Österreich

Wer braucht Drogen-Tests aus der Apotheke?

Berlin - 10.05.2017, 15:00 Uhr

Wie funktionieren Drogentests und warum stehen sie in österreichischen Apotheken? (Foto: dpa)

Wie funktionieren Drogentests und warum stehen sie in österreichischen Apotheken? (Foto: dpa)


Selbsttests zur Kontrolle bestehender Erkrankungen, wie etwa Diabetes-Teststreifen oder auch Schwangerschaftstests gehören in vielen Apotheken zum festen Sortiment der apothekenüblichen Waren. Wie aber steht es mit Drogentests? Die österreichische Kronen Zeitung aus Kärnten berichtet über Multi-Drogen-Tests, die in Apotheken angeboten werden, und warum die Kunden danach fragen.

Amphetamin, Metamphetamin, Kokain, Opiate und Marihuana - diese fünf Betäubungsmittel weist der Multi-Drogen-Test nach, der laut Kronen Zeitung in Kärntner Apotheken in den Regalen steht. „Das ist kein Renner,“ wird der Präsident der Kärntner Apothekerkammer Paul Hauser zitiert, „aber dann und wann will ein Kunde so einen Test haben". Es seien allerdings selten Eltern, die ihre Sprösslinge kontrollieren wollen, sondern eher Freunde und Partner, die so einen Test erstehen. „Wenn einer versprochen hat, keine Drogen mehr zu nehmen, dann kann es schon vorkommen, dass die Freundin zum Beweis so einen Test verlangt", berichtet Hauser auch aus den Erfahrungen seiner Kollegen.

Vielfältiges Angebot

Solche Drogentests sind nicht, wie man vielleicht als „Unbedarfter“ annehmen könnte, illegale Produkte, oder Produkte, die nur durch Ärzte, in Krankenhäusern oder bestimmte Angehörige der Staatsgewalt, wie etwa die Polizei eingesetzt oder nur in bestimmten Abgabestellen vertrieben werden dürfen. Keineswegs, die hier angesprochenen Schnelltests können normale Verbraucher überall kaufen. Im Internet-Versandhaus „Amazon“ findet sich ein reichhaltiges Angebot solcher Tests. Sie prüfen, meist aus Urin, aber auch aus Speichel auf eine Droge, wie etwa Cannabis oder auch auf eine ganze Range von unerlaubten Rauschmitteln, wie etwa ein Kombinationstest auf Amphetamine (z.B. Speed), Kokaine,  Methamphetamine (z.B. Crystal), Opiate (z.B. Morphine), THC (z.B. Cannabis, Haschisch) und MDMA (z.B. XTC).

Andere oder auch sich selbst testen

Wer hat ein Interesse daran, andere auf verbotene Substanzen zu testen oder selbst einen Drogentest zu machen? Ein paar Gründe haben die Kärntner Apotheker bereits angesprochen: Eltern ihre Kinder, Paare ihren jeweiligen Partner, Freunde untereinander. Auch Schulen, Schulhorte, Herbergen sowie Sozial- und Hilfsdienste (zum Beispiel Suchtberatungsstellen) kommen als Käufer in Frage. Sinnvoll kann ein solches Produkt aber auch für die Selbsttestung sein, und zwar dann, wenn eine behördliche oder andere Kontrolle ansteht, und man deswegen einfach selber wissen will, ob der Körper „clean" ist.

Drogentest beim Arbeitgeber

In den USA verlangen viele Arbeitgeber von ihren Bewerbern einen Urin-Drogentest (UDS), bevor sie beschäftigt werden können. Sie wollen sich damit rückversichern, dass ein neuer Mitarbeiter keine illegalen Drogen oder Medikamente nimmt. Das Screening erfasst in der Regel Alkohol, Amphetamine, Benzodiazepine, Marihuana, Kokain, Phencyclidin (PCP) und Opioide. Ein positiver Befund beim Urin-Drogentest kann für die jeweilige Person gravierende Folgen haben. Deswegen kann ein persönlicher kleiner Vorcheck hier eventuell ganz angebracht sein.

