Fluorchinolone, Cephalosporine

Neue Regeln für Reserve-Antibiotika in der Tierhaltung

Berlin - 29.01.2018, 07:00 Uhr

(Foto: Picture Alliance)

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Der umstrittene Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung soll weiter eingedämmt werden. Das Bundesagrarministerium plant dafür ein Verbot, Reserve-Antibiotika auch für andere Krankheiten oder Tiere anzuwenden, als in der Zulassung bestimmt. Möglich sein soll dies nur noch, „soweit im Einzelfall die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ernstlich gefährdet ist“, heißt es in einer Verordnung, mit der sich am 2. Februar der Bundesrat befassen soll.

Konkret geht es um besonders kritische Reserve-Antibiotika, die auch bei Menschen für schwere Krankheiten verwendet werden, wenn normale Antibiotika nicht mehr wirken. Die Verordnung bezieht sich auf die Wirkstoffgruppen Cephalosporine der dritten oder vierten Generation sowie Fluorchinolone.

Sorgen machen Experten vor allem Fluorchinolone. Deren Abgabemenge an Tierärzte sank 2016 auf 9,3 Tonnen, ist aber höher als zu Beginn der amtlichen Erfassung 2011 mit 8,2 Tonnen. Die Gesamt-Abgabemenge aller Antibiotika an Tierärzte ging laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in dieser Zeit von 1700 auf 742 Tonnen zurück.

Die Verordnung, der der Bundesrat zustimmen muss, sieht daneben weitere Verschärfungen vor. So soll klargestellt werden, dass zu einer „ordnungsgemäßen Behandlung“ mit antibakteriellen Mitteln gehört, dass der Tierarzt „unmittelbaren physischen Kontakt“ mit den Tieren aufnimmt. Ausschließlich auf einer „Kommunikation“ zwischen Arzt und Tierhalter dürfe dies nicht beruhen.

Der Einsatz von Medikamenten im Stall wird seit langem kritisiert. Er soll sinken, um zu verhindern, dass Wirkstoffe nicht mehr anschlagen. Umweltschützer und die Grünen fordern weitergehende Maßnahmen wie ein völliges Verbot von Reserve-Antibiotika in der Tierhaltung. Seit 2011 müssen Pharmaindustrie und Großhändler melden, welche Mengen bestimmter Arzneimittel sie an Tierärzte abgeben. Ein Großteil der Antibiotika geht dabei seit Jahren in Landkreise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, in denen es viele große Mastanlagen gibt.


bro / dpa
brohrer@daz.online


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