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Schreiben an die Apotheker
Hautärzte: kein Austausch von Dermatika ohne Rücksprache
Warum nicht immer das Aut-idem-Kreuz?
Daher hat der Berufsverband der Deutschen Dermatologen ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt, mit dem sich Hautärzte an die Apotheker in ihrer Umgebung mit der Bitte wenden können, Rücksprache zu halten, wenn mit dem Austausch des Arzneimittels aufgrund eines Rabattvertrages auch ein Wechsel der Grundlage einhergehen würde. Das teilt der Verband mit. Die Initiative sei mit der Bundesapothekerkammer abgestimmt, heißt es. „Wenn Widersprüche zwischen der ursprünglichen Verordnung und der Auswahl laut Rabattvertrag vorliegen, werden wir den Arzt darauf aufmerksam machen“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Der Arzt könne dann entscheiden, was der Patient de facto erhält, und behält seine Therapiehoheit. Für den Apotheker bedeutet das für den Fall, dass der Arzt auf das namentlich verordnete Mittel besteht: pharmazeutische Bedenken. Kiefer betont jedoch: „Klar ist aber auch, dass wir Apotheker unserer Pflicht nachkommen werden, Rabattarzneimittel abzugeben, wenn weder der Arzt aut idem ausgeschlossen hat noch pharmazeutische Bedenken dagegensprechen.“
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Warum die Hautärzte die Apotheke in die Verantwortung nehmen und nicht einfach bei Dermatika jeglichen Austausch von vorneherein unterbinden, indem sie das Aut-idem-Kreuz setzen? Dazu heißt es in dem Infoschreiben: Wird das Aut-idem-Kreuz allerdings zu häufig gesetzt, läuft der Arzt Gefahr, wegen unwirtschaftlicher Verordnungen in Regress genommen zu werden.
2 Kommentare
Realitätsfern
von Tobias Kast am 26.04.2018 um 13:54 Uhr
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Hautärzte
von Landapotheker am 26.04.2018 um 10:04 Uhr
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