung steht es schwarz auf weiß: „Diagnose 96.0 -> Plötzlicher Tod“. Nach einem Klinikaufenthalt teilte die private Krankenversicherung ihren Erben mit, das aufgrund des Todes der Versicherungsnehmerin zwei Tage nach Entlassung das Krankenhaustagegeld nicht ausgezahlt werden könne, wie das „Haller Kreisblatt“ schreibt. „Ich war mit den Nerven am Ende“, sagte die Seniorin gegenüber der Zeitung.

Daraufhin wählte die Totgeglaubte die Nummer der Sachbearbeiterin und erfuhr, dass die Klinik die Todesdiagnose der Kasse übermittelt hatte. Mit dem Krankenhaus hatte die Patientin offenbar schon vorher schlechte Erfahrungen gemacht: In ihrer Krankenakte seien nach Auskunft eines Arztes 109 Klinikaufenthalte verzeichnet gewesen, doch schon zuvor hatte der Mediziner sie verwechselt. Diesmal lag der fatale Fehler daran, dass ein Sachbearbeiter des Krankenhauses den falschen Diagnoseschlüssel eintrug – ohne dass ein Arzt das Schreiben anschließend nochmal kontrollierte.

Zukünftig wird besser gearbeitet

Die Klinik denkt nun darüber nach, ein Vier-Augen-Prinzip einzuführen, sagte ein Sprecher dem „Haller Kreisblatt“. „Auf jeden Fall aber werden wir zukünftig noch etwas besser arbeiten, damit sich solch ein Vorfall nicht wiederholt“, erklärte er. In den vergangenen acht Jahren sei ihm kein ähnlicher Patient. „Wir bedauern den Vorfall außerordentlich und entschuldigen uns bei der Patientin“, versprach er. Immerhin gingen die Daten nur an die Kasse – für die Benachrichtigung des Einwohnermeldeamtes hätte ein Totenschein vorgelegt werden müssen.

Dafür nimmt die Seniorin andere schlechte Nachrichten nun gelassener – wie schlechtes Sommerwetter oder unerwünschte Werbeanrufe. „Ist mir doch egal, ich bin doch eh tot“, erklärte sie. 


hfd / DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.