- DAZ.online
- News
- Spektrum
- 1- für Versandapotheken
Welche Apotheken dürfen versenden?
Wie überall in der EU müssen die Internet-Apotheken in Österreich bestimmte Anforderungen erfüllen, die vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen überprüft werden. Jede öffentliche Apotheke, die den Service anbieten möchte, muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit dem BASG melden. Nach erfolgter Registrierung wird die Abgabestelle in eine Liste der genehmigten Versandapotheken aufgenommen.
EuGH-Urteil für Österreich nicht relevant
Die
österreichische Apothekerkammer weist darauf hin, dass das EuGH-Urteil zu den
Rx-Boni auf Österreich aus mehreren Gründen keine Auswirkung habe: Erstens gebe
es in Österreich keine gesetzlich festgelegten Einheitspreise für Arzneimittel,
sondern lediglich Höchstpreise, die von jedem in- wie ausländischen Anbieter
unterschritten werden dürften. Zweitens sei der Fernabsatz mit
rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Österreich generell verboten, woran sich
auch Versandapotheken aus anderen Staaten halten müssten.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.