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Stuttgart - 03.12.2016, 07:00 Uhr
![Apotheker sollen einen Teil der ärztlichen BtM-Dokumentation im Rahmen der Substitutionstherapie übernehmen. Unentgeltlich, versteht sich. Das sieht der Entwurf zur Änderung der BtMVV vor. Danach soll der Apotheker den verschreibenden Arzt hinsichtlich der Dokumentationspflichten entlasten. Die ABDA hat nun zu diesem Vorhaben Stellung bezogen – und lehnt dieses rundweg ab. (Foto: Klaus Eppele / Fotolia)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/2/8/3/7/2837fdc7af4d24522afc2db6a0692232b3720cf2/Btm-Rezepte_%20Klaus%20Eppele_Fotolia-5616x3201-637x363.jpg)
Apotheker sollen einen Teil der ärztlichen BtM-Dokumentation im Rahmen der Substitutionstherapie übernehmen. Unentgeltlich, versteht sich. Das sieht der Entwurf zur Änderung der BtMVV vor. Danach soll der Apotheker den verschreibenden Arzt hinsichtlich der Dokumentationspflichten entlasten. Die ABDA hat nun zu diesem Vorhaben Stellung bezogen – und lehnt dieses rundweg ab. (Foto: Klaus Eppele / Fotolia)
![Bei Hilfsmitteln ist der Zuzahlungsverzicht erlaubt. Dies hat der Bundesgerichtshof am 1. Dezember 2016 entschieden. Die Regelungen zur gesetzlichen Zuzahlung dienten der Kostendämpfung im Gesundheitssystem, heißt es in einer Meldung des Bundesgerichtshofs. Dieser unterscheidet klar zwischen Arzneimiiteln und Hilfsmitteln: Gemäß § 33 Abs. 8 SGB V wird bei Hilfsmitteln der Verkäufer und nicht – wie etwa bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln – die Krankenkasse Inhaber der Zuzahlungsforderung gegen die Versicherten. Der Verzicht auf die Zuzahlung bei Hilfsmitteln ist keine verbotene Heilmittelwerbung. (Foto: BGH)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/1/3/0/b/130b464a4576070e477734d1c68e495e2666ee48/Bundesgerichtshof%20BGH-736x414-637x358-637x362.jpg)
Bei Hilfsmitteln ist der Zuzahlungsverzicht erlaubt. Dies hat der Bundesgerichtshof am 1. Dezember 2016 entschieden. Die Regelungen zur gesetzlichen Zuzahlung dienten der Kostendämpfung im Gesundheitssystem, heißt es in einer Meldung des Bundesgerichtshofs. Dieser unterscheidet klar zwischen Arzneimiiteln und Hilfsmitteln: Gemäß § 33 Abs. 8 SGB V wird bei Hilfsmitteln der Verkäufer und nicht – wie etwa bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln – die Krankenkasse Inhaber der Zuzahlungsforderung gegen die Versicherten. Der Verzicht auf die Zuzahlung bei Hilfsmitteln ist keine verbotene Heilmittelwerbung. (Foto: BGH)
![Benzodiazepine sind als schlaffördernde Arzneimittel in der Praxis äußerst beliebt und werden häufig eingesetzt. Insbesondere ältere Patienten leiden unter Schlaflosigkeit und klagen über durchwachte Nächte. Nicht selten greifen die schlaflosen Patienten dann irgendwann – ärztlich verordnet – auf die zuverlässig sedierende Wirkung von Alprazolam & Co. zurück. Diese Arzneimittel müssen allerdings mit Vorsicht betrachtet werden: Sie führen zu Abhängigkeit und erhöhen die Sturzgefahr bei betagten Konsumenten. Welche Hinweise können Apotheker ihren Patienten bei einer Benzodiazepin-Verordnung mit auf den Weg geben? Unser Beratungs-Quickie „Off-Label – Alprazolam als Schlafmittel“ beschäftigt sich genau mit diesen Fragen und gibt Hilfestellungen für die alltägliche Apothekenpraxis. (Foto: Dmitry Pichugin / Fotolia)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/7/2/7/e/727e923e2eff493b462ae54d59bd9c9f8048f203/Schafe_%20Dmitry%20Pichugin_Fotolia-4250x2415-637x362.jpg)
Benzodiazepine sind als schlaffördernde Arzneimittel in der Praxis äußerst beliebt und werden häufig eingesetzt. Insbesondere ältere Patienten leiden unter Schlaflosigkeit und klagen über durchwachte Nächte. Nicht selten greifen die schlaflosen Patienten dann irgendwann – ärztlich verordnet – auf die zuverlässig sedierende Wirkung von Alprazolam & Co. zurück. Diese Arzneimittel müssen allerdings mit Vorsicht betrachtet werden: Sie führen zu Abhängigkeit und erhöhen die Sturzgefahr bei betagten Konsumenten. Welche Hinweise können Apotheker ihren Patienten bei einer Benzodiazepin-Verordnung mit auf den Weg geben? Unser Beratungs-Quickie „Off-Label – Alprazolam als Schlafmittel“ beschäftigt sich genau mit diesen Fragen und gibt Hilfestellungen für die alltägliche Apothekenpraxis. (Foto: Dmitry Pichugin / Fotolia)
