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Ausbau der Kapazitäten
Linke fordern Reform der Studienzulassung
In einem Antrag fordert die Linke-Fraktion im Bundestag, die Zahl der Studienplätze in knappen Fächern deutlich auszubauen – und Auswahlkriterien wie den Numerus Clausus so unnötig zu machen. Jeder an Pharmazie interessierte soll Zugang zum Studium erhalten, erklärte die hochschulpolitische Sprecherin der Linken gegenüber DAZ.online.
In ihrem Antrag „Soziale Durchlässigkeit bei Zugang und Zulassung zu Hochschulen durchsetzen“ fordert die Linke-Bundestagsfraktion, Studienplatzkapazitäten unter anderem in der Pharmazie entsprechend der Nachfrage deutlich auszubauen und so Auswahlkriterien wie den Numerus Clausus (NC) überflüssig zu machen. Abiturienten sollten einen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz ihrer Wahl erhalten, fordert die Fraktion – jeder Studieninteressierte solle binnen zweier Jahre einen Studienplatz im Fach seiner Wahl erhalten.
Neben der Medizin, auf die die Linken-Abgeordneten in ihrem Antrag beispielhaft eingehen, ist auch die Pharmazie für die Parlamentarier ein Thema. „Auf jeden freien Pharmazie-Studienplatz kommen im Durchschnitt zwei Bewerberinnen oder Bewerber“, erklärte die wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion, Nicole Gohlke, gegenüber DAZ.online. Die Hälfte ginge also leer aus. „NCs und andere Zulassungsbeschränkungen wirken sozial selektiv“, kritisiert sie: Jugendliche aus Akademikerhaushalten hätten viel bessere Chancen, diese Hürden zu nehmen.
Bildungschancen sollten aber nicht in einem Wettbewerb vergeben werden, bei dem die Schwächsten verlieren, fordert die Linken-Politikerin. „Wer die Hochschulzulassung erreicht hat und sich für Pharmazie interessiert, muss auch Zugang zum Pharmazie-Studium haben“, erklärt sie. „Ein Ausbau der Kapazitäten ist daher unbedingt angezeigt.“
Fraktion verweist auf grundlegendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die Linken-Fraktion verweist dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1977 (Az. 1 BvF 1/76), nachdem „jede Auswahl zwischen hochschulreifen Bewerbern eine Ungleichbehandlung prinzipiell Gleichberechtigter in der Verteilung von Lebenschancen darstellt“. Der Ausschluss eines erheblichen Teils hochschulreifer Bewerber vom Studium ihrer Wahl bewege sich am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren, erklären die Abgeordneten in ihrem Antrag. „Der Verschärfung der Zulassungssituation ist bevorzugt durch kapazitätsverbessernde Maßnahmen zu begegnen“, zitieren sie das Urteil des Karlsruher Gerichts.
An dem „verfassungsrechtlich bedenklichen Zustand“ hat sich nach Einschätzung der Linken-Fraktion bislang wenig geändert: Noch immer übersteige die Nachfrage in vielen Fächern das Angebot bei Weitem – und noch immer werde auf den NC zurückgegriffen, um den Zugang zu stark nachgefragten Studiengängen zu regulieren. „Dass der NC sich sozial sehr selektiv auswirkt, lässt sich am Beispiel der Medizin zeigen“, heißt es in dem Linken-Antrag. „Für kein anderes Studienfach ist der NC flächendeckend so hoch, und in keinem anderen Studienfach sind Studierende mit hoher Bildungsherkunft so stark überrepräsentiert.“
Nachdem der Antrag kürzlich in erster Lesung im Bundestag verhandelt wurde, wird er entweder im Mai oder Juni im Bildungs-Ausschuss des Bundestags landen. Nachdem jedoch bereits ein ähnlicher Antrag vor einigen Jahren im Bundestag abgelehnt wurde, dürfte er bei der Großen Koalition auf Ablehnung stoßen. So sagte der CDU-Abgeordnete Tankred Schipanski bereits bei der ersten Bundestagsdebatte, seine Fraktion erteile dem „Verschenken von Studienplätzen“ eine ganz klare Absage – stattdessen setze seine Fraktion auf den Leistungsgedanken.
Im Januar hatte der Bundesverband der Pharmaziestudierenden gemeinsam mit Verbänden sechs anderer gesundheitsbezogener Studiengänge Reformen gefordert, die Abiturnote als Auswahlkriterium abzuwerten und beispielsweise Fach- und Berufsqualifizierungen wie absolvierte Praktika und das Interesse am Studienfach deutlich stärker zu berücksichtigen.
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