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Lieferengpass bei Notfallarzneimittel
Celestamine N liquidum fehlt noch immer
Bereits im Januar musste MSD Lieferschwierigkeiten beim Notfallarzneimittel Celestamine® N 0,5 liquidum einräumen und rationierte das flüssige Corticoid. Ausschließlich Bienen- und Wespengiftallergiker erhalten noch Celestamine® N 0,5 liquidum. Bis Ende Mai wollte MSD das Betamethason-haltige Arzneimittel wieder vollumfänglich liefern können – doch der Engpass hält an. Apotheken können Celestamine® N 0,5 liquidum nur direkt bei MSD bestellen und müssen dafür das Rezept des Patienten übermitteln. Was müssen Apotheken hinsichtlich der neuen Datenschutzgrundverordnung beachten?
Im Frühjahr dieses Jahres sah es noch so aus, als würde der Engpass von Celestamine® N 0,5 liquidum bis zum Sommer behoben sein – zumindest stellte MSD dies den Insektengiftallergikern in Aussicht. Nun muss der Pharmahersteller seine Aussage korrigieren, denn noch immer kann MSD das Betamethason-haltige Notfallarzneimittel nicht vollumfänglich und zuverlässig liefern. In flüssiger Darreichungsform ist Celestamine® N 0,5 liquidum – neben einem Antihistaminikum und Epinephrin – Teil der initialen Notfallmaßnahmen nach einem Bienen- oder Wespenstich bei Allergikern.
MSD fordert Rezept mit Indikation für Celestamine® N 0,5 liquidum
Somit gilt die im März 2018 von MSD eingeführte Rationierung des Corticoids nach wie vor: Nur Patienten mit Bienen- oder Wespengiftallergie dürfen das Arzneimittel erhalten. Zugelassen ist es daneben noch zur Therapie der akuten rheumatoiden Arthritis, der juvenilen idiopathischen Arthritis und zur Therapie von Systemvaskulitiden.
Um diese Patientenselektion tatsächlich zu gewährleisten, hatte der Hersteller bereits im Frühjahr gewisse Maßnahmen eingeführt, die MSD nun erneut kommuniziert und hinsichtlich der seit Ende Mai in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung nochmals aktualisiert: „Um die Versorgung von Notfallpatienten sicherzustellen, die Celestamine® N 0,5 liquidum mit sich führen müssen, werden Ärzte ausnahmsweise gebeten, die Indikation ‚Insektengiftallergie‘ beziehungsweise ‚Bestandteil des Notfallsets zur Soforthilfe bei anaphylaktischen Reaktionen‘ auf dem Rezept zu vermerken“, erklärt MSD.
Apotheke muss Patientendaten unkenntlich machen
Dieses Rezept solle die Apotheke direkt an den Pharmakonzern übermitteln. Allerdings müssten aus datenschutzrechtlichen Gründen nun die Patientendaten unkenntlich gemacht werden. Darauf weist der Celestamine-Hersteller hin. Apotheker können folglich Celestamine® N 0,5 liquidum noch immer nicht über den Großhandel beziehen, die Bestellung erfolgt schon seit März mittels eines speziellen Formulars, direkt an MSD adressiert. Bislang forderte der Hersteller die Übermittlung der ärztlichen Verordnung nicht.
1 Kommentar
Unterirdische Liefersituation, unmöglicher Service
von Michael J. Müller am 03.07.2018 um 19:35 Uhr
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