Honorar-Verhandlungen

Knapp eine Milliarde Euro mehr für Kassenärzte

Berlin - 19.09.2017, 17:00 Uhr

Die Ärzte sollen im kommenden Jahr 1 Milliarde Euro mehr bei den Kassen 
abrechnen dürfen. Aber wie genau funktioniert das Ärztehonorar? (Foto: 
Bilderbox)

Die Ärzte sollen im kommenden Jahr 1 Milliarde Euro mehr bei den Kassen abrechnen dürfen. Aber wie genau funktioniert das Ärztehonorar? (Foto: Bilderbox)


Die Kassenärzte können sich sowohl in diesem als auch im nächsten Jahr über ein Honorarplus freuen. Der sogenannte Erweiterte Bewertungsausschuss, in dem der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung sitzen, hat für das Jahr 2018 ein Plus von etwa einer Milliarde Euro festgelegt. Aber auch schon in diesem Jahr soll es mehr Geld geben. Die Ärzte sind unzufrieden und reden von einer „perspektivischen Versorgungsgefährdung“.

Einmal im Jahr verhandeln der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) das Ärztehonorar für das nächste Jahr. Konkret geht es um den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der gewissermaßen der Leistungskatalog und die Gebührenordnung der Ärzte ist, die bei den Krankenkassen abrechnen dürfen. Beide Verbände erweitern und ändern den Katalog regelmäßig in ihren Verhandlungen.

Wie viel jeder Arzt für jede Leistung bekommt, ist im EBM jedoch nicht klar beschrieben. Vielmehr enthält der EBM die abrechenbaren Leistungen der Ärzte und damit verbundene Punktzahlen. KBV und Kassenverband vereinbaren diese Punktzahlen. Die Punktzahl gibt Auskunft darüber, wie viel die Behandlung im Vergleich zu anderen Leistungen „wert“ ist. Dabei gilt: Je aufwendiger die Leistung, desto höher ist die Punktzahl.

Der genaue Preis in Euro einer Leistung ergibt sich erst nach weiteren Verhandlungen auf regionaler Ebene zwischen den KVen und den regionalen Kassenverbänden. Beide müssen nämlich den sogenannten Punktwert vereinbaren. Der Punktwert ist ein Wert in Euro, den man mit der bundesweit gültigen Punktzahl multiplizieren muss, um das genaue Arzthonorar zu erhalten. Und die Verhandlungsbasis dieser regionalen Punktwerte in Euro ist der bundesweit gültige Orientierungspunktwert, den der sogenannte „Erweiterte Bewertungsausschuss“ am heutigen Dienstag festgelegt hat.

Einer Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes zufolge sollen sich alleine durch den erhöhten Orientierungspunktwert Vergütungsverbesserungen von rund 410 Millionen Euro im Jahr 2018 ergeben. Weiterhin soll die sogenannte morbiditätsorientierte Gesamtvergütung um 100 Millionen Euro ansteigen. Diese Gesamtvergütung ist das gesamte Budget, das die Kassen den Ärzten für ein Jahr zur Verfügung stellen und jedes Jahr neu ausrechnen. Basis dieser Berechnungen sind unter anderem demografische Veränderungen. Dabei gilt: Je älter die Versicherten werden, desto mehr Geld stellen die Kassen für die Gesamtvergütung zur Verfügung. Weitere 50 Millionen Euro sollen laut Kassenverband in die Stärkung des nichtärztlichen Personals fließen.

KBV: Ergebnis ist nicht erfreulich

In welche Honorarbestandteile die restlichen ca. 410 Millionen Euro im kommenden Jahr fließen sollen, teilten beide Verbände nicht mit. Wie oben beschrieben, handeln die Verbände aber nicht nur den Orientierungspunktwert, sondern auch neue Leistungen aus. So könnten beispielsweise neue extrabudgetäre Leistungen hinzugekommen sein. „Extrabudgetär“ bedeutet, dass die Kassenärzte diese Leistungen außerhalb des Budgets, also ohne eine Mengenbegrenzung abrechnen können. Unklar ist auch, wie das von der Nachrichtenagentur dpa beschriebene Honorarplus von etwa einer Milliarde Euro noch für 2017 zustande kommt.

Laut KBV entspricht die Steigerung des Orientierungspunktwertes einem Plus von 1,18 Prozent im Vergleich zum diesjährigen Wert. KBV-Chef Andreas Gassen teilte mit, dass der Kassenverband in den Verhandlungen eine „Nullrunde“ fahren wollte, was Gassen selbst als „absurd“ bezeichnete. Der GKV-Spitzenverband selbst sagte allerdings nichts zu seinen Verhandlungszielen. Die KBV teilte aber mit, wie das Ergebnis zustande kam: Weil sich beide Seiten in den grundsätzlichen Verhandlungen nicht einigen konnten, musste laut Gassen der Erweiterte Bewertungsausschuss angerufen werden. In diesem Ausschuss können Unparteiische einen Kompromissvorschlag unterbreiten. Stimmt eine der beiden Verhandlungsseiten mit den Unparteiischen für diesen Kompromiss, ist das neue Honorar beschlossene Sache. Gassen bezeichnete das Abstimmungsergebnis für die KBV als „nicht erfreulich“, es sei gegen die Stimmen der Mediziner erzielt worden.

Der KBV-Chef führte aus, dass die Kassenärzte bei der derzeitigen „hervorragenden“ Finanzlage der Krankenkassen und einer „deutlichen“ Steigerung der Löhne und Gehälter in den Arztpraxen „abgehängt“ würden. Er gehe perspektivisch von einer „Versorgungsgefährdung“ aus, erklärte Gassen.

Der GKV-Spitzenverband freute sich hingegen über die Einigung. Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes erklärte: „Das ist eine maßvolle Entscheidung, die sowohl den Honorarinteressen der niedergelassenen Ärzte als auch denen der Beitragszahler gerecht wird“.

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Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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