AMK-Meldung

Missverständliche Wirkstoffangabe bei Aurovida

Stuttgart - 31.01.2018, 11:00 Uhr

Wieviel Ethinylestradiol und wieviel Dienogest sind in diesem Kontrazeptivum enthalten? (Foto: puren-pharma.de)

Wieviel Ethinylestradiol und wieviel Dienogest sind in diesem Kontrazeptivum enthalten? (Foto: puren-pharma.de)


In der aktuellen AMK-Meldung weist Puren-Pharma auf die missverständliche Kennzeichnung des Kontrazeptivums Aurovida® hin. Aus der Nennung der Wirkstoffnamen und -mengen in den Packmitteln lässt sich nicht eindeutig auf die Zusammensetzung schließen. Der Hersteller teilt mit, die Änderung der Packmittel in die Wege geleitet zu haben. 

In der aktuellen AMK-Meldung vom vergangenen Dienstag weist der Hersteller Puren-Pharma auf eine missverständliche Kennzeichnung seines Kontrazeptivums Aurovida® hin. Aurovida® enthält laut Zulassung 0,03 mg Ethinylestradiol und 2,0 mg Dienogest. Aus der Kennzeichnung der Umverpackung geht das nicht eindeutig hervor. Beispielsweise könnte man anhand der abgebildeten Packung mit der Beschriftung "2 mg/0,03 mg Filmtabletten Ethinyetradiol/Dienogest" irrtümlicherweise vermuten, dass in Aurovida® 2 mg Ethinylestradiol und 0,03 mg Dienogest enthalten sind. 

Die Hersteller-Information über die AMK zitiert eine weitere Kennzeichnungs-Variante, nämlich „0,03 mg/2,0 mg Filmtabletten Dienogest / Ethinylestradiol.“ Auch diese Kennzeichnung könnte zu einer Fehlinterpretation der enthaltenen Wirkstoffmengen führen. Einem Apotheker war diese missverständliche Bezeichnung aufgefallen, die er dann der AMK meldete. Auch auf Blister, Blister-Etui, Faltschachtel und Gebrauchsinformation sei die Reihenfolge der Angabe vertauscht.

Hersteller Puren weist in der AMK-Meldung nun auf die verwirrende Kennzeichnung hin und betont, dass alle Packungsgrößen von Aurovida® 0,03 mg Ethinylestradiol und 2,0 mg Dienogest enthalten. Die Änderung der Reihenfolge der Wirkstoffangabe wurde beim BfArM angezeigt, um zukünftig potentielle Missverständnisse zu vermeiden. Wie Puren mitteilt, sei ein Chargenrückruf oder Rückruf der betroffenen Packungen nicht vorgesehen. Die Änderungen seien mittlerweile auf allen Packmitteln umgesetzt worden.


Dr. Mathias Schneider, Apotheker, Volontär DAZ
redaktion@daz.online


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