Betrug mit Röntgenkontrastmitteln

Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Apotheker

Berlin - 18.08.2017, 15:15 Uhr

Der Bundesgerichtshof ist überzeugt: Die Verurteilung eines Apothekers im Betrugsfall Hanserad war rechtmäßig. (Foto: dpa)

Der Bundesgerichtshof ist überzeugt: Die Verurteilung eines Apothekers im Betrugsfall Hanserad war rechtmäßig. (Foto: dpa)


Vor einem Jahr hatte das Landgericht Hamburg einen Apotheker wegen Betruges mit Röntgenkontrastmitteln zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der ehemalige Geschäftsführer der dabei involvierten und inzwischen insolventen Radiologie-Gesellschaft erhielt viereinhalb Jahre Haft. Jetzt sind die Verurteilungen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der beiden Männer zurückgewiesen.

Im Prozess um einen Millionenbetrug mit Röntgenkontrastmitteln hatte das Hamburger Landgericht im August 2016 Haftstrafen verhängt. Der ehemalige Geschäftsführer der inzwischen insolventen Radiologie-Gesellschaft Hanserad wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein ebenfalls angeklagter Apotheker erhielt fünf Jahre. Der eigentliche Hauptangeklagte war ein Arzt, ein Radiologe, der sich dem Strafprozess jedoch entzog, indem er sich ins Ausland absetzte. Gegen ihn wird gesondert ermittelt.

Nach dem Urteil des Landgerichts machten sich aber auch die beiden anderen Männer des gewerbsmäßigen Betrugs in 26 Fällen strafbar. Zudem hätten sie in weiteren zehn Fällen Beihilfe geleistet. Was war geschehen? Nach den Feststellungen des Landgerichts waren beide in ein von dem Arzt erdachtes System eingebunden: Hanserad habe in den Jahren 2011 und 2012 in großen, medizinisch nicht erforderlichen Mengen Röntgenkontrastmittel über den Arzneimittelgroßhandel des Apothekers bestellen lassen. Der Apotheker erhielt für die Großbestellungen einen Mengenrabatt, den er jedoch nicht den Krankenkassen anzeigte. Vielmehr rechnete er diesen gegenüber die handelsüblichen Listenpreise ab. Die so aus dem Mengenrabatt erzielten Gewinne teilte er sich mit Hanserad, wobei er eine Gewinnbeteiligung von 5 Prozent und die Hanserad eine von 95 Prozent hatte. Damit seien für die von dem Arzt aufgebaute Unternehmensgruppe Kick-Back-Zahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zulasten der Krankenkassen erwirtschaftet worden.

Der Apotheker und der Geschäftsführer gingen gegen das Urteil vor und legten Revision beim Bundesgerichtshof ein. Wie dieser am heutigen Freitag mitteilte, blieb das Rechtsmittel erfolglos. Der 5. Strafsenat in Leipzig hat die Revisionen als unbegründet verworfen. Er konnte keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ausmachen. Einer Pressemitteilung zufolge kam es nur zu einer unwesentlichen Änderung der rechtlichen Bewertung für einen Teilbereich. Die Verurteilungen sind damit rechtskräftig. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Beschluss des Bundesgerichtshof (5. Strafsenat Leipzig) vom 25. Juli 2017, Az.: 5 StR 46/17

 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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