Berufsanerkennung

Der Flickenteppich der Fachsprachenprüfungen

Stuttgart - 05.07.2017, 15:45 Uhr

Der syrische Pharmazeut Mohammad Alsaied aus Homs beim Praktikum in der Mohren-Apotheke in brandenburgischen Jüterbog. (Fotos: Josefine Sack)

Der syrische Pharmazeut Mohammad Alsaied aus Homs beim Praktikum in der Mohren-Apotheke in brandenburgischen Jüterbog. (Fotos: Josefine Sack)


Teils große Unterschiede zwischen den Bundesländern

Nach Recherchen von DAZ.online gibt es erhebliche Unterschiede. Für Aufklärung sorgen könnte die ABDA, die bei allen Kammern Daten abgefragt habe – doch diese seien „nur für den internen Gebrauch vorgesehen“, wie ein Sprecher erklärt. „Unbenommen davon können Sie natürlich gerne auch einzelne Landesapothekerkammern dazu anfragen“, betonte er – was DAZ.online bei allen 17 Kammern getan hat.

Die Prüfungen sollten überall gleich ablaufen, die Bundesapothekerkammer hat hierzu einen Leitfaden erarbeitet. Nachdem der Prüfling über den Ablauf der dreiteiligen Prüfung aufgeklärt wurde, erhält er eine Fachinformation samt Originalverpackung – und soll sich anschließend sowohl mit einem simulierten Patienten über das Arzneimittel unterhalten. Auch Gespräche mit Ärzten oder Kollegen sind Teil der einstündigen Prüfung. Dabei geht es rein um die sprachlichen Fähigkeiten und die Fragen, ob der Prüfling Begriffe wie Hypothyreose oder Suppositorien kennt und beispielsweise die Abkürzungen für Milliliter und Messlöffel eindeutig auseinanderhält. Unerheblich ist, inwiefern die Beratung pharmazeutisch korrekt ist – hierzu gibt es die Kenntnisprüfung.

Doch Unterschiede beginnen nicht erst bei der Frage, wer für die Prüfungen zuständig ist. Während beispielsweise in Bremen die Landesapothekerkammer bereits im Februar 2015 diese Aufgabe erhalten hat und die erste Prüfung im November des Jahres abgenommen wurde, ist dies in Hessen und Bayern erst seit kurzem der Fall. Gleichzeitig gibt es in einigen Bundesländern mehrere Anbieter, die Prüfungen abnehmen können – oder in einem gar keinen: Denn in Thüringen will die Kammer die Prüfungen zwar gerne abnehmen, wovon das zuständige Ministerium offenbar seit zwei Jahren weiß – doch passiert ist seitdem praktisch nichts.

Prüfung durchHäufigkeitKosten in EURErfolgs-quote
Baden-Württemberg Kammer zweimal monatlich 250 73%
Bayern Kammer monatlich 400
Berlin Kammer zweimal monatlich 375 80%
Brandenburg Kammer quartalsweise + auf Anfrage unbekannt geheim
Bremen Kammer alle 1-2 Monate 350 78%
Hamburg Kammer monatlich 250 80%
Hessen Kammer oder Anbieter 125
Mecklenburg-Vorpommern Kammer quartalsweise 300 66%
Niedersachsen Kammer monatlich 200 88%
Nordrhein Kammer alle 14 bis 21 tage 375 90%
Rheinland-Pfalz Kammer März und September + Ausnahmefälle 250 82%
Saarland Kammer & Partner nach Bedarf 238 97%
Sachsen Kammer nach Bedarf unbekannt 81%
Sachsen-Anhalt Kammer halbjährlich + auf Anfrage unbekannt geheim
Schleswig-Holstein Kammer Nach Bedarf 600 88%
Thüringen niemand keine
Westfalen-Lippe Kammer monatlich 375 88%  

Auch bei der Frage, wie häufig die Prüfungen angeboten werden – und was sie kosten – gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Während in Rheinland-Pfalz oder Sachsen-Anhalt Prüfungen im Normalfall nur halbjährlich abgenommen werden, ist es in Baden-Württemberg, Berlin oder dem Kammerbezirk Nordrhein teils sogar zweimal pro Monat der Fall. In Hessen sind dafür nur 125 Euro zu leisten, in Schleswig-Holstein jedoch 600 Euro. In vielen – aber nicht allen – Fällen werden die Kosten von der zuständigen Arbeitsagentur übernommen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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