- DAZ.online
- News
- Wirtschaft
- Verfassungsklage gegen ...
Bayer prüft rechtliche Schritte
Verfassungsklage gegen Preismoratorium?
Der Pharmakonzern Bayer erwägt offenbar, gegen die Verlängerung des Preismoratoriums eine Verfassungsklage einzureichen. Das Bundesgesundheitsministerium will den Preisstopp bis 2022 weiterführen. Medienberichten zufolge prüft Bayer nun rechtliche Schritte.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte überraschenderweise im Referentenentwurf des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG) festgehalten, dass das Preismoratorium bis 2022 fortgeführt werden soll. Erstmals soll es den Herstellern aber ermöglicht werden, ihre Preise um die Höhe des Inflationsausgleichs anzupassen. Der Preisstopp wurde erstmals im August 2010 eingeführt.
Einem Bericht der Ärztezeitung zufolge hat der Pharmakonzern Bayer dafür kein Verständnis. Bei einem Pressegespräch soll Frank Schöning, Geschäftsführer der deutschen Landesgesellschaft Bayer Vital GmbH, gesagt haben: „Eine Klage wäre auf jeden Fall eine Option.“ Die Verlängerung des Preisstopps komme für die Industrie überraschend und habe mit Planungssicherheit nichts zu tun. In der Tat hat das BMG in den Referentenentwurf des AM-VSG einige Punkte eingebaut, die eigentlich nichts mit dem Pharmadialog zu tun hatten. Neben dem verlängerten Preismoratorium betrifft dies auch die Anpassungen beim Apothekenhonorar in den Bereichen Rezepturen und BtM-Abgabe.
Verstößt das Preismoratorium gegen das Grundgesetz?
Bayer-Chef Schöning kommentierte weiter: „Ein Preisstopp über mehr als eine Dekade hinweg ist ordnungspolitisch verfehlt und verfassungsrechtlich bedenklich.“ Schöning zeigte sich enttäuscht, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz nun sehr viele Pharmadialog-ferne Punkte aufgreife, während man beim Pharmadialog selbst „ganz andere Signale“ gesetzt habe. „Die Bundesregierung ist angetreten, den Pharmastandort Deutschland zu stärken. Dazu gehört, die richtige Balance zwischen den Interessen der Kostenträger und der Industrie herzustellen“, wird Schöning in der Ärztezeitung zitiert.
Es ist nicht das erste Mal, dass Hersteller eine
Verfassungsklage gegen das Preismoratorium in Erwägung ziehen. Als der Preisstopp
im Jahr 2014 schon einmal verlängert wurde, hatte der Bundesverband der
Pharmazeutischen Industrie (BPI) erklärt, eventuelle Klagen seiner
Mitgliedsunternehmen unterstützen zu wollen. Zu dieser Klage war es aber nie
gekommen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.