Arzneimittel-Verordnung ohne Arztbesuch

Mehrheit ist offen für Online-Rezepte

Berlin - 14.11.2016, 16:35 Uhr

Online-Sprechstunden sind innovativ, meint die Bertelsmann Stiftung. Man darf sie nicht durch ein Fernverschreibungsverbot ausbremsen. (Foto: Photographee / Fotolia)

Online-Sprechstunden sind innovativ, meint die Bertelsmann Stiftung. Man darf sie nicht durch ein Fernverschreibungsverbot ausbremsen. (Foto: Photographee / Fotolia)


Vergangene Woche hat der Bundestag das Aus für DrEd-Rezepte beschlossen: Apotheken dürfen in Kürze keine Rezepte mehr bedienen, die offensichtlich ohne vorherigen direkten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurden. Laut einer Umfrage der Bertelsmann-Stiftung stehen die Bundesbürger solchen Verordnungen aus der Ferne jedoch offen gegenüber.

Die Abgabe eines Human-Arzneimittels darf nicht erfolgen, „wenn vor der ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung offenkundig kein direkter Kontakt zwischen dem Arzt oder Zahnarzt und der Person, für die das Arzneimittel verschrieben wird, stattgefunden hat“. So sieht es § 48 Arzneimittelgesetz künftig vor. Ausnahmen sind möglich, insbesondere, wenn der Patient dem Arzt oder Zahnarzt aus einem vorangegangenen direkten Kontakt hinreichend bekannt ist und es sich nur um ein Folgerezept handelt. Rezepte der britischen Online-Praxis DrEd sind davon jedoch nicht mehr umfasst – hier gab es ja selbst bei Folgerezepten keinen vorherigen direkten Kontakt.

Die Bertelsmann Stiftung hat die Gesetzesänderung zum Anlass für eine Kurz-Umfrage genommen. Hier kam man nämlich schon im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit Video-Sprechstunden zu der Erkenntnis: „Der virtuelle Kontakt kann den persönlichen nicht ersetzen, ihn aber gezielt ergänzen“. Insbesondere in ländlichen Regionen könne die Möglichkeit von Online-Konsultationen Zugangshürden – etwa in Form von langen Anfahrtswegen – reduzieren. Zudem könnten bestimmte Personen, etwa Alleinerziehende oder pflegende Angehörige, aufgrund des niedrigschwelligen Zugangs von einer solchen Prozessinnovation profitieren.

Da Verordnungen Teil der ärztlichen Behandlung sind, könnte ein pauschales Verbot von Fernverschreibungen solche Innovationen und sinnvolle Modellprojekte bremsen, fürchtet nun die Bertelsmann Stiftung.

55 Prozent wollen Online- oder Telefon-Konsultation

Nun wollte sie wissen, wie die Bürger dazu denken. Dafür wurden 1005 Menschen ab 14 Jahren in Privathaushalten befragt. In einer ersten Frage sollten diese erklären, in welchem Maße sie folgender Aussage zustimmen: „Für die Verschreibung eines Medikaments möchte ich meinen Arzt auch online oder telefonisch konsultieren können. Dieser soll dann entscheiden, ob eine persönliche Beratung in der Praxis notwendig ist.“ Das Ergebnis: 22 Prozent stimmten der Aussage „völlig“, weitere 32 Prozent „eher“ zu. Damit sind die Befürworter in der Mehrheit. 19 Prozent erklärten, sie stimmen der Aussage „eher nicht“ zu, 25 Prozent „überhaupt nicht“. Auffällig ist: Vor allem jüngere Menschen sind offen für den Fern-Kontakt: Unter den 14- bis 18-Jährigen wählten 72 Prozent eine zustimmende Antwort, bei den 30- bis 39-Jährigen waren es 56 Prozent – in der höchsten Altersgruppe 60+ waren es aber immerhin auch noch 46 Prozent.

Vor allem Folgeverordnungen sind gewünscht

In einer zweiten Fragestellung wollte die Bertelsmann Stiftung wissen, bei welcher Art von Verschreibungen sich die Bürger eine ärztliche Beratung vorstellen können, die rein per Telefon, Video oder Online-Chat erfolgt. Spitzenreiter ist hier das Folgerezept für die Pille zur Schwangerschaftsverhütung (53%). Ein Folgerezept für ein Blutdruck-senkendes Medikament können sich immer noch 50 Prozent vorstellen. 42 Prozent halten den nicht-persönlichen Kontakt auch bei einer rezeptpflichtigen Cortison-Salbe gegen eine Hauterkrankung für ausreichend. Ein Antibiotikum gegen eine Bronchitis würden sich immerhin noch 30 Prozent aus der Ferne verordnen lassen.

Was schließt die Bertelsmann Stiftung aus diesen Ergebnissen? Ein pauschales Verbot von Fernverschreibungen steht dem Wunsch einer Mehrheit der Bürger entgegen. Vor allem dem Wunsch jüngerer Menschen.

Mehr hierzu lesen Sie im Blog Der digitale Patient der Bertelsmann-Stiftung.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Man könnte dann die Rezeptpflicht an sich abschaffen

von Andreas Grünebaum am 15.11.2016 um 9:13 Uhr

Das Foto über dem Artikel suggeriert, der Arzt hätte seine Patientin tatsächlich am Bildschirm via Skype gesehen und sogar ein Röntgenbild - vielleicht über den Dokumentenscanner? - angefertigt. Tatsächlich beantwortet der Kunde bei Dr. Ed allerdings nur einige standardisierte Fragen, welche auch jeder Apotheker analog zur Pille danach abfragen könnte. Wer Dr. Ed befürwortet, könnte also auch gleich fordern die Rezeptpflicht ganz abzuschaffen.

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Glaubt keiner Umfrage

von G. Wagner am 15.11.2016 um 0:25 Uhr

...des neoliberalen Thinktanks Bertelsmann-Stiftung/Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft!

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traue keiner Umfrage...

von Christiane Patzelt am 14.11.2016 um 17:44 Uhr

Bertelsmann ist Besitzer Arvato..den Rest denkt sich jeder Leser einfach selber...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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