Fortbildungstag in Brandenburg

Warum Apotheker und Ärzte gemeinsam stärker sind

Berlin - 23.04.2018, 15:50 Uhr

Der gemeinsame Nenner von Apothekern und Ärzten ist das verordnete Arzneimittel. Andres als auf dem Comic war die Atmosphäre auf dem Brandenburgischen Apotheker- und Ärztetag nicht kompetitiv, sondern kollegial. (Foto: Imago)

Der gemeinsame Nenner von Apothekern und Ärzten ist das verordnete Arzneimittel. Andres als auf dem Comic war die Atmosphäre auf dem Brandenburgischen Apotheker- und Ärztetag nicht kompetitiv, sondern kollegial. (Foto: Imago)


Wenn Heilberufler miteinander statt nebeneinander arbeiten, profitiert der Patient. Das wissen Apotheker und Ärzte in Brandenburg und diskutierten am vergangenen Samstag zum dritten Mal in Folge über gemeinsame Fragestellungen. Auf dem interdisziplinären Fortbildungstag in Potsdam kam insbesondere beim Thema Digitalisierung klar heraus, dass das gemeinsame Agieren auch die Zukunft beider Berufsgruppen sichern kann.

Von Fremdeln, Eifersüchteleien oder Kompetenzgerangel war auf der Apotheker- und Ärztefortbildung am vergangenen Samstag in Potsdam nichts zu merken. Der Austausch zwischen den beiden Fachgruppen verlief patientenorientiert. Apothekerin Dr. Sabine Gohlke und Allgemeinmediziner Dr. Reinhold Schrambke moderierten gemeinsam den dritten gemeinsamen Fortbildungstag in Potsdam. 

Die Vortragsthemen der pharmazeutischen und medizinischen Referenten betrafen beide Berufsgruppen wie beispielsweise Arzneimittel-Interaktionen im ambulanten Bereich oder digitale Hilfsmittel. Eine weitere Fragestellung, mit der beide Fachgruppen immer wieder konfrontiert werden, ist, welche Arzneimittel welche Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben.  

LAK Brandenburg
Reinhold Schrambke und Sabine Gohlke moderierten den dritten Apotheker- und Ärzte Fortbildungstag in Potsdam.

Arzneimittel am Steuer

Die meisten zentralwirksamen Arzneimittel tragen in ihrer Gebrauchsinformation Warnhinweise zur eingeschränkten Fahrtüchtigkeit. Doch wie dramatisch ist deren Einfluss tatsächlich? Apotheker Dr. Sebastian Baum stellte die europaweite Druid-Studie vor, bei der mit Fahrproben oder Simulationen die Auswirkung verschiedener Arzneimittel auf die Verkehrssicherheit untersucht wurde. Die Arzneimittel-Effekte wurden jeweils mit der Beeinträchtigung des Fahrverhaltens unter 0,3 Promille Blutalkohol verglichen.  

So ist unter einer Einmaldosis von 1 Milligramm Alprazolam die Fahrtüchtigkeit viermal so stark eingeschränkt, wie unter 0,3 Promille Alkohol. Nach einer Tablette 10mg Zaleplon um den Faktor 0,4. Auch Antidepressiva können die Fahrtüchtigkeit gefährden, insbesondere Trizyklika. Eine Dosis von 50 Milligramm Amitriptylin schränkt die Fahrtüchtigkeit ähnlich stark ein wie 1 Milligramm Alprazolam. Der selektive Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer Fluoxetin dagegen hat in der Studie keine negativen Effekte auf das Fahrverhalten gezeigt.  

Bei den älteren Trizyklika seien zudem die anticholinergen Nebenwirkungen problematisch, so Baum. Muss ein Patient mehrere Arzneimittel einnehmen, die anticholinerge Nebenwirkungen verursachen, können sich diese addieren. Insbesondere bei älteren Patienten besteht die Gefahr eines Delirs. Anticholinerge Effekte zeigen allerding auch Arzneistoffe, die nicht wegen ihrer psychoaktiven Wirkung eingesetzt werden wie beispielsweise Furosemid, Predisolon oder Cimetidin. Bei der Substanzauswahl für chronisch Kranke, die regelmäßig Autofahren möchten, sind neben der dämpfenden daher auch die anticholinergen Wirkkomponenten zu berücksichtigen.

Sonderfall: Cannabisblüten

Bei Cannabisblüten, die seit gut einem Jahr auf Rezept verordnet werden können, sei die Beurteilung schwieriger, erläuterte Baum. Denn bei diese tragen als Rezepturarzneimittel keinen Beipackzettel. Hier seien Ärzte und Apotheker verantwortlich, den Patienten aufzuklären. Zudem ist die Pharmakokinetik der wirksamkeitsbestimmenden Substanzen von Cannabis von Blütensorte zu Blütensorte unterschiedlich.  

Wie stark der Patient nach Anwendung von medizinischem Cannabis in seiner Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, hängt unter anderem auch von seiner Grunderkrankung, der Begleitmedikation und davon ab, wie häufig der Betroffene Cannabis konsumiere. 

Da die Metabolite von Cannabinoiden bis zu mehreren Tagen nachweisbar sind, sollten sich Cannabispatienten im Straßenverkehr ausweisen können. Geeignet sei eine Rezeptkopie oder eine Bescheinigung des Gesundheitsamts.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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