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ApothekenRechtTag
Erlaubter Versand oder verbotene Rezeptsammlung?
Versandhandel, Pick-up, Rezeptsammelstelle und Botendienst – Apotheken bieten ihren Kunden heute vielfältige Möglichkeiten, um an Arzneimittel zu kommen. Rechtlich ist die Abgrenzung der verschiedenen Modelle nicht immer leicht. Was die Apotheke beachten muss, um auf der sicheren Seite zu sein, ist eines der Themen des ApothekenRechtTags am 31. März in Bonn.
Ist das Sammeln von Rezepten in einer Pick-up-Stelle auch ohne Erlaubnis zur Rezeptsammlung im Sinne der Apothekenbetriebsordnung erlaubt? Das Bundesverwaltungsgericht sagte 2008: Sie ist jedenfalls von einer Versandhandelserlaubnis gedeckt. Nach diesem „dm-Urteil“ entwickelten sich mit Billigung der Rechtsprechung vielfältige Varianten lokaler Rezeptsammlungen. Aber ist diese Praxis nach der Änderung der Apothekenbetriebsordnung im Jahr 2012 tatsächlich noch rechtmäßig? Daran zweifeln inzwischen mehrere Verwaltungs- und Zivilgerichte und halten die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für überholt. Eine letztgültige Entscheidung gibt es allerdings noch nicht.
Was gilt nun?
Ulrich Laut, Geschäftsführer und Justitiar der Landesapothekerkammer Hessen, beleuchtet beim ApothekenRechtTag anlässlich der INTERPHARM die diffizile Abgrenzung von Versand, Pick up, Botenzustellung und Rezeptsammelstellen. Er zeigt auf, wie man Arzneimittelversandhandel und Rezeptsammlung rechtssicher gestalten und betreiben kann.
Programm-Infos:
„Versand, Pick up, Bote, Rezeptsammelstelle – was ist erlaubt, was ist verboten?“, Ulrich Laut, Frankfurt/Main, am 31. März 2017, 15.00 Uhr auf dem ApothekenRechtTag im Rahmen der INTERPHARM in Bonn.
Das gesamte Programm des ApothekenRechtTags und ein Anmeldeformular finden Sie hier als pdf zum Herunterladen.
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