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Wie in den vergangenen Jahren auch rief DAV-Chef Fritz Becker im Rahmen der Expopharm dazu auf, sich gegen Grippe impfen zu lassen. Zumindest an Lieferengpässen dürfte es dieses Jahr nicht scheitern. Laut Becker ist die Liefersituation entspannt. Er ging dann selbst auch mit gutem Beispiel voran und ließ sich bei seinem Messerundgang impfen.
Für
die kommende Wintersaison steht der Impfstoff gegen Grippe (Influenza) ab
sofort im gesamten Bundesgebiet ohne Lieferengpässe bereit. Im Kampf gegen die
Impfmüdigkeit in der Gesellschaft ruft der Deutsche Apothekerverband (DAV) zum
konsequenten Grippeschutz auf. „Lassen Sie sich jetzt gegen Grippe impfen. Das
schützt nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Familie und die ganze
Gesellschaft“, sagte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker heute vor Beginn des
Deutschen Apothekertages in Düsseldorf. Becker ging mit gutem Beispiel voran
und ließ sich selbst impfen. „Impfungen gegen Grippe sind die wichtigsten
saisonalen Impfungen, besonders für Senioren, chronisch Kranke, Schwangere und
medizinisches Personal. Da die höchste Erkrankungsgefahr in den Wintermonaten
besteht, ist eine rechtzeitige Impfung im Herbst ratsam.“
Es stehen ausreichend Impfstoffe zur Verfügung
„Die Liefersituation ist entspannt, so dass ausreichend Impfstoffe gegen Grippe zur Verfügung stehen“, sagte der DAV-Vorsitzende. Zur weiteren Verbesserung der Versorgung soll das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) beitragen, durch das Exklusivverträge von Krankenkassen mit einzelnen Herstellern verboten wurden. Die Wahl des Impfstoffes liegt damit wieder beim Arzt. Der muss sich allerdings an bestehende Rabattverträge halten. Denn laut einem Entscheid des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) haben die exklusiven Impfstoffrabattverträge weiter Bestand. Kassen können sie nicht kündigen. Die Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums, dass die Verträge 2017 ihre Exklusivität verlieren, sei rechtlich unerheblich, so das LSG. Für Apotheker hat das allerdings keine Folgen. Laut einem Sprecher des Deutschen Apothekerverbandes bezieht sich das Urteil unmittelbar nur auf die Verträge, welche Krankenkassen mit pharmazeutischen Herstellern nach § 132e SGB V a.F. abgeschlossen haben. Deren Exklusivität soll entgegen den Verlautbarungen des Bundesgesundheitsministeriums bestehen bleiben. Die Verträge der Landesapothekerverbände, welche Preisregelungen für die Abgabe von Impfstoffen durch die Apotheke enthalten, berührt dies nicht direkt. Da diese jedoch vor dem Hintergrund der Verträge zwischen Krankenkassen und Herstellern abgeschlossen worden sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch insoweit Anpassungsbedarf ergibt.
Kein Retaxrisiko
Auch ein Retaxrisiko besteht für Apotheken weiterhin nicht. Apotheken dürfen abgeben, was der Arzt verordnet hat, zu den vertraglich vereinbarten Preisen. Es besteht keine Prüfpflicht hinsichtlich der Rabattverträge. Der LAV Baden-Württemberg rät seinen Mitgliedern jedoch, die Ärzte darauf hinzuweisen, wenn sie nicht rabattierte Impfstoffe verordnen – im Sinne einer guten Zusammenarbeit.
Die Apotheken versorgen die Ärzte per Sprechstundenbedarf mit Impfstoffen und klären Patienten auf, derzeit z.B. in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Im Jahr 2016 wurden 12,4 Mio. Grippe-Impfdosen im Wert von 152 Mio. Euro von den gesetzlichen Krankenkassen über öffentliche Apotheken bezogen. Bei den Bundesländern liegt Sachsen-Anhalt mit 338 Impfdosen pro 1000 Versicherte vor Sachsen (307) und Brandenburg (302). Der Bundesdurchschnitt liegt bei 165 (Stand: 2016).
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