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Roll-Out-Plan
Die e-Medikation in Österreich kann starten
Bis zum 19. September 2019 soll in Österreich die Datenbank e-Medikation flächendeckend eingeführt sein. Dies zeigt der Plan für das Rollout, den der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bekannt gemacht hat. Den Abschluss wird die Hauptstadt Wien machen.
Nach
einer Mitteilung des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger soll die Funktion e-Medikation der elektronischen
Patientenakte ELGA im
Alpenland in den nächsten eineinhalb Jahren bei Apotheken, niedergelassenen
Kassenärzten und öffentlichen Krankenhäusern im ganzen Land eingeführt sein, und
zwar im Wesentlichen in einer Welle von West nach Ost.
Den Anfang hatte im Februar 2018 das Bundesland Vorarlberg gemacht. Im nächsten Schritt soll die Steiermark hinzukommen, wo bereits ein Probebetrieb in Deutschlandsberg gelaufen war. Den Abschluss bildet Wien im September 2019.
Innovativer Schritt in Richtung Digitalisierung
„Damit setzen wir einen gemeinsamen Schritt für mehr Patientensicherheit und Servicequalität“, freut sich der Vorstandsvorsitzende im Hauptverband Alexander Biach. „Ich möchte mich bei unseren Partnern, Bund, Länder und Ärztekammer, bedanken, dass wir uns auf diesen wichtigen Schritt verständigen konnten.“
Auch Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein bezeichnet die Einführung der e-Medikation als wichtigen und innovativen Schritt in Richtung Digitalisierung und den damit verbundenen Serviceleistungen für Patienten und Dienstleister im Gesundheitswesen.
e-Medikation in der Praxis
e-Medikation ist eine Datenbank, in der die vom Arzt verordneten bzw. von Apotheken abgegebenen Arzneimittel und wechselwirkungsrelevante, nicht-rezeptpflichtige Präparate gespeichert werden. Die behandelnden Ärzte dürfen auf die e-Medikationsliste ihrer Patienten zugreifen und sehen dann sofort, was andere Ärzte bereits verordnet und welche Medikamente sich die Patienten in der Apotheke abgeholt haben. So werden Mehrfachverordnungen und unerwünschte Wechselwirkungen vermieden.
Die Patienten bekommen nach wie vor ein Papierrezept von ihrem Arzt, allerdings mit einem Code versehen. Durch Scannen dieses Codes kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Medikamente in e-Medikation auch ohne die e-card des Patienten speichern. Dessen gesamte Medikation kann in der Apotheke für Beratungszwecke nur dann eingesehen werden, wenn die e-card des Patienten in das hierfür vorgesehene Kartenlesegerät gesteckt wird.
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