Analyse zum Deutschen Apothekertag

Wo bleiben die Honorarforderungen?

Stuttgart - 07.09.2016, 07:00 Uhr

(Foto: DAZ / Schelbert)

(Foto: DAZ / Schelbert)


Honorarforderungen und Öffentlichkeit

In der Begründung zu einem Antrag der Apothekerkammer Westfalen-Lippe zur Öffentlichkeitsarbeit kommen Honorarforderungen sogar mit negativer Konnotation vor. Denn in der öffentlichen Wahrnehmung würden die Apotheker vor allem mit Honorarforderungen in den Vordergrund treten, heißt es dort. Im Zusammenhang mit der Aufgabenteilung zwischen Kammern und Verbänden wird einige Zeilen später allerdings erwähnt, dass der Deutsche Apothekerverband auf eine auskömmliche Honorierung hinarbeiten könne.

Offene Fragen 

Doch anders als seit 2012 üblich gibt es diesmal keinen Antrag, der sich ausdrücklich und ausschließlich mit den Honorarforderungen der Apotheker befasst. Was ist jetzt anders als noch 2015? Es gibt eine Aussicht auf etwas mehr Geld für Rezepturen und Betäubungsmittel, aber die Anpassung des Festzuschlags ist weiterhin ausgeblieben. Neu ist nur, dass das Bundeswirtschaftsministerium inzwischen ein Gutachten zur Honorierung in Auftrag gegeben hat. Doch wäre dann nicht gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, dieses Thema anzusprechen? Was auch immer das Gutachten ergibt, sollte dies die Apotheker nicht hindern, ihre eigene Position deutlich zu machen. Gerade weil an dem Gutachten gearbeitet wird, erscheint es geschickt, die eigenen Argumente jetzt öffentlich zu machen. Auch die taktische Frage, wie die Apotheker dieses Gutachten begleiten sollten, wäre zu diskutieren. Doch Anträge dazu gibt es nicht. 

Das wirft die Frage auf, welches Bild die Apotheker zur Honorarfrage vermitteln wollen. Bedeutet das Fehlen eines Antrags, dass die Forderungen des Vorjahres unverändert weiter gelten? Wäre dann nicht eine Bekräftigung der unerfüllten Forderungen angebracht? Oder will die ABDA signalisieren, dass die Apotheker sich gerne jedem Ergebnis des Gutachtens fügen werden, weil nun endlich mal systematisch an dieser Frage gearbeitet wird? Oder wollen die Apotheker Argumente für das Gutachten liefern und sich für die zu erwartende Diskussion über die Ergebnisse positionieren? Noch ist Zeit, dies zu klären. Der Deutsche Apothekertag wäre eine gute Gelegenheit dafür. 



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Was für eine Frage...

von Christiane Patzelt am 07.09.2016 um 13:36 Uhr

..solange unsere Kammern und Verbände regelmäßig ihre Beiträge vom Fußvolk erhalten und die dicke Mutter ABDA fürstlich füttern können, brauchen wir keine Honorarerhöhung! Es ist doch alles prima im Verwaltungsapparat der Apotheker -- ich freue mich schon auf den DAT --die Reden werden wieder flammend sein, sind ja alle auf dem besten Weg, Kritik unerwünscht!
Möge die Selbstgefälligkeit der Standesvertreter ihnen irgendwann um die Ohren fliegen!

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AW: Honorarforderung

von Dirk Krüger am 08.09.2016 um 10:51 Uhr

Richtiig. Flammende Reden und Beschlüsse, die in Aktenordnern abgeheftet und deren Umsetzung nicht eingefordert geschweige denn umgesetzt werden. Da ist es nur konsequent, dass solch ein Antrag gar nicht erst gestellt wird. Diesen kostentreibenden Zirkus "Apothekertag" mit der Selbstbeweihräucherung unserer Standesvertreter einerseits und der verlogenen Lobhudelei durch die Politik andererseits können wir uns schenken.

Honorarforderung

von Zeimke Michael am 07.09.2016 um 9:55 Uhr

Wir schaffen DAS n.i.c.h.t

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