Tiermast

Bundesrat: Nur noch Festpreise für Antibiotika

Berlin - 05.02.2018, 10:25 Uhr

Die Bundesländer wollen die Resistenzbildung weiter eindämmen, und haben dazu eine Entschließung mit mehreren Maßnahmen beschlossen. (Foto: Imago)

Die Bundesländer wollen die Resistenzbildung weiter eindämmen, und haben dazu eine Entschließung mit mehreren Maßnahmen beschlossen. (Foto: Imago)


Die Bundesländer fordern von der Bundesregierung neue Maßnahmen im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen. In einer Entschließung vom vergangenen Freitag fordert der Bundesrat die Regierung auf, wirtschaftliche Anreize beim Verkauf großer Antibiotika-Mengen an Betriebe mit Nutztierhaltung zu streichen. Außerdem soll es eine Liste mit Antibiotika geben, die nur zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind.

Die Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung bleibt ein umstrittenes Thema. Am vergangenen Freitag beschäftigte sich der Bundesrat gleich in zwei verschiedenen Beschlüssen damit. Einerseits stimmten die Länder einer Novellierung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken zu. Demnach gilt nun das Verbot, Reserve-Antibiotika bei Rindern, Schweinen, Puten und Hühnern umzuwidmen. Die Wirkstoffe dürfen also nicht mehr für andere Krankheiten oder Tiere verwendet werden, als in der Zulassung bestimmt. Möglich sein soll dies nur noch, „soweit im Einzelfall die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ernstlich gefährdet ist“. Die Verordnung bezieht sich auf die Wirkstoffgruppen Cephalosporine der dritten oder vierten Generation sowie Fluorchinolone.

Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) sagte: „Damit Infektionserkrankungen bei Mensch und Tier auch künftig wirksam behandelt werden können, müssen wir alles daran setzen, Antibiotika-Resistenzen zu vermeiden.“ Die Verordnung sieht dafür weitere Verschärfungen vor. So soll klargestellt werden, dass zu einer „ordnungsgemäßen Behandlung“ gehört, dass der Tierarzt „unmittelbaren physischen Kontakt“ mit den Tieren aufnimmt. Nur auf einer „Kommunikation“ mit dem Tierhalter dürfe dies nicht beruhen.

Festpreise für Antibiotika

Doch damit nicht genug. Der Bundesrat brachte noch eine Entschließung der Bundesländer ein, nach der Rabatte beim Verkauf großer Mengen von Antibiotika verboten werden sollen. Aus Sicht der Länderkammer „begünstigt“ die Arzneimittelpreisverordnung die Abnahme großer Mengen von Antibiotika. Und weiter: „Die  Bundesregierung wird deshalb gebeten, wirtschaftliche Anreize beim Verkauf großer Mengen an Antibiotika an Betriebe mit Nutztierhaltung durch ein Verbot der Rabattierung zu beseitigen. Der Bundesrat sieht ein solches Verbot durch die Einführung von Festpreisen mit der Ermächtigungsnorm des § 78 des Arzneimittelgesetzes im Einklang.“

Die Bundesländer wollen außerdem verhindern, dass Antibiotika, die ausschließlich für die Humanmedizin gedacht sind, in der Tiermast verwendet werden. Deswegen sehe man die Notwendigkeit, eine Liste mit solchen antibiotischen Wirkstoffen zu erstellen, die ausschließlich am Menschen angewendet werden sollen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, eine „auf wissenschaftlichen Erkenntnissen“ beruhende Liste für Reserve-Antibiotika zu erstellen. Für diese Medikamente müssten „Einschränkungen bis hin zum Verbot“ vorgesehen werden. Schließlich betont die Länderkammer, dass eine nachhaltige Verbesserung der Tiergesundheit, etwa durch verbesserte Hygienestandards, zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes führen könnte.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Sinnvoller Ansatz für Tiere - aber beim Menschen ?

von Ratatosk am 05.02.2018 um 18:38 Uhr

Sinnvoller Ansatz für Tiere - aber beim Menschen ? dort will die SPD unbedingt online Rezepte , ok die glauben ja auch tatsächlich, daß man so was wirklich überall kontrollieren kann, für die Verordnung. War für eine Inkompetenz !?

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