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Zukunft der Arzneimittelversorgung
Apotheker wollen intern über innovative Versorgungsmodelle nachdenken
Ein Antrag auf dem diesjährigen Apothekertag fiel heraus: Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz will über neue Konzepte der Landversorgung nachdenken, beispielsweise auch darüber, ob Rezeptsammelstellen und das Notdienstsystem nicht überarbeitet werden sollen. Die ABDA will darüber nachdenken, ließ eine entscheidende Passage aber aus dem Antrag streichen.
Die ersten Anträge auf dem diesjährigen Apothekertag brachten keine Überraschungen mit sich: Die Apotheker fordern den Erhalt der Rx-Preisbindung und stimmten einstimmig für das Rx-Versandverbot. Gleich danach folgte jedoch ein Vorschlag aus Rheinland-Pfalz, der für Diskussionen sorgte: Die Kammer aus Rheinland-Pfalz will das Apothekensystem „weiterentwickeln“. Es müssten „neue, zukunftsweisende Konzepte“ entwickelt werden und entsprechende gesetzliche Änderungen angestoßen werden, um die Apotheke vor Ort zu stärken.
Die Regelungen zu den Elementen Rezeptsammelstellen, Botendienst und Zweig- oder Notapotheken sollen dabei vorrangig überprüft, bewertet und ggf. geändert werden. Die Vorschläge sollen dem Ziel folgen, vor allem, aber nicht nur in ländlichen Regionen die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung weiter zu verbessern.“
Einfach mal alles neu denken
Kammervize Peter Stahl aus Rheinland-Pfalz begründete den Antrag: Man wolle und müsse die Elemente der Arzneimittelversorgung neu justieren, da vor allem auch auf dem Land Apotheken schließen und da man sonst Gefahr laufe, dass die flächendeckende Versorgung gefährdet sei. Man habe bereits heute Instrumente wie zum Beispiel Zweig- oder Notapotheken, die Rezeptsammelstellen, den Botendienst, über deren Bedeutung man man auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung nachdenken müsse. Wie aus der Begründung des Antrags hervorgeht, finden technische Entwicklungen, die sich hinter der Digitalisierung verbergen, in den entsprechenden Regelungen zur Ausgestaltung des Systems der öffentlichen Apotheken noch keinen Niederschlag.
Stahl sprach auch die Möglichkeit an, darüber nachzudenken, ob es Raum in der Ausgestaltung und Entwicklung der kollegialen Zusammenarbeit gibt, zum Beispiel bei der Herstellung von Rezepturarzneimitteln oder der interdisziplinären Versorgung. „Solche Fragen müssen ohne Scheuklappen diskutiert werden“, forderte Stahl.
Friedemann Schmidt teilte die Intention dieses Antrags – im Prinzip. Aber er sah ein Problem, nämlich sei es nicht opportun, gleich nach gesetzlichen Änderungen zu rufen. Denn er sei überzeugt: „Wir können mit dem existierenden Instrumentarium alle Situationen bewältigen. Wenn wir jetzt schon nach dem Gesetzgeber rufen, würden wir eine Flanke öffnen. Der Gesetzgeber könnte sagen, die Apotheker wollen Gesetze ändern, weil sie glauben, es selbst nicht zu schaffen.“ Man sollte diesen Antrag daher lieber an die Selbstverwaltung richten, sprich an innerverbandliche Gremien, also nicht gleich den Gesetzgeber motivieren, über Gesetzesänderungen nachzudenken.
Thomas Christmann aus Rheinland-Pfalz sah hier ein Missverständnis: „Wir wollen uns in der Tat erstmal selbst Gedanken über mögliche neue Varianten machen und nicht gleich nach dem Gesetzgeber rufen.
Als Kompromiss verständigte man sich darauf, den Passus des Antrags, der gesetzliche Regelungen anstoßen möchte, zu streichen. Stahl wies allerdings deutlich darauf hin, dass man dennoch frei und offen über mögliche Änderungen nachdenken möchte, selbst wenn das eine oder andere heute noch nicht möglich wäre, weil es zum Beispiel die Apothekenbetriebsordnung nicht zulasse. Also, so Rheinland-Pfalzs Kammervize Peter Stahl: Über den Tellerrand schauen und ohne Scheuklappen über alles nachdenken, das sei ein Ziel dieses Antrags.
1 Kommentar
Lösungen vor dem Problem
von Peter Bauer am 14.09.2017 um 12:13 Uhr
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