Letzte Hürde gefallen

Großbritannien erlaubt Befruchtung mit Erbgut dreier Menschen

London - 15.12.2016, 14:30 Uhr

In Großbritannien in einigen Fällen zukünftig erlaubt: Per Keimbahnveränderung können Kinder mit Erbkrankheiten Gene dreier Eltern erhalten. (Foto: koya979 / Fotolia)

In Großbritannien in einigen Fällen zukünftig erlaubt: Per Keimbahnveränderung können Kinder mit Erbkrankheiten Gene dreier Eltern erhalten. (Foto: koya979 / Fotolia)


Im Vereinigten Königreich dürfen zukünftig Geneingriffe vorgenommen werden, durch die Kinder Erbinformationen dreier Eltern erhalten. Die zuständige Behörde gab dies für einzelne Fälle frei, bei denen Gendefekte an Mitochondrien vorliegen. In Mexiko war dieses Jahr bereits ein Kind geboren worden, bei dem die Technik zum Einsatz kam.

In britischen Laboren dürfen künftig Embryos mit dem Erbgut dreier Menschen erzeugt werden. Das teilte die Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) am Donnerstag mit. Die Methode soll Frauen eine Schwangerschaft ermöglichen, ohne dass sie bestimmte Erbkrankheiten an ihre Kinder weitergeben. Dabei geht es um Erkrankungen, die mit den Mitochondrien vererbt werden. Das sind die sogenannten Kraftwerke der Zelle, sie haben eine eigene DNA.

Großbritannien ist damit das erste Land weltweit, das solche Behandlungsmethoden ausdrücklich erlaubt. Das Parlament hatte bereits im vergangenen Jahr den Weg dafür frei gemacht. Die Experten der HFEA hatten aber das letzte Wort in der Sache.

Eine Expertenkommission hatte der Behörde empfohlen, den „vorsichtigen Einsatz“ zweier Methoden bei „besonderen Umständen“ zu erlauben. Es geht um den so genannten Maternal Spindle Transfer (MST) und den Pronuclear Transfer (PNT). Bei beiden Verfahren geht es darum, Mitochondrien der Mutter durch Mitochondrien einer Spenderin zu ersetzen.

Beide Methoden bergen auch Risiken. Deshalb sind sie nicht unumstritten. Zuletzt war in Mexiko die Geburt eines Kindes mit dem Erbgut von drei Menschen im April gemeldet worden. Die mexikanischen Gesetze erlauben die Verfahren zwar nicht ausdrücklich, verbieten sie aber auch nicht. 


dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


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