Saisonale Grippe-Impfstoffe

Ausschreibungen contra Festpreise

Berlin - 27.09.2016, 09:00 Uhr

Die Krankenkassen setzen mehrheitlich auf eine Ausschreibung von Grippe-Impfstoffen. Nur wenige lassen sich noch auf Verträge mit Apothekern ein. (Foto: Eisenhans / Fotolia) 

Die Krankenkassen setzen mehrheitlich auf eine Ausschreibung von Grippe-Impfstoffen. Nur wenige lassen sich noch auf Verträge mit Apothekern ein. (Foto: Eisenhans / Fotolia) 


Die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen haben die Versorgung ihrer Versicherten mit Grippeimpfstoffen erneut ausgeschrieben. Ob das Ausschreibungsmodell wirklich Zukunft hat, ist jedoch ungewiss. Im Nordosten Deutschlands setzt man weiter auf Festpreise, die Apotheker und Kassen miteinander vereinbaren.

In Niedersachsen zählen die gesetzlichen Krankenkassen auch in den kommenden Jahren – bis 2020 – auf Rabattverträge für Grippe-Impfstoffe. In einer jetzt im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union erschienen Auftragsbekanntmachung schreibt die AOK Niedersachen für die ARGE Sprechstundenbedarfsbeschaffung GbR den Abschluss von insgesamt vier Verträgen aus.

Es geht um im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der GKV-Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat. Und zwar ohne Altersobergrenze und als Fertigspritze ohne Kanüle. Für einen Impfstoff mit Kanüle wird also kein Vertragspartner gesucht. Es sind vier regionale Gebietslose ausgeschrieben. Ein Anbieter kann maximal zwei Zuschläge bekommen. Die Verträge sollen gleich über zwei Saisons laufen: 2018/2019 und 2019/2020. Eine Verlängerungsoption gibt es nicht. Geboten werden kann nun bis 19. Oktober, 12 Uhr mittags.

Was passiert, wenn die Bieter ausbleiben?

Man darf gespannt sein, ob sich in Niedersachsen mindestens zwei Bieter finden. In Baden-Württemberg war die Ausschreibung der Grippeimpfstoffe kürzlich in einem der beiden ausgeschriebenen Lose gescheitert – für die Variante „ohne Kanüle“ hatte kein Hersteller ein Angebot abgegeben.

Nur noch Mylan hatte mitgeboten und bekam den Zuschlag „mit Kanüle“. Damit stehen die gesetzlichen Kassen im Ländle vor einem Problem: Sie haben nur einen Rabattpartner.  § 132e Abs. 2 Satz 4 SGB V schreibt aber vor, dass bei einer Ausschreibung immer zwei Unternehmen innerhalb eines Versorgungsgebiets Vertragspartner sein müssen. Folglich müsste die Versorgung für das nicht bezuschlagte Los „Grippeimpfstoff ohne Kanüle“ frei sein. Da die Verträge aber erst ab der Saison 2017/2018 gelten sollen, will die federführende AOK Baden-Württemberg eine entsprechende Nachfrage jedoch noch nicht bejahen. „Das angesprochene Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund kann die AOK Baden-Württemberg zum jetzigen Zeitpunkt keine inhaltlichen Aussagen tätigen“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage von DAZ.online. 

Nach Informationen von DAZ.online haben die gesetzlichen Kassen auch bei der Grippeimpfstoff-Ausschreibung in Rheinland-Pfalz Probleme, ausreichend Rabattpartner zu finden. Hier sind die vergebenen Aufträge allerdings noch nicht bekannt gemacht  worden.  

Margenplus für Apotheker im Nordosten

Indessen freut sich der Apothekerverband Brandenburg (AVB) über eine erneute Festpreisvereinbarung über Grippeimpfstoffe mit den Krankenkassen. Das gesamte Gebiet der AOK Nordost – also Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern – ist bislang gut ohne Ausschreibungen ausgekommen. Gerade hat man wieder eine Vereinbarung über zwei Jahre getroffen. Und dabei für die Apotheker auch ein kleines Plus in der Marge ausgehandelt. Aus Sicht des AVB ist der Weg in Deutschlands Nordosten ein echtes „Erfolgsmodell“. Ansonsten gibt es Festpreise statt Rabattverträge nur noch in Hessen.

Ob die Impfstoff-Ausschreibungen Bestand haben werden, muss sich im anstehenden Gesetzgebungsverfahren für das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz zeigen. Die gesundheitspolitischen Vertreter der Regierungsfraktionen hatten schon einmal angekündigt, das Thema hier unterbringen zu wollen. Ausschreibungen im Impfstoffbereich hätten sich nicht bewährt und sollten gestrichen werden, hatten sie noch im April erklärt.  

Keine Chance für Vierfach-Impfstoffe

Das wäre ganz im Interesse der Hersteller. Sie hatten von Anfang an nichts für die Ausschreibungen übrig – schon gar nicht nach dem Novartis-Ausfall 2012. Damals zeigte sich, welche Probleme Ausschreibungen mit sich bringen können: Fällt ein Rabattpartner aus, müssen andere einspringen, die kalkulieren jedoch anders, wenn sie nicht Ausschreibungsgewinner sind. Die Kassen schreckte diese Erfahrung allerdings nicht.

Ein anderes Argument der Hersteller: Ausschreibungen seien innovationsfeindlich. Denn die Vierfach-Grippeimpfstoffe fallen für die Ausschreibungen flach. Die hier verlangten Rabatte sind für Anbieter dieser Vakzine schlicht nicht tragbar. Dabei sorgt ein vierter Virenstamm für eine breitere Wirksamkeit. Bislang bietet GlaxoSmithKline einen solchen Impfstoff an. In der kommenden Saison will aber auch Sanofi Pasteur MSD erstmals mit einem tetravalenten Impfstoff auf den Markt kommen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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