In Deutschland sind medizinische Untersuchungen vor der Einstellung allerdings nur für wenige Berufsgruppen, wie etwa Piloten. Lokführer oder Berufskraftfahrer Pflicht. Gesetzlich nicht vorgeschriebene Tests sind nur dann erlaubt, wenn der Betroffene zustimmt, aber auch dann nur in dem Umfang, wie sie für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz von Bedeutung sind.

Cave Führerscheinentzug!

Ein weitere Grund für einen Selbsttest könnte die Gefahr eines Führerscheinentzug sein. Bei einer Verkehrskontrolle kann bei einem begründeten Verdacht auf den Missbrauch von Drogen ein Drogentest verlangt werden. Wie in dem Portal „bussgeldkatalog.org“ erläutert wird, nutzt auch die Polizei bei einem entsprechenden Verdacht zuerst einen Drogenschnelltest, um etwaige illegale Substanzen im Körper aufzuspüren. Mit einem solchen Drogentest könne jedoch nur bestimmt werden, ob sich im Urin, Speichel oder Schweiß Abbauprodukte von Drogen befinden, heißt es dort weiter. Aber trotzdem aufgepasst: Heutzutage seien die Nachweisgrenzen für Drogen so klein, dass auch jemand, der beispielsweise nur passiv Cannabis eingeatmet hat, bei einem THC-Schnelltest bereits als Konsument eingestuft werden könne, so die Warnung. „bussgeldkatalog.org“ verweist hierzu auf einen Versuch an der Universität Mainz, in dem Testpersonen immerhin eine Konzentration von bis zu 6,3 ng/ml THC im Blut hatten, ohne selbst an einem Joint gezogen zu haben. Dies kann laut Bußgeldkatalog bei einer Verkehrskontrolle bereits für ein Fahrverbot von einem Monat, ein Bußgeld von 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg reichen.

Im Zweifelsfall weitere Analysen

Mit Drogenschnelltests sollte man sich nicht in falschen Sicherheiten wiegen. Urin-Drogen-Screenings basieren meist auf Immunoassays. Die Tests sind zwar kostengünstig und liefern schnell Ergebnisse, gelegentlich aber leider auch falsch positive. Ebenso wie falsch negative, zum Beispiel dann, wenn bei einem Urinschnelltest der herstellerabhängige Cut-off-Wert für die nachzuweisende Substanz unterschritten wird.

Der Cut-off-Wert ist definiert als Grenze, oberhalb derer ein Resultat als positiv angesehen wird. Liegt der gesuchte Stoff zwar im Urin vor, jedoch unterhalb der Cut-off-Konzentration, so fällt der Test negativ aus. Mehr Sicherheit bietet eine Analyse via GC/MS (Gaschromatographie/Massenspektrometrie) als „Gold-Standard“. GC/MS-Analysen sind teurer und es dauert länger, bis das Ergebnis vorliegt, aber sie produzieren selten Fehlalarme.

Weitere Fehlerquellen

Zu weiteren möglichen Fehlerquellen bei den Schnelltests zählen Produktionsmängel, Kontaminationen der Teststreifen, unsachgemäße Lagerung, Manipulation, Ablesefehler oder auch Kreuzreaktionen, z.B. mit Medikamenten oder auch mit Lebensmitteln (Mohnkuchen!).  Außerdem schwankt die Konzentration der Drogenabbauprodukte im Urin im Laufe des Tages, und auch von Mensch zu Mensch kann es Unterschiede geben. Darauf sollte, sofern solche Produkte in der Apotheke abgegeben werden, in der Beratung unbedingt hingewiesen werden. Auch aus diesem Grund ist ein Drogenschnelltest aus Urin vor Gericht nicht beweisfähig, betont „bussgeldkatalog.org“. Der Nachweis der Drogen muss vielmehr durch einen Bluttest gesichert sein. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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