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Macht für die Kammern
Engelen erneuert Wunsch nach Sicherstellungsauftrag für Apotheker
Alle Fragen in der Arzneimittelversorgung – inklusive der Versorgung über den Versandhandel – gehen über den Tisch der Apothekerkammern. Dieses Wunschszenario hatte Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, im vergangenen Jahr als Alternative zum Rx-Versandverbot ins Spiel gebracht. Nun erneuert Engelen seine Forderung nach diesem Sicherstellungsauftrag: Das Wissenspotenzial der Apotheker könne so besser genutzt werden, meint er.
Bei einer Kammerversammlung im November 2017 brachte Engelen den Sicherstellungsauftrag erstmals ins Spiel. Damals sagte er vor den Delegierten seiner Kammer mit Blick auf den Versandhandels-Konflikt: „Bevor der Gesetzgeber tätig wird und zulässt, dass OTC an der Tanke verkauft werden können, könnten wir vorschlagen, dass wir, also die Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts so wie die Kassenärztlichen Vereinigungen, einen Sicherstellungsauftrag übernehmen. Das könnte auch ein Plan B zum Rx-Versandverbot werden: Wir garantieren und regeln die Versorgung selbstständig und verantwortlich, dann diskutiert man auch nicht mehr über den Versandhandel.“
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Auf Nachfrage, wie der Sicherstellungsauftrag in der Arzneimittelversorgung aussehen könnte, erklärte Engelen damals: „Die Apotheker hätten dann den gesetzlichen Auftrag, die Versorgung sicherzustellen. Wir regeln dann die Versorgung und können bestimmen, zu welchen Bedingungen der Versandhandel daran teilnimmt.“
Eine Forderung, von der die Apotheker derzeit noch Lichtjahre entfernt sind. Zwar haben die Apothekerkammern in einigen wenigen Bundesländern die Aufsichtspflicht über das pharmazeutische Geschehen in ihrer Region und müssen beispielsweise Inspektionen der Apotheken selbst organisieren. Dass die Apotheker selbst darüber entscheiden können, wer, wie und wo versorgt, ist derzeit aber nicht möglich – und noch nicht einmal angedacht.
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