Versandhandel

Noweda: DocMorris muss besser auf Rezepturen hinweisen

Berlin - 06.02.2018, 09:50 Uhr

Laut der Apotheker-Genossenschaft Noweda muss der EU-Versender Noweda künftig besser darauf hinweisen, welche Rezepturen wann verschickt werden. (Foto: DocMoris)

Laut der Apotheker-Genossenschaft Noweda muss der EU-Versender Noweda künftig besser darauf hinweisen, welche Rezepturen wann verschickt werden. (Foto: DocMoris)


Die Apotheker-Genossenschaft Noweda hat eigenen Angaben zufolge zwei einstweilige Verfügungen gegen die niederländische Versandapotheke DocMorris erwirkt. Demnach muss DocMorris transparent machen, dass gewisse Rezepturen in den Niederlanden nicht hergestellt werden. Außerdem müssen die Niederländer auf die längeren Lieferzeiten bei Rezepturen aufmerksam machen.

Die Apotheker-Genossenschaft Noweda und DocMorris liegen weiter im Clinch. Der Großhändler teilte am heutigen Dienstag mit, dass er vor dem Landgericht Düsseldorf einen einstweiligen Verfügungsbeschluss gegen die Niederländer erwirkt habe. Konkret geht es um den Umgang von DocMorris mit Rezepturen, beziehungsweise den Werbeaussagen des EU-Versenders diesbezüglich.

Laut Noweda wurden gleich zwei solcher Beschlüsse erwirkt. Der erste sieht vor, dass DocMorris die Verbraucher besser auf die „langen“ Lieferzeiten bei Rezepturen hinweisen muss. DocMorris müsse darüber informieren, dass Rezepturen in der Regel nicht innerhalb von zwei Werktagen geliefert werden können. Zweitens bemängelt die Noweda, dass DocMorris die Erstellung von Rezepturen zwar anbietet, aber nicht darauf hinweist, dass einige hierzulande verordnete Zubereitungen in den Niederlanden gar nicht hergestellt werden können. Laut Noweda gehören dazu iodhaltige Mundspüllösungen oder sämtliche Zubereitungen mit Ammoniumbituminsulfonat.

Unklar ist, ob die einstweilige Verfügung bereits bei DocMorris angekommen ist. Denn erst dann müsste die Versandapotheke darauf reagieren. Am heutigen Dienstag wollte sich ein Unternehmenssprecher nicht zu den Vorwürfen äußern. Auch eine Sprecherin des Landgerichts Düsseldorf wollte sich nicht zu dem Fall äußern – mit dem Hinweis darauf, dass einstweilige Verfügungsbeschlüsse nicht öffentlich seien. Nach der Zustellung hätte DocMorris die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen, dann würde ein Gerichtsverfahren eröffnet werden.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Noweda

von Comny am 06.02.2018 um 10:32 Uhr

Was sind wir nur mit der Abda bestraft ! Man sollte bei der Eröffnung des Abdatempels mal richtig deutliche Worte finden

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.