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Vorsicht beim Feiern
ABDA warnt vor K.-o.-Tropfen
Die ABDA warnt vor K.-o.-Tropfen. Kriminelle mischten diese in Getränke, um die Opfer beispielsweise sexuell zu missbrauchen, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Nachweis, ob tatsächlich K.-o.-Tropfen im Spiel waren oder einfach nur viel zu viel Alkohol, wird aber in den wenigsten Fällen erbracht.
Im Spätsommer finden viele Weinfeste oder andere Feiern unter freiem Himmel statt. Deren entspannte Atmosphäre nutzen immer wieder Kriminelle aus, um K.-o.-Tropfen in Getränke zu mischen und die Opfer beispielsweise sexuell zu missbrauchen. Dies schreibt die ABDA in einer aktuellen Pressemitteilung.
„Bei den Frauennotrufen und -beratungsstellen ist das Thema von sexuellen Übergriffen im Zusammenhang mit K.-o.-Tropfen nach wie vor aktuell", sagt Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). K.-o.-Tropfen machen willenlos und bewegungsunfähig. Um sich zu schützen, sollte man keine offene Getränke von Fremden oder Partybekanntschaften annehmen und sein offenes Getränk nicht unbeobachtet stehen lassen.
Kriminelle kaufen die illegalen Arzneimittel ohne Verschreibung oder Zulassung über das Internet oder Callcenter. Gabriele Overwiening aus dem Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer fordert: „Das internationale kriminelle Dealen mit Arzneimitteln und Chemikalien muss besser kontrolliert und streng bestraft werden.“
Vor allem Gamma-Hydroxybuttersäure
Täter nutzen als K.-o.-Tropfen vor allem Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB). Sie kommt physiologisch im Gehirn von Säugetieren vor, ist strukturell eng verwandt mit dem Neurotransmitter GABA und wirkt zudem selbst als Neurotransmitter. Der genaue Mechanismus ist unbekannt. Als gesichert gilt lediglich, dass GHB agonistisch an GABAA-Rezeptoren wirkt und zudem die Signaltransduktion anderer Neurotransmitter beeinflusst.
In geringeren Dosierungen wirkt GHB stimmungsaufhellend und aufputschend. Daher wird es als Partydroge (Liquid Ecstasy) verwendet. Zudem ist in der EU und in den USA seit einiger Zeit das Natriumsalz (Natriumoxybat) zur symptomatischen Behandlung der Narkolepsie zugelassen. In hoher Dosierung hingegen wirkt GHB narkotisch und muskelrelaxierend, bei Überdosierung drohen Atemstillstand und Tod. Legal wird höher dosiertes GHB als Narkosemittel bei Risikopatienten angewendet.
Der Nachweis ist schwierig
Da GHB eine farblose Flüssigkeit ist, kann sie leicht Getränken untergemischt werden, ohne dass das Opfer dies bemerkt. Die Angreifer nutzen die narkotisch und muskelrelaxierende Wirkung gezielt zur Ausübung sexueller Gewalt, aber auch für Raub oder Diebstahl aus. Nach oraler Aufnahme wird die Substanz schnell zu Bernsteinsäure metabolisiert. Die Wirkung setzt nach etwa einer Viertelstunde ein und hält einige Stunden an.
Am Ende bleiben als Abbauprodukte nur Kohlenstoffdioxid und Wasser übrig. Daher ist GHB im Blut kaum nachweisbar. Lediglich etwa 5 Prozent GHB werden unmetabolisiert über den Urin ausgeschieden. Im Internet werden verschiedene Schnelltests angeboten, die per Farbreaktion nachweisen können sollen, ob das jeweilige Getränk GHB enthält. Das Natriumsalz, das in der Regel zur Anwendung kommt, schmeckt stark bitter, süße Getränke wie Cocktails vermögen dies aber zu überdecken. Zur Grundausstattung eines Notarztes gehören aber keine enzymatischen Schnelltests, mit denen sich GHB semiquantitativ nachweisen lässt.
Bei Verdacht Hilfe suchen
Am nächsten Tag können sich die Opfer meist schlecht erinnern und sind stark verunsichert, was mit ihnen geschehen ist. Sie leiden unter starken Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit. Grieger: „Wer trotz geringer Alkoholmengen bei sich einen ‚Filmriss` bemerkt, sollte sich an eine Fachberatungsstelle wenden, um die nächsten Schritte zu besprechen. Der Nachweis, ob tatsächlich K.-o.-Tropfen im Spiel waren oder einfach nur zu viel Alkohol, wird zwar in den wenigsten Fällen erbracht, aber auch längere Zeit nach dem Vorfall kann ein Beratungsgespräch sehr hilfreich für die Verarbeitung sein.“ Die Opfer können sich bei einem Verdacht auch an die Polizei oder einen Arzt wenden.
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