AM-VSG

OTC, Lieferengpässe und Ausschreibungen im Visier

Berlin - 25.01.2017, 17:45 Uhr

Impfstoffausschreibungen sind der Union ein Dorn im Auge. (Foto: Miss Mafalda / Fotolia)

Impfstoffausschreibungen sind der Union ein Dorn im Auge. (Foto: Miss Mafalda / Fotolia)


Im geplanten Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz könnte sich noch einiges bewegen: Aus den Koalitionsfraktionen gibt es derzeit diverse Prüfbitten an das Bundesgesundheitsministerium. Unter anderem geht es um die Frage, ob die OTC-Erstattung ausgeweitet werden könnte.

Das aus dem Pharmadialog hervorgegangene Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) soll voraussichtlich im Frühjahr in Kraft treten. Ehe es so weit ist, muss es zunächst noch einmal durch den Gesundheitsausschuss des Bundestages. Dort können die Fraktionen Änderungsanträge einbringen. Dies wird voraussichtlich Mitte Februar, in der nächsten regulären Sitzungswoche des Bundestags, der Fall sein. Darauf kann dann die 2./3. Lesung im Bundestagsplenum folgen – und der abschließende Durchgang im Bundesrat.

Derzeit feilen die Gesundheitspolitiker noch an Änderungsanträgen. Auf einige hat sich die Koalition schon verständigt, bei ihnen geht es insbesondere um Regelungen zum Verfahren der frühen Nutzenbewertung, aber beispielsweise auch um eine Klarstellung zum geplanten Arzt-Informationssystem.

Weitere Anliegen von Union und SPD soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zunächst prüfen. Neben den Fraktionen hat der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich eigene Prüfbitten vorgelegt. Sowohl Hennrich als auch die SPD sprechen in diesen die Kostenübernahme von OTC-Arzneimitteln an. Seitdem diese seit 2004 grundsätzlich nur noch für Kinder bis zwölf Jahren beziehungsweise 18 Jahren (bei Entwicklungsstörungen) erstattungsfähig sind, wird immer wieder diskutiert, ob die Kostenübernahme nicht auch für weitere Patientengruppen möglich ist.

Jetzt wünscht sich die SPD im Rahmen des AM-VSG, „zu prüfen, welche Wirkungen die Übernahme der Kosten für OTC durch die GKV insbesondere für (ältere und) multimorbide Patientinnen und Patienten hätte, insbesondere in Bezug auf finanzielle Belastungen für die Versicherten und die GKV, die Qualität der Versorgung und unerwünschte Arzneimittelwirkungen“. Hennrich hingegen will geprüft wissen, welche finanzielle Mehrbelastung eine Erstattungspflicht von OTC-Arzneimitteln für Kinder bis zum 18. Lebensjahr im Rahmen der GKV-Versorgung bedeuten würde.

Union will Impstoffausschreibungen stoppen

Die SPD meldet insgesamt zehn Prüfbitten an. Unter anderem geht es dabei um Lieferengpässe. So bittet die Fraktion das BMG zu prüfen, ob die Meldungen der pharmazeutischen Hersteller über Lieferengpässe nicht verpflichtend ausgestaltet werden können – und wie dies mit wirksamen Sanktionen flankiert werden kann. Zudem soll das Ministerium klären, ob Generikarabattverträge generell an mehr als ein Unternehmen vergeben werden sollten. „Kann dadurch ein Beitrag zur Vermeidung von Lieferengpässe geleistet werden?“, fragt die Fraktion.

Eine weitere Bitte betrifft die freie Preisbildung im ersten Jahr. Da sich in der Anhörung zum AM-VSG-Entwurf gezeigt habe, „dass die Umsatzschwelle nicht geeignet ist, die Ausgaben der Kassen im ersten Jahr nach der Zulassung eines neuen Arzneimittels wirksam zu begrenzen“, so geprüft werden,  wie stattdessen eine rückwirkende Erstattung verwaltungsarm ausgestaltet werden kann.

Die CDU/CSU-Fraktion hat insgesamt 17 Prüfbitten vorgelegt. In einem der Punkte bekräftigt sie ihre Absicht, Impfstoffausschreibungen zu stoppen. Dabei gelte es zu vermeiden, dass durch Verlängerung bestehender Verträge die Streichung umgangen wird. Auch sei zu klären, wie mit den bestehenden Verträgen umzugehen ist.

Schonfrist für Zyto-Verträge?

Um den Umgang mit laufenden Verträgen sorgt sich die Union zudem bei Zytostatika-Zubereitungen. Der AM-VSG-Entwurf sieht bereits vor, dass Zyto-Ausschreibungen auf Apothekenebene ebenfalls ein Ende haben sollen. Bereits bestehende Verträge sollen nach jetzigem Stand mit Inkraftreten des AM-VSG ihre Exklusivität verlieren. Doch hier scheint die Union Zweifel zu bekommen. Sie will nun prüfen lassen, „ob die Apothekenwahlfreiheit bei laufenden Verträgen bis zum Ende diese Verträge noch ausgeschlossen bleiben kann“.

Seitens der Union und Hennrich gibt es noch einige weitere Prüfbitte rund um Zytostatika. Aufgegriffen haben sie etwa die Kritik des PKV-Verbandes, dass Klinikapotheken für Privatpatienten überhöhte Zuschläge für ambulant verabreichte Zytostatikazubereitungen verlangen können. Das BMG möge nun prüfen, ob hier eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung erfolgen sollte.

Man darf nun  gespannt sein, auf welche weiteren Änderungsanträge sich die Koalitionsfraktionen letztlich einigen werden.  



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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