Grünes Licht der Kartellbehörde

Bayer muss bluten für die Monsanto-Übernahme

Berlin - 30.05.2018, 07:00 Uhr

Die US-Kartellbehörde hat der Monsanto-Übernahme durch Bayer bei strengen Auflagen zugestimmt. (Foto: dpa)

Die US-Kartellbehörde hat der Monsanto-Übernahme durch Bayer bei strengen Auflagen zugestimmt. (Foto: dpa)


Der Übernahme des Saatgut- und Agrarchemie-Herstellers Monsanto durch Bayer steht nun fast nichts mehr im Weg: Die US-Kartellbehörde hat dem Deal unter sehr strengen Auflagen zugestimmt. Die Zustimmung für den deutsche Pharma- und Chemiekonzern gab es nur unter der Bedingung, dass milliardenschwere Geschäftsanteile veräußert werden.

Dies teilte das US-Justizministerium am Dienstag in Washington mit. Die Leverkusener wollen durch den rund 62,5 Milliarden Dollar (54,1 Mrd Euro) teuren Zukauf zum weltweit führenden Anbieter von Saatgut und Pflanzenschutzmitteln aufsteigen. Es handelt sich um die bisher größte Übernahme durch einen deutschen Konzern im Ausland.

Die US-Behörden hatten jedoch starke Vorbehalte und stuften die geplante Transaktion wegen zu hoher Marktmacht eigentlich als illegal ein. Um dennoch eine Genehmigung zu erhalten, musste Bayer dem Justizministerium zufolge dem größten Kompromiss zustimmen, der jemals bei einer Übernahme in den USA vereinbart wurde.

Insgesamt müsse sich Bayer von Geschäftsteilen im Wert von rund neun Milliarden Dollar, darunter fast das gesamte eigene Saatgutgeschäft, trennen, damit bei der Fusion mit Monsanto keine Nachteile für Wettbewerber und Verbraucher entstünden. Ein Sprecher des Ministeriums bezeichnete die Einigung als „historischen Vergleich“.

Mit der Zustimmung der US-Aufseher ist Bayer bei der im September 2016 angekündigten Transaktion fast am Ziel. Im März hatten bereits die EU-Wettbewerbshüter grünes Licht gegeben, zuvor die Behörden anderer wichtiger Länder wie China, Südafrika und Brasilien. Allerdings mussten die Unternehmen weitreichende Zugeständnisse machen. Die Zustimmung zu der Übernahme gab es auch in den USA nur unter der Bedingung, dass weitere Geschäftsteile verkauft werden. In Mexiko und Kanada stehen die Genehmigungen noch aus.


bro / dpa
brohrer@daz.online


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