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Auch Geschenke, die eigentlich für Patienten gedacht sind, können regelwidrig sein: Der Pharmakonzern Novartis hatte Ärzten Boxen mit Gymnastikbändern zukommen lassen – und damit gegen Kodex-Vorschriften der freiwilligen Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie verstoßen, wie ein Schiedsgericht feststellte.
Es ist bekannt, dass Ärzte auch unbewusst ihr
Verschreibungsverhalten ändern, wenn sie kleine Geschenke von Pharmafirmen
erhalten. Doch wo ist die Grenze? Wie jetzt bekannt wurde, urteilte das
Schiedsgericht der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie
(FSA), dass Novartis Gymnastikbänder nicht an Ärzte hätte verschenken dürfen –
auch wenn diese eigentlich für Patienten gedacht waren (Az. 2016.12-507).
Denn nach den Regeln, zu denen sich einige große Pharmafirmen selbst verpflichtet haben, sind Geschenke an Ärzte oder Apotheker „grundsätzlich unzulässig“. Und auch „Gegenstände, die vom Unternehmen ohne entgegenstehende Vorbehalte dem Arzt unentgeltlich zur Weitergabe an den Patienten überlassen werden“, können hierunter fallen, entschied das Gremium.
Novartis hatte laut der Entscheidung weit mehr als 50.000 Gymnastikbänder zu einem Einkaufspreis oberhalb von 2 Euro eingekauft – und in so genannten „Starterboxen“ mit einigen Faltblättern und Broschüren für Patienten zusammengestellt. Die Firma wollte so einen „praktischen Anreiz und Anleitung zu körperlicher Bewegung bieten“, heißt es. Patienten, die auf ein nicht namentlich genanntes Präparat eingestellt wurden, sollten die Starterbox offenbar über ihren Arzt bekommen.
Novartis argumentierte, der Arzt werde „nur als Mittler
tätig“ – und Gymnastikbänder seien als medizinische Gebrauchs- und
Demonstrationsgegenstände anzusehen, die an Patienten weitergegeben und vom
Patienten nicht dem jeweiligen Arzt zugeordnet würden.
Verfügungsgewalt über Gymnastikband geht an Arzt über
Doch mit der Übergabe an den Mediziner „geht die volle Verfügungsgewalt an den jeweiligen Arzt über“, urteilte das Schiedsgericht – er allein entscheide, ob er die Boxen an Patienten weiterverschenkt. Novartis schickte offenbar einen Arzt und einen Außendienstmitarbeiter vor, die eine „Mittlerrolle“ des Arztes belegen sollten, doch beide überzeugten die Schiedsstelle nicht. „Ganz offensichtlich handelte es sich dabei um die Äußerungen einzelner Personen, die vom Unternehmen aus Anlass des Verfahrens angefordert worden waren“, erklärte die Kammer.
Auch mit Verweis auf das Heilmittelwerbegesetz argumentierte sie, der Wert des Gymnastikbands könne nicht als geringwertig angesehen werden – was auch als Geschenk an Patienten problematisch sei. „Eine derartige Werbegabe über den ‚Umweg‘ eines Geschenks, das nicht vom Unternehmen direkt, sondern über den Arzt dem Patienten weitergereicht wird, zu ermöglichen, liefe auf Umgehung der Norm hinaus“, heißt es in der Entscheidung.
Die Broschüren beanstandete das Gremium hingegen nicht. Die Schiedsstelle verpflichtete Novartis Pharma letzten Endes, „es künftig zu unterlassen, Angehörigen der Fachkreise Gymnastikbänder, die sich an Patienten richten, anzubieten oder unentgeltlich abzugeben“, heißt es in der Entscheidung. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgelder von jeweils 10.000 Euro – für die bisherigen Fälle muss Novartis 30.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung zahlen.
Eine andere Firma, die in einem ähnlichen Fall Schrittzähler verschenkt hat, wurde von der Schiedskammer in vergleichbarer Weise verurteilt. Gegen diese Entscheidung wurde jedoch Widerspruch eingelegt.
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