Roll-Out-Plan

Die e-Medikation in Österreich kann starten

Remagen - 13.03.2018, 17:20 Uhr

In Österreichs Apotheken soll schon bald das Projekt e-Medikations gestartet werden. (Foto: Imago)

In Österreichs Apotheken soll schon bald das Projekt e-Medikations gestartet werden. (Foto: Imago)


Bis zum 19. September 2019 soll in Österreich die Datenbank e-Medikation flächendeckend eingeführt sein. Dies zeigt der Plan für das Rollout, den der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bekannt gemacht hat. Den Abschluss wird die Hauptstadt Wien machen.

Nach einer Mitteilung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger soll die Funktion e-Medikation der elektronischen Patientenakte ELGA im Alpenland in den nächsten eineinhalb Jahren bei Apotheken, niedergelassenen Kassenärzten und öffentlichen Krankenhäusern im ganzen Land eingeführt sein, und zwar im Wesentlichen in einer Welle von West nach Ost.

Den Anfang hatte im Februar 2018 das Bundesland Vorarlberg gemacht. Im nächsten Schritt soll die Steiermark hinzukommen, wo bereits ein Probebetrieb in Deutschlandsberg gelaufen war. Den Abschluss bildet Wien im September 2019.

Innovativer Schritt in Richtung Digitalisierung

„Damit setzen wir einen gemeinsamen Schritt für mehr Patientensicherheit und Servicequalität“, freut sich der Vorstandsvorsitzende im Hauptverband Alexander Biach. „Ich möchte mich bei unseren Partnern, Bund, Länder und Ärztekammer, bedanken, dass wir uns auf diesen wichtigen Schritt verständigen konnten.“ 

Auch Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein bezeichnet die Einführung der e-Medikation als wichtigen und innovativen Schritt in Richtung Digitalisierung und den damit verbundenen Serviceleistungen für Patienten und Dienstleister im Gesundheitswesen.

e-Medikation in der Praxis

e-Medikation ist eine Datenbank, in der die vom Arzt verordneten bzw. von Apotheken abgegebenen Arzneimittel und wechselwirkungsrelevante, nicht-rezeptpflichtige Präparate gespeichert werden. Die behandelnden Ärzte dürfen auf die e-Medikationsliste ihrer Patienten zugreifen und sehen dann sofort, was andere Ärzte bereits verordnet und welche Medikamente sich die Patienten in der Apotheke abgeholt haben. So werden Mehrfachverordnungen und unerwünschte Wechselwirkungen vermieden.

Die Patienten bekommen nach wie vor ein Papierrezept von ihrem Arzt, allerdings mit einem Code versehen. Durch Scannen dieses Codes kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Medikamente in e-Medikation auch ohne die e-card des Patienten speichern. Dessen gesamte Medikation kann in der Apotheke für Beratungszwecke nur dann eingesehen werden, wenn die e-card des Patienten in das hierfür vorgesehene Kartenlesegerät gesteckt wird. 

Umfassender Vertrag mit den Ärzten

Wie der aktuellen Mitteilung weiter zu entnehmen ist, wollen der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Österreichische Ärztekammer in den nächsten Jahren eine Reihe von e-Services gemeinsam umsetzen. Hierzu wurde nach einem Bericht in der Online-Ausgabe der österreichischen Tageszeitung „Die Presse“ ein umfassender Vertrag unterzeichnet.

Neben der Einführung von e-Medikation wird als weiterer Kernpunkt die Ausweitung der e-card-Services auf den elektronischen Kommunikationsservice eKOS (e-Zuweisung, e-Überweisung, e-Verordnung) genannt. Zusätzlich sollen Rahmenbedingungen für weitere e-Services ausgearbeitet werden.

Finanzierung geklärt

Der Vizepräsident der österreichischen Ärztekammer und Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte Johannes Steinhart gibt sich erfreut und spricht von einem positiven und lösungsorientierten Klima, in dem die Verhandlungen stattgefunden hätten: „Dank e-Medikation ersparen wir Ärzte uns wertvolle Zeit in der Anamnese und können uns somit auch intensiver dem Patienten persönlich widmen. Mit der jetzigen Lösung wurde die Finanzierung geklärt.

Ärzte, die mit e-Medikation arbeiten, sollen als Investitionsabgeltung 1.314 Euro erhalten. Dazu soll es für die Vertragsärzte 20 Euro pro Monat für Wartungskosten geben. Für die Einführung des Kommunikationsservice eKOS mit der e-Zuweisung, e-Überweisung und e-Verordnung, die noch in diesem Jahr abgewickelt werden soll, bekommen die Ärzte eine Anschubfinanzierung von 350 Euro pro Vertragsarzt und vier Euro Wartungspauschale pro Monat.

Apotheker verhandeln noch

Bei dem entsprechenden Vertrag mit der Apothekerkammer, der noch verhandelt werde, sei man „auf einem guten Weg“, wird Hauptverbands-Chef Biach zitiert. Gerhard Kobinger, Mitglied des Präsidiums der Österreichischen Apothekerkammer kommentiert: „e-Medikation führt sowohl die von verschiedenen Ärzten verordneten als auch die wechselwirkungsrelevanten rezeptfreien Arzneimittel zusammen. Wir Apotheker sind gerne bereit, diesen Mehraufwand für höchstmögliche Arzneimittelsicherheit zu übernehmen.“



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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