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Große Koalition
463.723 SPD-Mitglieder dürfen über Koalitionsvertrag abstimmen
Die SPD hat vor der geplanten Abstimmung ihrer Basis über einen Koalitionsvertrag mit der Union seit Jahresbeginn 24.339 Neumitglieder gewonnen. Damit dürfen nun 463.723 Sozialdemokraten darüber entscheiden, ob eine neue große Koalition zustande kommt, wie SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil am Dienstagabend bei Twitter mitteilte. Stimmberechtigt ist, wer bis 18.00 Uhr am gestrigen Dienstag im Mitgliederverzeichnis der SPD stand.
„Wahnsinn!“, schrieb Klingbeil. „Ich freue mich, dass ihr alle dabei seid!“ Gegner einer Neuauflage von Schwarz-Rot hatten mit dem Slogan „Tritt ein, sag nein“ um neue Mitglieder geworben. Das Ergebnis des Mitgliedervotums soll in drei bis vier Wochen vorliegen – voraussetzt, Union und SPD einigen sich wie geplant auf einen Koalitionsvertrag. Denkbar wäre, dass am Wochenende 3./4. März ausgezählt und ein Ergebnis bekannt gegeben wird.
Vor allem seit dem SPD-Sonderparteitag in Bonn am 21. Januar, auf dem die Delegierten knapp für den Eintritt in Koalitionsverhandlungen stimmten, berichteten die SPD-Landesverbände von Tausenden neuen Mitgliedsanträgen. Teilweise mussten Helfer Sonderschichten einlegen, um sie zu bearbeiten. Zum Jahreswechsel hatten die Genossen noch 443.152 Mitglieder gezählt.
Als die SPD 2013 schon einmal ihre Basis über den Koalitionsvertrag mit der Union entscheiden ließ, waren 474. 820 Menschen stimmberechtigt. 78 Prozent Prozent beteiligten sich am Mitgliedervotum, 76 Prozent stimmten für eine große Koalition. Damit das Votum gültig ist, müssen sich 20 Prozent der Stimmberechtigten beteiligen.
Damals waren sehr viel weniger Mitglieder in den Wochen vor der Abstimmung neu eingetreten. Diesmal ist der Widerstand der GroKo-Gegner lauter, vor allem die Jusos werben für ein Nein der Basis. Angesichts des historisch schlechten Wahlergebnisses der SPD von 20,5 Prozent bei der Bundestagswahl und fallender Umfragewerte fürchten sie, dass sich der Absturz in einer neuen großen Koalition beschleunigt. Es wäre bereits die dritte große Koalition mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an der Spitze seit 2005.
Zwei Anträge bereits abgelehnt
Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit noch die Zulässigkeit des SPD-Mitgliederentscheids. Es habe fünf Anträge gegeben, das Votum zu untersagen, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe. Danach gibt es Zweifel, ob sich eine Mitgliederbefragung mit der Freiheit der Abgeordneten, die den Kanzler oder die Kanzlerin wählen, und mit den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbaren lässt.
Zwei der fünf Anträge wurden am Dienstag aber schon abgelehnt. Bereits im Dezember 2013 hatte das höchste deutsche Gericht den Eilantrag einer Privatperson gegen das damalige Mitgliedervotum der SPD über die Koalitionsbildung abgewiesen. Die Entscheidungsfreiheit der Bundestagsabgeordneten sei durch das Votum der SPD-Mitglieder nicht beeinträchtigt, hieß es damals zur Begründung.
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