Schiedsstelle

DAV scheitert mit neuer Zyto-Vergütung

Berlin - 22.01.2018, 11:20 Uhr

Die Schiedsstelle hat neue Preise für Zyto-Zubereitungen bestimmt. Die Apotheker sind nicht einverstanden. (Foto: Benicoma / stock.adobe.com)

Die Schiedsstelle hat neue Preise für Zyto-Zubereitungen bestimmt. Die Apotheker sind nicht einverstanden. (Foto: Benicoma / stock.adobe.com)


Am vergangenen Freitag hat die Schiedsstelle eine Entscheidung zur Hilfstaxe getroffen. Es geht um eine Neuregelung der Preise für parenterale Zubereitungen aus onkologischen Fertigarzneimitteln. Rund 170 Millionen Euro sollen die Apotheker dem Vernehmen nach einsparen. Noch sind die Details des Schiedsspruches nicht bekannt. Der Deutsche Apothekerverband stellt jedoch schon einmal klar, dass er die Entscheidung nicht mitträgt. Er hatte die Hilfstaxe grundsätzlich umgestalten wollen. Dies ist ihm nicht gelungen. 

Die Preise für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie stehen seit längerem in der Kritik. Vor allem die Kassen möchten hier gerne sparen. Das haben sie eine Weile lang getan, indem sie exklusive Versorgungsverträge mit Apotheken abgeschlossen haben. Doch nach massiver Kritik – vor allem der Apotheken und Ärzte – an diesen Verträgen, hat der Gesetzgeber diese gesetzliche Möglichkeit im vergangenen Jahr gestrichen.  Stattdessen setzt er jetzt auf zwei andere Sparinstrumente: neue Preise in der Anlage 3 der Hilfstaxe und Rabattverträge mit Herstellern. Durch das Zusammenspiel der beiden Maßnahmen erhofft sich der Gesetzgeber jährliche Einsparungen von 200 bis 250 Millionen Euro. 

Die neuen Hilfstaxen-Preise sollten GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) bis Ende August 2017 aushandeln. Gelungen ist dies nicht. Dem DAV soll es bei den Verhandlungen nach Informationen von DAZ.online darum gegangen sein, die unterschiedlichen Vergütungsbereiche der Apotheker weiter aneinander anzupassen. Offenbar wollten die Apotheker erreichen, dass es nach dem neuen Fixhonorar im Rezepturbereich auch für die Abgabe und Zubereitung von Zytostatika ein pauschales Honorar gibt zuzüglich einer prozentualen Marge – so wie im Bereich der Fertigarzneimittel. Diese Strategie der Apotheker kam bei den Kassen allerdings gar nicht gut an. Und so traf man sich letztlich vor der Schiedsstelle um den Vorsitzenden Dr. Rainer Hess.

DAV: Flächendeckende Versorgung gefährdet

Doch auch die Schiedsstelle schaffte es nicht, DAV und GKV-Spitzenverband zueinander zu bringen. Daher erging am 19. Januar ein Schiedsspruch. Dieser ist den Parteien noch nicht zugestellt. Aus Teilnehmerkreisen ist jedoch zu hören, dass es um Einsparungen in einer Größenordnung von etwa 170 Millionen Euro geht. Während der GKV-Spitzenverband dem Schiedsstellenbeschluss zugestimmt hat, trägt der DAV die Entscheidung nicht mit. In einer Pressemitteilung vom heutigen Montag stellt er klar: „Die Umsetzung des durch die Zustimmung der Krankenkassenvertreter und der unparteiischen Schiedsstellenmitglieder gefassten Mehrheitsbeschlusses gefährdet die flächendeckende Versorgung der Patienten mit onkologischen parenteralen Zubereitungen“.

Apotheker können gegen Schiedsspruch klagen

Die Ablehnung des Schiedsspruches durch den DAV habe mehrere Gründe: Erstens seien die pauschalen Abschlagssätze vom Einkaufspreis bei der Abrechnung mit den Krankenkassen zu hoch für die Apotheken. Und die Regelung für den Fall, dass der Apotheker den vereinbarten Abschlag im Einkauf nicht realisieren kann, sei nicht ausgereift. „Die daraus resultierenden finanziellen Risiken sind nicht abschätzbar“, so der DAV. Zweitens sei der Antrag des DAV zur Erhöhung des Arbeitspreises abgelehnt worden. Und drittens gälten die Regelungen des Schiedsspruches rückwirkend ab 1. November 2017, wodurch in bereits abgerechnete Fälle eingegriffen werde.

Becker: Kassen sollen Rabattverträge schließen

„Wir lehnen das Ergebnis des Schiedsverfahrens ganz klar ab“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker: „Die Krankenkassen haben gesetzlich die Möglichkeit bekommen, Rabattverträge mit den Herstellern von Wirkstoffen für Krebsrezepturen abzuschließen. Wir fordern die Kassen auf, am Markt vorhandene Einsparpotenziale auf diesem Wege zu generieren und nicht die bundesweit etwa 300 Schwerpunktapotheken mit speziellem Reinraumlabor über zu hohe Abschläge und nicht ausreichend flankierende Regelungen einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko auszusetzen.“ Insgesamt, so Becker, gehe das Schiedsergebnis auch systematisch in eine falsche Richtung: „Wir wollten eine Vergütungsvereinbarung, die die Arbeitsleistung der Apotheken anerkennt und von der alten Praxis wegführt, dass Apotheken ihre Wirtschaftlichkeit über Einkaufskonditionen sichern müssen. Leider ziehen die Kassen hier nicht mit."

Der DAV wird die Sachlage jetzt bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden, so Becker. Wenn sich der DAV nicht mit dem Schiedsspruch abfinden will, könnte er gegen ihn klagen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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