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Arzneimittel-Fälschungsschutz
securPharm pocht auf fristgerechte Umsetzung
Am 9. Februar 2019 soll ein EU-weites Fälschungsschutzsystem für Arzneimittel in den Pflichtbetrieb gehen: Jede Rx-Packung, die ab diesem Tag für den Verkehr gebracht wird, muss spezielle Sicherheitsmerkmale tragen, die vor der Abgabe in der Apotheke zu prüfen sind. SecurPharm, in Deutschland für diese Echtheitsprüfung verantwortlich ist, mahnt nun, diesen Termin ernst zu nehmen und nicht auf eine Verschiebung zu hoffen.
Europa hat eine Richtlinie und eine Verordnung erlassen, die dafür sorgen sollen, dass Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette geschützt sind. Besagte Verordnung wird am 9. Februar 2019 in Kraft treten und in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar wirksam sein. Dann müssen Apotheken sämtliche verifizierungspflichtigen Arzneimittel vor der Abgabe an den Patienten überprüfen: Ist ihre individuelle Seriennummer im System vorhanden und noch nicht als abgegeben vermerkt? Und: Ist der neue Erstöffnungsschutz intakt? Diese Aufgabe trifft sowohl die öffentlichen wie auch die Krankenhausapotheken.
In Deutschland ist securPharm die Stakeholderorganisation, die sich um die Umsetzung der EU-Vorgaben kümmert. Hier ist man zuversichtlich, dass der Stichtag einzuhalten ist und die öffentlichen Apotheken vorbereitet sein werden. Ab dem nächsten Jahr sollen nach und nach alle Apotheken mithilfe ihrer Softwarehäuser an das System angeschlossen werden. SecurPharm empfiehlt allen Beteiligten ausdrücklich, sich so früh wie möglich anzubinden und Testläufe durchzuführen, damit der Übergang zum Pflichtbetrieb reibungslos verläuft.
Patientenschutz darf nicht warten
Martin Bergen, Geschäftsführer von securPharm, erklärt: „Wir nehmen die Frist, die uns die EU-Kommission für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gegeben hat, äußerst ernst. Jeder, dem der Ausbau des Schutzes für Patienten am Herzen liegt, sollte ebenso auf eine termingerechte Umsetzung drängen“. Zugleich mahnt er: „Marktpartner, die dabei auf eine Fristverlängerung des Stichtags durch den Gesetzgeber oder auf Ausnahmen hoffen, sollten sich bewusst werden, dass Patientenschutz nicht warten darf.“
Was machen die Klinikapotheken?
Dabei dürfte er die Klinikapotheken im Auge haben. Anders als die öffentlichen Apotheken ist bei ihnen noch nicht klar, wie die Verifizierung laufen wird. Rudolf Bernard, Präsident des Bundesverbands der Krankenhausapotheker (ADKA), hatte diese Woche bei einem Kongress in Berlin darauf hingewiesen, dass in Klinikapotheken vieles anders sei als in öffentlichen Apotheken. Insbesondere würden die Arzneien zumeist direkt vom Hersteller und nicht von einem Großhändler kommen, zudem plattenweise.
Hier künftig jede einzelne Packung zu verifizieren ist für die Kliniken derzeit schwer vorstellbar – und in ihren Augen auch wenig sinnvoll. Bernard verwies daher darauf, dass zwei Drittel der Länder in Europa mit der Umsetzung der EU-Vorgaben nicht im Zeitplan seien und die Verordnung daher möglicherweise nochmals nachgebessert wird – im Sinne einer Fristverlängerung oder einer besseren Berücksichtigung der Besonderheiten von Krankenhausapotheken. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, sollten für die Klinikapotheken zumindest technische Erleichterungen geschaffen werden.
SecurPharm betont ins seiner Pressemitteilung jedoch: „Terminverschiebungen oder inhaltliche Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen erfordern ein aufwändiges Konsultationsverfahren und sind deshalb allein aus formal-organisatorischen Gründen vor dem 9.2.2019 nicht zu erwarten“. Welche Lösung es am Ende für die Krankenhausapotheken geben wird, bleibt abzuwarten.
1 Kommentar
Ja ist denn schon wieder Absurdistan ?
von Ratatosk am 14.12.2017 um 18:38 Uhr
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