Woran es jedoch scheiterte: Bei mehr als drei Viertel der
Testbestellungen kam es zu keiner Aufforderung, freiwillig weitere Angaben zur
Person und zu sonstigen Arzneimitteln zu machen. Wenn doch, ging es meistens um
vorliegende Erkrankungen, die aktuelle Medikation oder Informationen zu
Schwangerschaft und Stillzeit. Nur 3 Prozent der Testpersonen erhielten
einen Anruf durch die Versandapotheke bzw. nahmen einen solchen wahr. Lediglich
ein Drittel der Wechselwirkungen wurde erkannt. Der Hinweis auf Wechsel- und
Nebenwirkungen erfolgte meistens durch ein Informationsblatt bei der Lieferung
des Pakets.
Fast 8 Prozent der Bestellungen konnten innerhalb eines
Arbeitstages beliefert werden („Same-Day-Delivery“). Die überwiegende Anzahl (rund
70 Prozent) benötigte zwei bis drei Arbeitstage. Jede dritte Bestellung eines
verschreibungspflichtigen Arzneimittels ließ die jeweilige Testperson dagegen
vier oder mehr Tage warten.
Kühl(ketten)pflichtige
Arzneimittel sind problematisch
Die Bestellung eines kühlpflichtigen bzw. kühlkettenpflichtigen
Arzneimittels konnte nicht bei allen Versandapotheken durchgeführt werden, da manche
Anbieter grundsätzlich keine Kühlwaren im Sortiment haben oder verschicken.
Einige Kühllieferungen wurden darüber hinaus nicht persönlich zugestellt, beim
Nachbarn abgegeben oder auf der Terrasse abgelegt ohne eine entsprechende
Information im Briefkasten zu hinterlassen.
Nur zwei der insgesamt sieben Bestellungen von
kühlkettenpflichtigen Arzneimitteln wiesen beim Erhalt durch den Empfänger
die Temperatur im vorgeschriebenen Bereich auf.
16 Bestellungen wurden durchgeführt mit Präparaten, deren
Verkauf Versandapotheken gesetzlich nicht erlaubt ist. Sechsmal erfolgte
dennoch eine Belieferung mit Butox Protect 7,5 mg/ml pour on Suspension zum
Übergießen bzw. Traumeel T Vet. 17 Bestellungen wurden durchgeführt mit
Produkten, die grundsätzlich nicht über Apotheken vertrieben werden dürfen.
Viermal erfolgte dennoch eine Belieferung von MetaCare Zeolith Zink Kapseln bzw.
einem Magnetarmband.
Ausblick
Prof. Andreas Kaapke resümiert: „Gegenwärtig
erfüllen die Versender die hohen gesetzlichen Auflagen nur bedingt. Sollte
sich dies nicht ändern oder gar ändern lassen, würde bei Nichteinschreiten
der Politik ein nicht hinnehmbarer Unterschied in der rechtlichen Behandlung
von Präsenz- und Versandapotheken weiter institutionalisiert.“ Die
Studienautoren halten vor diesem Hintergrund eine weitere „ausladende“
Diskussion über das Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel
nicht angebracht: „Vielmehr muss das Verbot dann umgehend exekutiert werden.“
Die Studienergebnisse sind von
Noweda und Prof. Kaapke Projekte nun veröffentlicht worden. Für die aktuelle
DAZ Nr. 25 hat Prof. Andreas Kaapke die wichtigsten Ergebnisse und Diagramme
zusammengefasst.
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