Käufe auf dem Schwarzmarkt?

Hexal will notfalls gegen Bottroper Zyto-Apotheker vorgehen

Stuttgart - 15.11.2017, 14:30 Uhr

Der Angeklagte Peter S. sagt weiterhin nichts. Dafür erklärten seine Verteidiger am zweiten Verhandlungstag, die Analysen der Proben seien unhaltbar und die Staatsanwaltschaft habe Schwarzmarkteinkäufe nicht erfasst. (Foto: hfd / DAZ.online)

Der Angeklagte Peter S. sagt weiterhin nichts. Dafür erklärten seine Verteidiger am zweiten Verhandlungstag, die Analysen der Proben seien unhaltbar und die Staatsanwaltschaft habe Schwarzmarkteinkäufe nicht erfasst. (Foto: hfd / DAZ.online)


Die Verteidigung des angeklagten Zyto-Apothekers aus Bottrop hat erklärt, Peter S. habe von einem Hexal-Vertreter Zytostatika eingekauft – vorbei an jeglicher Buchhaltung. Hexal dementiert diesen entscheidenden Punkt vehement. Ein Unternehmenssprecher sagte gegenüber DAZ.online, den Mitarbeiter gegebenenfalls auch juristisch schützen zu wollen.

Die Verteidiger des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. haben am gestrigen Dienstag in einem Statement einen Teil ihrer Verteidigungsstrategie offengelegt: Einerseits erklärten sie, die Konzentrationsanalysen der laut Anklage bis zu 100 Prozent unterdosierten sichergestellten Krebsmittel sei wissenschaftlich unhaltbar. Andererseits habe S. deutlich mehr Wirkstoff eingekauft, als die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben hätten: Es habe nicht nur unerfasste Anfangsbestände gegeben, auch habe die Anklage Einkaufsrabatte und Überfüllungen nicht berücksichtigt – ebenso wenig Schwarzmarkteinkäufe.

Der Apotheker habe fast jeden Monat mit Privatentnahmen aus der Apotheken-Kasse von einem Hexal-Pharmavertreter Zytostatika billig eingekauft, fasst das Recherchebüro „Correctiv“ die Argumentation der Verteidiger zusammen. Aus einem Kofferraum heraus sei in einem Parkhaus geliefert worden – natürlich ohne den „Schwarzhandel“ zu verbuchen. 2014 soll S. für diese Geschäfte über 200.000 Euro aus der Kasse der Apotheke genommen haben“, schreibt „Correctiv“ 

Doch ein am Dienstag vernommener Kriminalhauptkommissar erklärte laut dem Recherchebüro, bislang gebe es keine Hinweise oder Erkenntnisse zu Schwarzkäufen. Auf Nachfrage von „Correctiv“ hat Hexal eine Stellungnahme verschickt, nach der die Produkte vom Werk in Barleben bei Magdeburg von einem spezialisierten Logistikunternehmen abgeholt und von dort direkt in die Apotheken oder zu Großhändlern gebracht werden. „Mitarbeiter im Außendienst kommen mit Ware nicht in Kontakt und können demnach Ware auch nicht selbst – wie von den Verteidigern des Beklagten geschildert – verkaufen“, erklärt Hexal. „Wir hatten und haben keinerlei Hinweise darauf, dass sich außerhalb des geschilderten Vertriebswegs Ware von Hexal im Markt befand oder befindet“, heißt es.  

„Der Mitarbeiter hat uns gegenüber klipp und klar gesagt, dass das nicht zutrifft“, bestätigt ein Konzernsprecher gegenüber DAZ.online: Er schließe aus, dass Hexal-Ware von Mitarbeitern angeboten werde.

Die Erklärung von Seiten des Angeklagten kann für den Mitarbeiter als erhebliche Rufschädigung angesehen werden. Auf Nachfrage kündigt der Hexal-Sprecher an, ihn in dieser Sache zu unterstützen. „Alle rechtlichen Schritte, die man unternehmen kann, behalten wir uns vor“, sagt er. „Das schließt auch die Unterstützung unseres Mitarbeiters ein. Da können Sie nicht unterscheiden zwischen Vorwürfen gegen das Unternehmen und den Mitarbeiter.“

PEI weist Vorwürfe gegen Analysemethoden zurück

Auch den Vorwurf, die Analysemethoden seien unzuverlässig, mit denen laut Staatsanwaltschaft Unterdosierungen festgestellt wurden, wies das Paul-Ehrlich-Institut zurück: Es hatte monoklonale Antikörper untersucht, andere Proben waren beim Landeszentrum Gesundheit NRW analysiert worden. Gegenüber „Correctiv“ verwies das Institut darauf, dass im Europäischen Arzneibuch Methoden beschrieben seien, über die es möglich ist, „monoklonale Antikörper zweifelsfrei in den Infusionsbeuteln nachzuweisen“. „Diese Methoden sind definitiv wissenschaftlich valide, bestätigte eine Sprecherin gegenüber DAZ.online. „Deshalb können wir sicher sein, was wir nachgewiesen haben – oder auch eben nicht nachgewiesen haben.“

Das Landeszentrum Gesundheit NRW betonte auf Nachfrage, es habe „ein für die fachgerechte Untersuchung von Arzneimitteln akkreditiertes Labor“ – wie auch in Analytik und Interpretation der Ergebnisse entsprechend qualifizierte Mitarbeiter. „Wir verweisen darauf, dass wir als Arzneimitteluntersuchungsstelle des Landes fachgerechte Untersuchungen durchführen“, erklärte eine Pressesprecherin. Die durchgeführten Analysen seien wie „üblich und fachgerecht“ vorgenommen worden.

Laut dem Recherchebüro ist auch ein anderer möglicherweise entlastender Aspekt nicht stichhaltig: Die Strafverteidiger des Apothekers hätten „mit hartnäckigem Nachhaken“ vom Kriminalhauptkommissar bestätigt haben wollen, dass S. sich am Tag der Durchsuchungen vor gut einem Jahr vorbildlich um die Zytostatika-Versorgung seiner Patienten gekümmert habe. Die Ermittler hätten nach Auffassung der Verteidiger das Schicksal dieser Patienten „überhaupt nicht im Sinn gehabt“, schreibt „Correctiv“. „Die Versorgung war jedoch keine rühmliche Sonderleistung“, heißt es weiter. „Jeder Zyto-Apotheker hat einen Notfallplan.“  



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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