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Das vergangene Woche gefällte Urteil des Bundessozialgerichts zur Mischpreisbildung bei Arzneimitteln sorgt bei Apothekern für Kritik: Das Gericht lasse damit die Chance verstreichen, den Patientennutzen in den Mittelpunkt zu rücken und die Versorgungsqualität zu stärken, erklärt der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten.
Vergangene Woche hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die Bildung eines sogenannten Mischpreises für Arzneimittel, die die frühe Nutzenbewertung durchlaufen haben, nicht zu beanstanden ist. Ein Arzneimittel soll also auch dann nur einen einzigen Preis haben dürfen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ihm nicht für alle Patientengruppen einen Zusatznutzen attestiert hat.
Der GKV-Spitzenverband hatte zwei Schiedssprüche beklagt, mit denen Erstattungsbeträge festgesetzt wurden, auf die sich der Verband zuvor nicht mit den Herstellern einigen konnte. Ihm läuft zuwider, dass ein Arzneimittel für eine Patientengruppe, für die es laut G-BA-Beschluss keinen Zusatznutzen gibt, ebenso wirtschaftlich verordnet werden kann wie für eine Patientengruppe, für die der Zusatznutzen belegt ist.
Während die Herstellerverbände das mit Spannung erwartete Urteil erleichtert begrüßten, regt sich nun unter den Apothekern Widerstand. In einer Pressemitteilung bedauert der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) die Entscheidung. Das BSG habe der „Pharmaindustrie damit wohl Sommerfeststimmung beschert“ – doch es lasse die Chance verstreichen, den Patientennutzen in den Mittelpunkt zu rücken und die Versorgungsqualität zu stärken, so der Verband. „Der gute Gedanke, dass der Patientennutzen den Preis bestimmen soll, wird weiter verwässert“.
VdPP: Politik kann dennoch handeln
Der VdPP findet, dass das Gerichtsurteil nicht im Wege stehen muss, hier dennoch für Neuerungen zu sorgen: Sie seien politisch umsetzbar und im Interesse der Patienten und der Solidargemeinschaft notwendig. Einzelne Patientengruppen könnten dann unterschiedlich behandelt werden: Für Patienten, für die das Mittel eine Innovation darstellt, wären höhere Preise möglich, für andere bliebe es beim Preisniveau der Standardtherapie. „Wenn kommerzielle Forschung der Gesundheit der Patientinnen und Patienten dienen soll, sind solche kleinteiligen Vorgaben an Qualität und Inhalt der Forschung unumgänglich“, so der VdPP.
Der Verein erklärt ferner, dass Deutschland nach wie vor die höchsten Preise bei neuen Arzneimitteln habe. Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), das 2011 in Kraft getreten ist und mit der frühen Nutzenbewertung erstmals in die Preisbildung neuer Arzneimittel eingegriffen hat, habe nicht so gewirkt wie erhofft. Es habe weder die Preise für neue Präparate auf ein reelles Maß reduziert, noch die Qualität in der Versorgung messbar verbessert. Der VdPP ist überzeugt: Beides wäre möglich, wenn besonders hohe Preise nur dann gezahlt werden müssten, wenn die Patienten auch wirklich begründete Aussicht auf eine bessere Therapie haben. So würden Anreize gesetzt, für alle Patientengruppen gute Belege für den Zusatznutzen des Präparats beizubringen.
1 Kommentar
wenns billig ist , ist es auch für die GKV gut
von Ratatosk am 09.07.2018 um 18:36 Uhr
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