![Leicht verliert man den Überblick im bunten Meinungsspektrum der FDP zum Apothekenmarkt. Sind die Liberalen nun pro EuGH-Entscheid oder doch contra? So einfach lässt sich diese Frage nicht beantworten, denn offenbar spaltet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs die FDP in zwei Lager. Die FDP auf der Suche nach einer Meinung. DAZ.online-Redakteur Benjamin Rohrer hat die unterschiedlichen Positionen der Liberalen zusammengestellt. (Foto: dpa)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/f/f/6/5/ff65a7ea09cde475476c949792006804c8ef574c/FDP_Fahnen_dpa_83949356-2048x1155-637x359-637x362.jpg)
Leicht verliert man den Überblick im bunten Meinungsspektrum der FDP zum Apothekenmarkt. Sind die Liberalen nun pro EuGH-Entscheid oder doch contra? So einfach lässt sich diese Frage nicht beantworten, denn offenbar spaltet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs die FDP in zwei Lager. Die FDP auf der Suche nach einer Meinung. DAZ.online-Redakteur Benjamin Rohrer hat die unterschiedlichen Positionen der Liberalen zusammengestellt. (Foto: dpa)
![Bislang das vehementeste pro-Apotheker-Argument in den Reihen der FDP brachte Albert Duin, Chef der FDP Bayern, hervor. Duin sagte gegenüber DAZ.online, dass der Versandhandel nach dem EuGH-Urteil bessere Wettbewerbsvoraussetzungen habe. Er forderte daher ein vorübergehendes Rx-Versandverbot.(Foto:dpa)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/7/b/d/0/7bd099721fc4d40d88056210d6f25110ea9cae31/Duin_FDP_dpa_55951917-3399x1942-637x364.jpg)
Bislang das vehementeste pro-Apotheker-Argument in den Reihen der FDP brachte Albert Duin, Chef der FDP Bayern, hervor. Duin sagte gegenüber DAZ.online, dass der Versandhandel nach dem EuGH-Urteil bessere Wettbewerbsvoraussetzungen habe. Er forderte daher ein vorübergehendes Rx-Versandverbot.(Foto:dpa)
![Die Jungen Liberalen hingegen haben in dieser Woche noch einmal ordentlich auf die Pauke gehauen. Sie fordern neben dem Erhalt des Rx-Versandhandels sogar eine komplette Liberalisierung des Apothekenmarktes, samt Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes. (Foto: dpa)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/3/a/3/f/3a3f96803a606ddc10375f74f3f24115ca2adaa2/Junge_Liberale_FDP_dpa_47129899-4256x2427-637x363.jpg)
Die Jungen Liberalen hingegen haben in dieser Woche noch einmal ordentlich auf die Pauke gehauen. Sie fordern neben dem Erhalt des Rx-Versandhandels sogar eine komplette Liberalisierung des Apothekenmarktes, samt Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes. (Foto: dpa)
![Was in Frankreich und England schon seit einer gewissen Zeit möglich ist, steht nun auch der belgischen Bevölkerung zur Verfügung: Ein Selbsttest auf HIV. Den „autotest VIH®“ bekommen die Belgier rezeptfrei in der Apotheke. Wie sieht die Situation in Deutschland bei der Selbsttestung auf das HI-Virus aus? In der Bundesrepublik unterliegen diese Tests der Medizinprodukte-Abgabeverordnung und dürfen nicht an Privatpersonen abgegeben werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, sie über das Internet zu beziehen. Wie zuverlässig ist das Ergebnis einer solchen Selbstuntersuchung? Die Deutsche Aidshilfe sieht eine solche Eigentestung kritisch und warnt vor der Aussagekraft derartiger Testmethoden. (Foto: gamjai / Fotolia)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/0/7/6/c/076c6fac3008ca2849d71f81418d11719ee6c8a3/HIV-Test_gamjai_Fotolia-4928x2804-637x362.jpg)
