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Berufsanerkennung
Der Flickenteppich der Fachsprachenprüfungen
Teils große Unterschiede zwischen den Bundesländern
Nach Recherchen von DAZ.online gibt es erhebliche Unterschiede. Für Aufklärung sorgen könnte die ABDA, die bei allen Kammern Daten abgefragt habe – doch diese seien „nur für den internen Gebrauch vorgesehen“, wie ein Sprecher erklärt. „Unbenommen davon können Sie natürlich gerne auch einzelne Landesapothekerkammern dazu anfragen“, betonte er – was DAZ.online bei allen 17 Kammern getan hat.
Die Prüfungen sollten überall gleich ablaufen, die Bundesapothekerkammer hat hierzu einen Leitfaden erarbeitet. Nachdem der Prüfling über den Ablauf der dreiteiligen Prüfung aufgeklärt wurde, erhält er eine Fachinformation samt Originalverpackung – und soll sich anschließend sowohl mit einem simulierten Patienten über das Arzneimittel unterhalten. Auch Gespräche mit Ärzten oder Kollegen sind Teil der einstündigen Prüfung. Dabei geht es rein um die sprachlichen Fähigkeiten und die Fragen, ob der Prüfling Begriffe wie Hypothyreose oder Suppositorien kennt und beispielsweise die Abkürzungen für Milliliter und Messlöffel eindeutig auseinanderhält. Unerheblich ist, inwiefern die Beratung pharmazeutisch korrekt ist – hierzu gibt es die Kenntnisprüfung.
Doch Unterschiede beginnen nicht erst bei der Frage, wer für die Prüfungen zuständig ist. Während beispielsweise in Bremen die Landesapothekerkammer bereits im Februar 2015 diese Aufgabe erhalten hat und die erste Prüfung im November des Jahres abgenommen wurde, ist dies in Hessen und Bayern erst seit kurzem der Fall. Gleichzeitig gibt es in einigen Bundesländern mehrere Anbieter, die Prüfungen abnehmen können – oder in einem gar keinen: Denn in Thüringen will die Kammer die Prüfungen zwar gerne abnehmen, wovon das zuständige Ministerium offenbar seit zwei Jahren weiß – doch passiert ist seitdem praktisch nichts.
Prüfung durch | Häufigkeit | Kosten in EUR | Erfolgs-quote | |
---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | Kammer | zweimal monatlich | 250 | 73% |
Bayern | Kammer | monatlich | 400 | |
Berlin | Kammer | zweimal monatlich | 375 | 80% |
Brandenburg | Kammer | quartalsweise + auf Anfrage | unbekannt | geheim |
Bremen | Kammer | alle 1-2 Monate | 350 | 78% |
Hamburg | Kammer | monatlich | 250 | 80% |
Hessen | Kammer oder Anbieter | 125 | ||
Mecklenburg-Vorpommern | Kammer | quartalsweise | 300 | 66% |
Niedersachsen | Kammer | monatlich | 200 | 88% |
Nordrhein | Kammer | alle 14 bis 21 tage | 375 | 90% |
Rheinland-Pfalz | Kammer | März und September + Ausnahmefälle | 250 | 82% |
Saarland | Kammer & Partner | nach Bedarf | 238 | 97% |
Sachsen | Kammer | nach Bedarf | unbekannt | 81% |
Sachsen-Anhalt | Kammer | halbjährlich + auf Anfrage | unbekannt | geheim |
Schleswig-Holstein | Kammer | Nach Bedarf | 600 | 88% |
Thüringen | niemand | keine | ||
Westfalen-Lippe | Kammer | monatlich | 375 | 88% |
Auch bei der Frage, wie häufig die Prüfungen angeboten werden – und was sie kosten – gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Während in Rheinland-Pfalz oder Sachsen-Anhalt Prüfungen im Normalfall nur halbjährlich abgenommen werden, ist es in Baden-Württemberg, Berlin oder dem Kammerbezirk Nordrhein teils sogar zweimal pro Monat der Fall. In Hessen sind dafür nur 125 Euro zu leisten, in Schleswig-Holstein jedoch 600 Euro. In vielen – aber nicht allen – Fällen werden die Kosten von der zuständigen Arbeitsagentur übernommen.
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