Österreich

1- für Versandapotheken

Berlin - 03.11.2016, 14:30 Uhr

Bestanden: Etwa anderthalb jahre nach Einführung hat eine österreichische Behörde die Versandapotheken des Landes geprüft, es wurden ausschließlich gute Noten verteilt. (Foto: BVDVA?

Bestanden: Etwa anderthalb jahre nach Einführung hat eine österreichische Behörde die Versandapotheken des Landes geprüft, es wurden ausschließlich gute Noten verteilt. (Foto: BVDVA?


Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hat im Sommer 2016 die Web-Auftritte aller 32 derzeit registrierten einheimischen Internetapotheken evaluiert und konnte fast allen ein sehr gutes Zeugnis ausstellen.

Der österreichische Versandhandel ist der jüngste in Europa: Österreichische Apotheken dürfen rezeptfreie Medikamente erst seit dem 25. Juni 2015 über das Internet verkaufen. Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind vom Versenden nach wie vor ausgeschlossen. Vor dem Sommer 2015 durften nur hierzu befugte Apotheken aus einem anderen EWR-Land diese im Wege des Fernabsatzes nach Österreich verschicken. Die Ungleichbehandlung wurde dann mit einer Änderung im Arzneimittelgesetz aufgehoben. Über Drogerien oder Supermärkte ist der Online-Versand im Übrigen nicht erlaubt. 

Um die Versorgungsqualität im neuen Marktsegment zu testen, hat die Überwachungsbehörde BASG im August 2016 die Web-Auftritte der bislang in Österreich rechtmäßig gemeldeten Versandapotheken im Rahmen einer Schwerpunktüberprüfung evaluiert. Jetzt wurde das Ergebnis bekannt gemacht: Alles bestens. 25 Webshops wiesen keinerlei Mängel oder Auffälligkeiten auf. Sechs hatten den von Ihnen angekündigten Onlineversand trotz Registrierung zum Zeitpunkt der Überprüfung zwar noch nicht in Betrieb genommen, aber das stellt im Sinne des Gesetzes keinen Mangel dar. Lediglich eine der gelisteten Versandapotheken hatte das Sicherheitslogo zum Zeitpunkt der Überprüfung noch nicht in ihren Web-Auftritt integriert. Festgestellte Mängel wurden auf Hinweis des BASG zeitnah behoben.

Viel Aufklärungsbedarf

In der österreichischen Bevölkerung hat sich die Möglichkeit des Versandhandels allerdings noch nicht so weit rumgesprochen. Laut einer vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegebenen Studie hatten 80 Prozent von der aktuell anstehenden Gesetzesänderung damals noch nichts davon gehört. 58 Prozent der Befragten hatten diese begrüßt und rund 54 Prozent erwarteten sich dadurch eine Verbilligung von Medikamenten. Als Reaktion auf diesen geringen Wissensstand startete das Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem BASG danach eine große Aufklärungsinitiative. Vor allem wurden die Verbraucher eingehend über das neue grün-weiße Sicherheitslogo für die legal tätigen Internet-Apotheken und über die Gefahren gefälschter Arzneimittel im Versandhandel ins Bild gesetzt.

Welche Apotheken dürfen versenden?

Wie überall in der EU müssen die Internet-Apotheken in Österreich bestimmte Anforderungen erfüllen, die vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen überprüft werden. Jede öffentliche Apotheke, die den Service anbieten möchte, muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit dem BASG melden. Nach erfolgter Registrierung wird die Abgabestelle in eine Liste der genehmigten Versandapotheken aufgenommen.

EuGH-Urteil für Österreich nicht relevant

Die österreichische Apothekerkammer weist darauf hin, dass das EuGH-Urteil zu den Rx-Boni auf Österreich aus mehreren Gründen keine Auswirkung habe: Erstens gebe es in Österreich keine gesetzlich festgelegten Einheitspreise für Arzneimittel, sondern lediglich Höchstpreise, die von jedem in- wie ausländischen Anbieter unterschritten werden dürften. Zweitens sei der Fernabsatz mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Österreich generell verboten, woran sich auch Versandapotheken aus anderen Staaten halten müssten. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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