Was in Frankreich und England schon seit einer gewissen Zeit möglich ist, steht nun auch der belgischen Bevölkerung zur Verfügung: Ein Selbsttest auf HIV. Den „autotest VIH®“ bekommen die Belgier rezeptfrei in der Apotheke. Wie sieht die Situation in Deutschland bei der Selbsttestung auf das HI-Virus aus? In der Bundesrepublik unterliegen diese Tests der Medizinprodukte-Abgabeverordnung und dürfen nicht an Privatpersonen abgegeben werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, sie über das Internet zu beziehen. Wie zuverlässig ist das Ergebnis einer solchen Selbstuntersuchung? Die Deutsche Aidshilfe sieht eine solche Eigentestung kritisch und warnt vor der Aussagekraft derartiger Testmethoden. (Foto: gamjai / Fotolia)
![Diclofenac-haltige Gele verursachen unerwünschte Hautreaktionen. Die AMK nennt allerdings Diclofenac nicht als einzigen Übeltäter: Alle topischen NSAR-Zubereitungen bergen die Gefahr einer Dermatitis. Apotheker können bei der Abgabe beratende Hinweise geben. DAZ.online hat die Empfehlungen der AMK zusammengestellt. (Foto: Voyagerix / Fotolia)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/3/9/8/e/398e8b203e5de89f09c4d9b3656e3f80d292772b/Sport%20Verletzung%20Gel%20Schmerz%20Voyagerix%20Fotolia_125236432_Subscription_Yearly_XL-4818x2712-637x359-637x362.jpg)
Diclofenac-haltige Gele verursachen unerwünschte Hautreaktionen. Die AMK nennt allerdings Diclofenac nicht als einzigen Übeltäter: Alle topischen NSAR-Zubereitungen bergen die Gefahr einer Dermatitis. Apotheker können bei der Abgabe beratende Hinweise geben. DAZ.online hat die Empfehlungen der AMK zusammengestellt. (Foto: Voyagerix / Fotolia)
![Die Gesprächsatmosphäre war zwar überwiegend positiv, doch inhaltlich fanden Friedemann Schmidt und Max Müller keinen Konsens. Das dürfte nicht sonderlich überraschen. Also kein Traumpaar Schmidt-Müller. Der ABDA-Präsident und der DocMorris-Vorstand trafen sich diese Woche zu einem Gespräch im Bundestag. Thema: Rx-Preisbindung. Auch das dürfte nicht weiter erstaunen. Schmidt macht sich für die„Rückführung des Versandhandels auf den OTC-Bereich“ stark, Müller mahnt die Poltik, neue Versorgungsformen zu diskutieren, um strukturelle Gefälle bei der Versorgung auszugleichen. (Foto: Grünen Fraktion)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/b/d/8/a/bd8a23b41264955a714202d3db754337e5660393/Gr%C3%BCne-Bundestag-Friedemann%20Schmidt%20Namensschild-1478x832-637x359-637x362.jpg)
Die Gesprächsatmosphäre war zwar überwiegend positiv, doch inhaltlich fanden Friedemann Schmidt und Max Müller keinen Konsens. Das dürfte nicht sonderlich überraschen. Also kein Traumpaar Schmidt-Müller. Der ABDA-Präsident und der DocMorris-Vorstand trafen sich diese Woche zu einem Gespräch im Bundestag. Thema: Rx-Preisbindung. Auch das dürfte nicht weiter erstaunen. Schmidt macht sich für die„Rückführung des Versandhandels auf den OTC-Bereich“ stark, Müller mahnt die Poltik, neue Versorgungsformen zu diskutieren, um strukturelle Gefälle bei der Versorgung auszugleichen. (Foto: Grünen Fraktion)
![Der Auftritt von DocMoris-Vorstand Max Müller hat eines bewiesen: Aus dem einstigen Apothekenmarkt-Revoluzzer ist ein Unternehmen geworden, dass sich der Politik als seriöser, kooperativer und freundlicher Versorgungspartner darstellt. Müller signalisierte, dass man die Versorgungsprobleme auf dem Land gerne auch mit ihm lösen könnte. DAZ.online-Redakteur Benjamin Rohrer meint, dass die Apotheker sich auf diese Strategie einstellen und darauf reagieren sollten. (Foto: DocMorris)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/8/0/9/8/80981af093cffe5d3dc0de6e2dad473e1e03b75c/DocMorris_Geb%C3%A4ude_DocMorris-4091x2325-637x362.jpg)
Der Auftritt von DocMoris-Vorstand Max Müller hat eines bewiesen: Aus dem einstigen Apothekenmarkt-Revoluzzer ist ein Unternehmen geworden, dass sich der Politik als seriöser, kooperativer und freundlicher Versorgungspartner darstellt. Müller signalisierte, dass man die Versorgungsprobleme auf dem Land gerne auch mit ihm lösen könnte. DAZ.online-Redakteur Benjamin Rohrer meint, dass die Apotheker sich auf diese Strategie einstellen und darauf reagieren sollten. (Foto: DocMorris)
