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Tipp aus der DAZ-Redaktion
Medikationsplan: Die Apothekensoftware ist bereit
Ab 2018 soll der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Bis dahin bekommen die Patienten – wenn überhaupt – einen Medikationsplan auf Papier. Den können die Apotheken aber schon heute elektronisch aktualisieren: Alle großen Apothekensoftwareanbieter haben Lösungen dafür, wie eine Übersicht in der aktuellen DAZ zeigt.
Seit 1. Oktober 2016 haben alle Patienten, die dauerhaft mindestens drei Arzneimittel einnehmen, ein Anrecht auf einen Medikationsplan. Das regelt das E-Health-Gesetz. Dort ist allerdings auch geregelt, dass dieser Medikationsplan vorerst auf Papier ausgedruckt und dem Patienten ausgehändigt wird. Eine elektronische Speicherung auf der eGK ist erst ab nächstem Jahr vorgesehen, direkt auf der Karte elektronisch bearbeitbar soll er sogar erst ab 2019 sein. Inzwischen ist aber sogar dieser Zeitplan fraglich. Der Aufbau der entsprechenden Telematik-Infrastruktur und insbesondere die Umsetzung in den ärztlichen Verrechnungsstellen sei „herausfordernd“, wird der Vorsitzende der Arzneimittelkommission (AMK), Prof. Martin Schulz, in der aktuellen DAZ zitiert.
Die Apotheker dürfen den Plan bisher weder initiieren noch erstellen, sondern nur aktualisieren – eine Vergütung ist dafür aber nicht vorgesehen. Hier ruhen die Hoffnungen auf der nächsten Ausbaustufe, bei der die Apotheker mit einbezogen werden sollen, wie Bundesgesundheitsminister Gröhe in Aussicht gestellt hat. Ihre Ergänzungen dürfen die Apotheker übrigens auch handschriftlich im Ausdruck des Medikationsplans erledigen.
Hausaufgaben gemacht
Obwohl bei der Umsetzung bislang also weitgehend außen vor, haben die Apotheken technisch die Nase vorn. Alle großen Anbieter von Apothekensoftware haben bereits Lösungen für eine vollständige „digitale Kette“ erarbeitet: Die Pläne können anhand eines 2D-Matrixcodes eingelesen, bearbeitet und aktualisiert sowie anschließend neu ausgedruckt werden.
In der konkreten Umsetzung dieser „digitalen Kette“ gibt es aber durchaus Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern. So haben manche Anbieter die Funktionen direkt in das Warenwirtschaftssystem integriert, bei anderen muss die Apotheke ein spezielles Modul anschaffen. In der aktuellen DAZ findet sich eine Übersicht über die Lösungen der führenden Apothekensoftwareanbieter, außerdem werden die wichtigsten Fragen zum bundeseinheitlichen Medikationsplan – was soll erfasst werden?, wie wird dokumentiert?, gibt es besondere Beratungspflichten? – kurz und knapp beantwortet: Schon digitaler als gedacht – Wie es mit dem Medikationsplan weitergeht. DAZ 2017, Nr. 25. S. 22
Außerdem in der aktuellen DAZ:
Angesichts des Tags des Cholesterins am morgigen Freitag wird der Frage nachgegangen, ob Statine bei älteren Patienten mehr schaden als nutzen können. Es bestehe aber kein Grund zur Verunsicherung, kommentiert Prof. Dr. Dietmar Trenk vom Universitäts-Herzzentrum Freiburg/BadKrozingen. Statine mit Altersbeschränkung? DAZ 2017. Nr. 15, S. 28.
Obwohl die kanzerogenen Eigenschaften der Asbest-Fasern seit Jahrzehnten bekannt sind, sind die gesundheitlichen Folgen der hohen Exposition bis heute spürbar. Das wird sich vorerst auch nicht ändern. Nützlich und gefährlich – Asbest-assoziierte Erkrankungen nehmen ständig zu. DAZ 2017, Nr. 25, S. 48
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