DAZ-Top-Themen 2017

Der pharmazeutische Großhandel in Deutschland

Stuttgart - 27.12.2017, 17:00 Uhr

Der wichtigste Lieferant der Apotheken vor Ort ist nach wie vor der pharmazeutische Großhandel. (Foto: dpa)

Der wichtigste Lieferant der Apotheken vor Ort ist nach wie vor der pharmazeutische Großhandel. (Foto: dpa)


Für die Apotheke vor Ort ist er der wichtigste Lieferant: der pharmazeutische Großhandel. Die gewährten Konditionen sind nach Meinung vieler Experten für das Wohl einer Apotheke wichtiger als die Höhe des Packungshonorars. Fünf Unternehmen teilen sich den allergrößten Teil des Marktes auf. Aber wie sieht dieser Markt genau aus? Die DAZ-Redaktion hat ihn sich im vergangenen Jahr einmal angesehen. 

Der pharmazeutische Großhandel in Deutschland: Laut Prof. Dr. Andreas Kaapke, Lehrstuhlinhaber für Handelsmanagement an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart und einer der profundesten Kenner des deutschen Pharmagroßhandels, wurden 2015 rund 90 Prozent des Marktes von ­folgenden Anbietern bedient: Phoenix, Noweda, Gehe, Sanacorp und Alliance Healthcare. Den Rest teilen sich die im Pharma-Privat-Verbund zusammengefassten inhabergeführten, hauptsächlich regional tätigen Großhandlungen und der „Spezialfall“ AEP. Obwohl sie alle – bis auf AEP – sehr ähnliche Leistungen anbieten, haben die jeweiligen Unternehmen sehr unterschiedliche Unternehmensstrukturen und verfolgen unterschiedliche Geschäftsmodelle.

Gut geht es dem Großhandel nicht. Die Branche liefert sich seit Jahren eine Rabattschlacht, die zwar den Apotheken gute Konditionen beschert, den Großhandel insgesamt aber gebeutelt hat. Dazu klagt man über niedrige Umsatzrenditen. Mit detaillierten Zahlen sind die Unternehmen zurückhaltend. Wie viele Kunden man hat, welche Umsätze mit ihnen gemacht werden oder gar, wie das Rabattniveau aktuell aussieht: Über all das will nicht jeder öffentlich sprechen.

Die DAZ-Redaktion hat sich im vergangenen Jahr einen Überblick über den Großhandelsmarkt in Deutschland verschafft.  Hier können Sie ihn noch einmal nachlesen:

Anmerkung der Redaktion: der Beitrag ist anlässlich der Verkündung des Skonti-Urteils vom 5. Oktober erschienen, dessen Ausgang ist folglich nicht berücksichtigt.


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