![„Wesentliche Veränderungen der Größe und Lage oder der Ausrüstung der Betriebsräume oder ihrer Nutzung sind der zuständigen Behörde vorher anzuzeigen,“ heißt es in § 4 Absatz 6 Apothekenbetreibsordnung. Doch ab wann ist eine Änderung der Apothekenbetriebsräume „wesentlich“ und somit anzeigenpflichtig? Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) hat sich genau mit dieser Frage beschäftigt und erstmal konkrete Aussagen hierzu getroffen. Und: Wer haftet eigentlich bei der Lohnherstellung zytostatischer Zubereitungen? Die Auftragsapotheke oder die herstellende? (Foto: VRD / Fotolia)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/6/b/b/3/6bb3d0ecd5961b457a7440b71b0ede8221e358bc/Umbau_Hammer_Abriss_VRD_Fotolia-7360x4200-637x364.jpg)
„Wesentliche Veränderungen der Größe und Lage oder der Ausrüstung der Betriebsräume oder ihrer Nutzung sind der zuständigen Behörde vorher anzuzeigen,“ heißt es in § 4 Absatz 6 Apothekenbetreibsordnung. Doch ab wann ist eine Änderung der Apothekenbetriebsräume „wesentlich“ und somit anzeigenpflichtig? Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) hat sich genau mit dieser Frage beschäftigt und erstmal konkrete Aussagen hierzu getroffen. Und: Wer haftet eigentlich bei der Lohnherstellung zytostatischer Zubereitungen? Die Auftragsapotheke oder die herstellende? (Foto: VRD / Fotolia)
![Die 200.000 Euro-Spende der Strüngmann-Familie an Arzneimittelexperte Gerd Glaeske sorgte diese Woche für Wirbel. Glaeske veteidigt diese Spende für Forschungszwecke, betont seine „pharmakritische Rolle“ und dementiert eine „produktbezogene Forschung“. Glaeske selbst fordert mehr Transparenz, dass anonyme Spenden künftig nicht mehr möglich seien. (Foto: Schelbert)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/d/a/3/1/da312beadc39d89b3565b4d6719567194e1b5d2f/Glaeske%202014%20Schelbert-1772x998-637x359-637x362.jpg)
Die 200.000 Euro-Spende der Strüngmann-Familie an Arzneimittelexperte Gerd Glaeske sorgte diese Woche für Wirbel. Glaeske veteidigt diese Spende für Forschungszwecke, betont seine „pharmakritische Rolle“ und dementiert eine „produktbezogene Forschung“. Glaeske selbst fordert mehr Transparenz, dass anonyme Spenden künftig nicht mehr möglich seien. (Foto: Schelbert)
![Sind die Risiken zu einem homöopathischen Arzneimittel nicht ausreichend belegt, muss das BFArM die Zulassung dieses Präparat verlängern – selbst wenn kein Nutzen-Nachweis vorliegt. Zu diesem Urteil kam das Bundesverwaltungsgericht. Konkret ging es um ein homöopathisches Abnehmpräparat, Cefamadar, des Herstellers Cefak. DAZ.online-Redakteur Hinnerk Feldwisch-Drentrup hat die Fakten und die Begründung der Richter zusammengestellt: Erneute Zulassung auch ohne Nutzen-Nachweis. (Foto: M. Tröger)](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/a/a/2/1/aa216638c11d718de5200e255bf12d6327b838ba/BVerwG%20mtr%C3%B6ger-1772x998-637x359-631x359.jpg)
Sind die Risiken zu einem homöopathischen Arzneimittel nicht ausreichend belegt, muss das BFArM die Zulassung dieses Präparat verlängern – selbst wenn kein Nutzen-Nachweis vorliegt. Zu diesem Urteil kam das Bundesverwaltungsgericht. Konkret ging es um ein homöopathisches Abnehmpräparat, Cefamadar, des Herstellers Cefak. DAZ.online-Redakteur Hinnerk Feldwisch-Drentrup hat die Fakten und die Begründung der Richter zusammengestellt: Erneute Zulassung auch ohne Nutzen-Nachweis. (Foto: M. Tröger)
Advent, Advent, ein Lichtlein brennt. Von vorweihnachtlicher Harmonie spürt man bei der FDP derzeit aber herzlich wenig – zumindest, was das Thema Apothekenmarkt betrifft. Fast gewinnt man den Eindruck, mit jedem Tag und Türchen des Adventskalenders öffnet sich eine neue Meinung. Unerwartet friedvoll verlief hingegen das Gespräch zwischen ABDA-Präsident Friedemann Schmidt und DocMorris-Vorstand Max Müller. Was brachte die erste Adventswoche sonst noch?
Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online
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