Forderung des Pharmaverbandes BAH

„Nach dem OTC-Switch sollte es eine Marktexklusivität geben“

Berlin - 12.06.2018, 15:15 Uhr

Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft BAH (re.), findet, dass Hersteller, die mit ihrem Wirkstoff einen OTC-Schwitch-Prozess durchlaufen, für eine begrenzte Zeit Marktexkusivität bekommen sollen.  (Foto: DAZ.online)

Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft BAH (re.), findet, dass Hersteller, die mit ihrem Wirkstoff einen OTC-Schwitch-Prozess durchlaufen, für eine begrenzte Zeit Marktexkusivität bekommen sollen.  (Foto: DAZ.online)


Warum gibt es keinen Massentrend, der „OTC-Switches“ heißt? Diese Frage stellte Dr. Elmar Kroth auf der zweiten OTC-Switch-Konferenz des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) in Berlin, die am heutigen Dienstag stattfindet. Der Geschäftsführer der Wissenschaft beim BAH hat Erklärungen für das ausbleibende Phänomen des OTC-Switch-Hypes.

OTC-Switches bringen keine revolutionären Arzneimittelinnovationen mit sich. Das Innovative und der Vorteil beim „Switch“ eines verschreibungspflichtigen Wirkstoffes hin zur Apothekenpflicht liegen eher im Bereich der Versorgung des Patienten. Dass OTC-Switches Vorteile für den Patienten schaffen, findet auch Dr. Elmar Kroth bei der am heutigen Dienstag in Berlin stattfindenden zweiten OTC-Switch-Konferenz. Kroth ist Geschäftsführer im Bereich der Wissenschaft beim Bundesverband der Arzneimittelhersteller e. V. (BAH).

„Switches bringen therapeutischen Fortschritt zum Patienten“, erklärt er – auch anhand von Beispielen. So könnten mittlerweile Migränepatienten oder Heuschnupfengeplagte Erst-Linien-Therapeutika in diesen Indikationen auch rezeptfrei in der Apotheke erhalten. Bei den Triptanen schafften bislang Naratriptan und Almotriptan die OTC-Switch-Hürde. Seit vergangenen Jahres können Allergiker nach Erstdiagnose ihrer saisonalen, allergischen Rhinitis diese mit den topischen Glucocorticoiden Fluticason oder Mometason behandeln. Kroth: „Die Produkte laufen sehr gut in den Apotheken“, seiner Meinung nach ist dies ein Indiz, dass die Patienten auch tatsächlich einen Nutzen davon haben“.

Nur drei OTC-Switches wurden zurückgenommen

Auch die Bilanz aus 40 Jahren OTC-Switches stimmt den BAH stolz. Und in der Tat: Von 128 Anträgen auf Freistellung von der Verschreibungspflicht wurden in den vergangenen 40 Jahren 89 angenommen – also etwa 70 Prozent. In nur drei Fällen wurde der Switch im Nachhinein zurückgenommen, und zwar bei Terfenadin, Astemizol und topischem Ketoprofen. Terfenadin wurde durch das sicherere Fexofenadin abgelöst, bei Astemizol stand das Risiko einer QT-Zeit-Verlängerung einer weiteren Vermarktung entgegen und im Falle des Ketoprofens war ein europäisches Risikobewertungsverfahren aufgrund fototoxischer Reaktionen auf den Wirkstoff Grund für sein Verschwinden vom Arzneimittelmarkt.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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